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Sperrung der Sportanlagen - zulässig?

Begonnen von VC93, 21. September 2013, 22:02:46

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VC93

Mahlzeit,

in meiner Kaserne (München) sind zurzeit am Wochenende die Sportanlagen gesperrt, vorher konnte man sich den Schlüssel bei der Wache abholen.
In dem schreiben das in den Turnhallen hängt steht.

Aufgrund eines Verstoßes gegen die Nutzerordnung ist das benutzen der Sporthallen bis auf weiteres am Wochenende nicht gestattet.

Ist sowas zulässig?
Hier sind in den beiden Kasernen die Krafttraum + Sporthalle nutzen am Wochenende locker ~ 500 Soldaten.

Danke schonmal im Voraus.

wolverine

Was ist denn konkret passiert. Waren an dem Befehl die VPen beteiligt? ;
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VC93

Das ist keinen so genau bekannt, man munkelt von sexuellen Handlungen. Nebenan ist ja auch die SanAk.
Also der Personalrat in unserer Kaserne (beide Kasernen teilen sich die Sportanlagen) wusste von nichts.

wolverine

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apollo98

Da frag ich mich, ob denn in der Nutzerordnung steht, dass man in der Sporthalle keine sexuellen Handlungen vollbringen darf....das wäre ja grob....

Müsste ja drin stehen, da gegen die Hausordnung verstoßen wurde. Dann breitet die SanAk wohl ihren Puff bereits aus. 
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

Firli



SanFw/RettAss

Andi

Die Frage war nach der Zulässigkeit, die Antwort kurz und knapp: natürlich ist das zulässig. Wieso sollte es das denn nicht sein? Wo steht denn, dass ein Soldat am Wochenende Anspruch darauf hätte dienstliche Sportstätten zu nutzen? Ist übrigens in vielen Kasernen so.

Gruß Andi
the rest is silence...

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wolverine

Trotzdem sollte man prüfen ob der Befehl nicht mitbestimmungspflichtig ist und ob sich daran gehalten wurde. Sonst wäre er formal rechtswidrig.
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Paramedic

- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

miguhamburg1

Die Sportstätten und -anlagen der Bundeswehr dienen schlicht und ergreifend der dienstlichen Nutzung für die Sportausbildung. Im Rahmen der Vorschriften kann der zuständige Kasernenkommandant die private Nutzung außerhalb der Dienstzeit mit entsprechenden Auflagen (v.a. bezüglich der Nutzung beweglicher Gerätschaften, Herstellung des Verschlusses nach Nutzzung, Vorhandensein eine fachlich geeigneten Aufsicht etc.) genehmigen. Hierüber erlässt er dann eine Nutzungsanweisung, der der örtliche Personalrat zustimmt. In dieser Nutzungsanweisung wird dann auch festgelegt, was bei Verstößen geschieht. Dieses durchzusetzen, ist Aufgabbe allein des KasKdt, für die er den Personalrat nicht beteiligen muss.

VC93

Super, danke für die ausführliche Antwort miguhamburg!
Dann muss ich meine Diskomuskeln wohl im McFit aufpumpen.

wolverine

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Flexscan

Zitat von: VC93 am 23. September 2013, 16:56:55
Dann muss ich meine Diskomuskeln wohl im McFit aufpumpen.

hatte eben McDoof gelesen und mich allen ernstes gefragt, was den die Kalorienfabrik und ne Muckibude gemein haben.... 8)
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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