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Elternzeit nachdienen?

Begonnen von majac, 15. September 2013, 20:14:47

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majac

Hallo,

Ich bin SaZ 4 und mein DZE ist März 2016. Ende Oktober erwarten wir ein Kind und ich möchte in Elternzeit gehen. Wie schaut es da mit dem nach dienen aus? Ist es richtig das man dies nur muss wenn man Fachausbildungen über die BW macht? Habe bisher nur als besonderes die Fahrerlaubnisklassen F und BCE gemacht.
Danke für die antworten

Ralf

Ja das ist richtig. Lass dir mal von deinen Vorgesetzten den Elternzeiterlass zeigen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

majac

Danke.

Werde dann mal hingehen wenn ich aus dem Urlaub zurück bin. Hätte dann aber vorweg nochmal eine Frage. Also Elternzeit darf ja grundsätzlich nicht verboten werden. Aber wie sieht es aus mit der Zeit? Weiß da jemand bescheid? Wenn ich jetzt zum Beispiel ein Jahr nehmen möchte, darf mir das dann jemand verbieten und mir dann vielleicht nur ein halbes Jahr geben

Ralf

Innerhalb der gesetzlichen Grenzen ist die Elternzeit zu gewähren.
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