Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Einstellung 01.10 sicher? Was passiert bei SÜ? Gespräch mit MAD suchen?

Begonnen von Buschi18, 23. September 2013, 13:23:08

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Buschi18

Hallo ich bin der Buschi,

ich habe am 01.10 meinen DA als FA. Nun bau ich mir natürlich in Gedanken bereits den Ablauf der nächsten Monate auf, Finanziell sowie auch Absicherung Versicherungen usw.

Nun stellt sich mir die Frage wie sicher überhaupt die Einstellung ist? Also wenn man jetzt vor DA noch eine unerwartete OP hatte oder ein Finger verliert ne schwere Krankheit hat wird man untauglich und am DA nach Haus geschickt. Aber sonst ist das sicher?

Zweitens, der Einplaner meinte ich bekomme nach DA eine SÜ1 hat er es genannt. Über das Forum habe ich auch rausgefunden was dahinter steckt! :)

Nun hab ich aber ein bisschen bammel, weil ich vor über ein Jahr en eingestelltes Verfahren "Warenbetrug/Betrug" in meine Staatsanwaltschaftlichen Akte bekommen habe! Jedoch wurde es eingestellt und ich wurde nicht verurteilt!

Können die Erfahrenen mir eine Einschätzung geben ob das als Sicherheitsrisiko gelten wird? Das wäre mein Albtraum... :( und wenn ich das dort angebe, sollte ich gleich mit angeben das ich gern ein Gespräch darüber hätte? Wenn man das erklärt sieht es bestimmt nicht so schlimm aus wie nach Aktenlage.

Hiiiiiilfeee :( habe sonst keine Einträge! Keine Schulden!

wolverine

Sie haben in Ihren Unterlagen sicher ein Schriftstück auf welchem steht, dass Gesundheitsveränderungen umgehend dem zuständigen Karrierecenter oder einer anderen Dienststelle zu melden sind?! Dann sollte man sich daran auch halten. Und ja: Wenn die Veränderung zum Nachteil und entsprechend gravierend ist, kann es auch noch nichts werden mit der Einstellung.

Weswegen wurde das Verfahren denn  eingestellt? Wegen erwiesener Unschuld oder gegen Geldauflage? Das ist nämlich ein Unterschied.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Buschi18

Ja, das habe ich erhalten. Nein bei mir hat sich gesundheitlich nichts verändert, bin noch genau so wie bei der Einplanung. :) Wollte nur wissen, wenn da alle gut ist, der DA für einem sicher ist.

Das  Verfahren wurde nach Paragraph 153a StPO eingestellt. Laut einer Rechtsberatungseite heißt das:
ZitatEine Schuld wurde nicht festgestellt, die Unschuldsvermutung gilt fort, er ist nach wie vor ,,unbestraft", eine Eintragung in das Bundeszentralregister erfolgt nicht

Dazu ist zu sagen, ich war vor Gericht, es gab eine Verhandlung, trotz dessen würde ich nicht gut schuldig befunden, durch meine Erklärung, und es würde mit Verpflichtung eingestellt, dass ich die mit dem Geschädigten privat getroffene Ratenzahlung weiter führe! Ich musste keine Geldstrafe, Spende an soziale Einrichtung oder so. Kosten des Verfahrens trug die Staatskasse.

Also Gespräch mit MAD suchen oder wird das nicht als Sicherheitsrisiko "wahrscheinlich" angesehen?
Wenn doch, was für eine Art Risiko sollte das sein?

Danke für die schnelle Antwort!


Buschi18

Habe den Post mit dem Handy geschrieben, die Rechtschreibfehler sind schrecklich, ich entschuldige mich!

Buschi18

Bitte geht mir einen Rat und Hilfestellung, was ich am besten tun soll. :(
Im Bewerbungbogen hab ich das Verfahren nicht angegeben, da es vor Bewerbung eingestellt war und die Braterin meinte das nur laufende oder Verurteilungen angegeben werden müssen. Das war so richtig?

Ist es von Belangen, dass die Tatzeit (also die "Tat" von mir) nun mehr im November 2013 drei Jahre zurückliegt? Die vorläufige Einstellung war im Januar 2012, endgültige im Juni 2012 nachdem ich der Verpflichtung nachgekommen bin (dieser Umstand zeigt doch auch in grenzen meine Zuverlässigkeit?).

Was soll ich nur tun.... Ich habe so große Angst das ich noch während der AGA deswegen wieder entlassen werde, ebenso schlimm wäre keine Sicherhet zu bekommn weil es meine Traumverwendung ist..

Sollte ich dem MAD meine beiden Arbeitszeugnisse aus 2011 und 2013 mit einreichen oder "geben" die auf so etwas nichts? Beide Arbeitszeugnisse beschreiben ja bekanntlich "den Charackter und die Person". Die Aussagen in beiden Arbeitseugnissen sind im Berech von "sehr gut" bis"gut" zu bewerten.

Ich hoffe mein Traum zerplatzt nicht.. Da hängt auch so viel dran

BulleMölders

Sie werden zu dem ganzen Verfahren was den MAD betrifft (wer dort was, wie und wo beachtet oder nicht) bestimmt keine Auskunft im Internet bekommen.
Weil das kontraproduktiv zu dem ganzen Verfahren währe.

ulli76

so wie ich das lese,kannst du ganz entspannt bleiben. Du wurdest ja offenbar freigesprochen, weil man dir keine Schuld nachweisen konnte.
Wenn du trotzdem ein schlechtes Gefühl hast,dann mach das Kreuz,dass du ein Gespräch willst.Aus meiner Erfahrung heraus,sollte das nicht als relevante Sicherheitsrisiko angesehen werden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Zitat von: ulli76 am 24. September 2013, 17:17:21
so wie ich das lese,kannst du ganz entspannt bleiben.
Da stimme ich zu

Zitat von: ulli76 am 24. September 2013, 17:17:21Du wurdest ja offenbar freigesprochen,
da nicht; das war kein Freispruch sondern Einstellung weil sich der Ermittlungsaufwand nicht lohnt.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Buschi18

Danke für eure Antworten! Ich werde dann einfach das Kreuzchen beim Gespräch setzen und hoffe das nach meiner Erklärung zu dem Fall, kein Risiko festgestellt wird.

Ich weiß auch nicht wieso ich so negtativ denke.. Aber diese Einstellung macht natürlich ein echt blödes Bild! In nem Halben Jahr wär es bei der Staatanwaltschaft sogar gelöscht... Aber so wird es wohl für immer in meiner BW Akte bleiben.. Ich werd jetzt erstmal weiter zittern!
Trotzdem vielen Dank!!

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau