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Kündigung

Begonnen von Kim92, 23. September 2013, 16:54:31

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Kim92

Hallo Leute,

Ich hätte paar Frage.
1) Was ist wenn meine Ausrüstung per Hermes zur Stammeinheit geschickt wird, ich aber kündige bevor die ankommt?
2) Bekommt man am Ende seinen Lohn und den Rest des Geldes vom 1. Monat, welches noch nicht überwiesen wurde ?

KlausP

Zitat) Was ist wenn meine Ausrüstung per Hermes zur Stammeinheit geschickt wird, ich aber kündige bevor die ankommt?

Sann werden Sie

1. nicht ausgekleidet   und
2. weil man sie nicht auskleiden konnte nicht entlassen. So einfach ist das.

Zitat2) Bekommt man am Ende seinen Lohn und den Rest des Geldes vom 1. Monat, welches noch nicht überwiesen wurde ?

Welchen Lohn? Sind Sie FWDL? Dann bekommen Sie den Ihnen zustehenden Wehrsold, den Wehrsoldzuschlag und das Verpflegungsgeld für Tage, an denen sie nicht an der Truppenverpflegung teilnehmen konnten, auf Ihr Konto.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Kim92

Aber ich kündige dann doch?
Was heißt das dann für mich? Ich soll erst abwarten wenn Hermes da ankommt?

KlausP

ZitatAber ich kündige dann doch?

Ja, und? Trotzdem sind einige administrative Fragen abzuarbeiten, bevor man Ihnen die Entlassungsverfügung aushändigen und Sie nach hause in Marsch setzen kann.

ZitatWas heißt das dann für mich? Ich soll erst abwarten wenn Hermes da ankommt?

Verstehe ich nicht. Sie haben Ihre Ausrüstung doch in der Einheit zu lagern. Was hat also Hermes damit zu tun? Ihre Entlassung auf grund Ihrer "Kündigung" kann nur in Ihrer Einheit erfolgen. Wenn Sie dort nicht auftauchen, machen sie sich unter Umständen strafbar und die Feldjäger werden Ihnen einen Besuch abstatten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Zitat von: Kim92 am 23. September 2013, 18:30:39
Aber ich kündige dann doch?

Das tust du höchstens umgangssprachlich. Du bist Soldat mit allen daraus resultierenden Konsequenzen. Eine dieser Konsequenzen ist, dass Einstellung und Entlassung nur mit einem Verwaltungsakt erfolgen können, wobei dieser Akt der Entlassung grundsätzlich nur bei Anwesenheit des Soldaten erfolgen kann. Eine weitere Pflicht ist die Pflicht zur Dienstleistung - eine der soldatischen Kernpflichten. Und diese Pflicht ist so wichtig, dass ein Verstoß dagegen auch schnell erheblich strafbewehrt ist. Wenn du länger als drei volle Kalendertage unerlaubt dem Dienst fernbleibst begehst du eine Straftat - darfst gerne mal nach eigenmächtiger Abwesenheit, bzw. in deinem Fall eher nach Fahnenflucht googeln.

Gruß Andi
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