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Bundeswehr und NPD Mitglied

Begonnen von Katja 88, 17. Januar 2011, 21:10:00

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Benni84


Rollo83

Der Vergleich mit den Zigaretten ist ja wohl sowas von hohl !

Fakt die die Parteinist nicht verboten. Dies würde schon versucht und konnte nie durchgesetzt werden.
Das ist einfach Fakt.

Dann erklären sie mir wieso die Partei nicht verboten ist wenn sie Verfassungsfeindlich ist !

Rollo83

Wissen sie, gut das sie nicht die Bundeswehr sind, sondern die Bundeswehr ans Gesetzte gebunden ist.

Ich hoffe das kommt hier nicht so rüber als wenn ich mich für die NPD einsetzt, dies ist garantiert nicht so.

Benni84

Dann erklären sie mir wieso die Partei nicht verboten ist wenn sie Verfassungsfeindlich ist

ganz einfach : taktik

und hohl ist daran gar nichts ich hab mich lang genug mit dem thema auseinandergesetzt.
ihr hoffen dürfte vergebens sein. das ist die bw allerdings sowohl als auch und das ist gut so!
nur für eingefleischte npd fanatikern die zur bw wollen dürfte es weniger gut sein!
ich denke es erübrigt sich hier einzelne npd partei ziele zu erörtern die mit der bw absolut nicht konform sind!
von daher endet es schon bevor es begonnen hat!

Firli

Ist auch vollkommen egal. Versteh nicht einmal warum das Thema jetzt wieder durchgekaut wird. Der letzte Beitrag war mehrere Monate alt.
Fakt ist:
-Die NPD ist eine wählbare Partei & versuche Sie zu verbieten sind fehlgeschlagen. Dafür schaffen se aber auch selten 5% und sind somit eher wie nervige Ausschläge am Sa**
-Zigaretten sind schädlich und man kann sie trotzdem kaufen
-Ich bin hungrig


Keine Bange Rollo. Zumindest ich für meinen Teil versteh was du sagen möchtest.


SanFw/RettAss

Megawaldi

@Firli & Rollo
Ich sehe das auch so wie ihr...

@Benni
Komm erst mal bei der bundeswehr an, bevor du dich über so Themen auslässt...

Grüße
Megawaldi

KlausP

Zitat von: Rollo83 am 03. Oktober 2013, 18:37:50
Wissen sie, gut das sie nicht die Bundeswehr sind, sondern die Bundeswehr ans Gesetzte gebunden ist.

Ich hoffe das kommt hier nicht so rüber als wenn ich mich für die NPD einsetzt, dies ist garantiert nicht so.

Lies dir mal den Zusatzfragebogen zum Bewerbungsbogen in Ruhe durch. Den findest du auf der Karriere-Seite.

ZitatIst auch vollkommen egal. Versteh nicht einmal warum das Thema jetzt wieder durchgekaut wird. Der letzte Beitrag war mehrere Monate alt.

Weil der betreffende User den ganzen Tag über schon alte Threads ausgräbt.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Benni84

ja sorry wusste nicht das hier bereiche gibt über die nicht mehr gesprochen werden darf!
@megawaldi: und dann? dann ändert sich meine meinung zur npd sicherlich drastisch?

also gut - schuldig im sinne der anklage - ich gestehe u. bin bereit meine gerechte strafe zu empfangen:-)
nach etwas aktuellem suchen...

Rollo83

Na wenn man mal scharf überlegt macht es doch sehr wenig Sinn Themen zu besprechen die alt sind und dazu ausführlichste bis zum Abschluss diskutiert wurden.
Zusätzlich macht es Sinn nur etwas zu schreiben wenn man sich seiner Sache sicher ist und nicht direkt hinter eine Aussage "ich glaube" oder was auch immer zu hängen denn glauben kann man in der Kirche.

Damit bin ich raus !!

justice005

Eine Partei kann nicht verboten werden, nur weil sie verfassungsfeindlich ist.

Eine Partei kann nur verboten werden, wenn sie erstens verfassungsfeindlich ist und zweitens aktiv kämpferisch gegen die FDGO vorgeht und drittens durch diese Partei eine ernsthafte Gefahr für die FDGO ausgeht.

Das ist ja Grade das Problem beim NPD verbotsverfahren, das alles gerichtsfest zu beweisen. Und genau deshalb kommt keiner auf die Idee, zum Beispiel die MLPD zu verbieten. Die ist zwar verfassungswidrig, dass es quietscht, aber sie tut eben keinem weh.

Für eine dienstpflichtverletzung, also Paragraph 8 des Soldatengesetzes reicht bereits der erste Punkt aus, also die Verfassungsfeindlichkeit.

Daher ist ein Engagement in der NPD sehr wohl ein Entlassungsgrund, und zwar auch dann, wenn die anderen Kriterien für ein Verbot nicht vorliegen.


christoph1972

Um das ganze noch einmal abschließend zu klären: Ein aktiver Zeit-/Berufssoldat bzw. Beamter hat durch seinen Amtseid geschworen, aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.

In diversen Urteilen wurde festgestellt, dass eine Mitgliedschaft in einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei/Organisation zur Entlassung eines Zeit-/Berufssoldaten bzw. Beamten berechtigt. Denn, die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation steht in nicht vereinbarem Widerspruch mit dem Bekenntnis zum aktiven Eintreten für die FDGO.

Eine Partei/Organisation gilt dann als verfassungsfeindlich, wenn sie "offen" oder "mit nachrichtendienstlichen Mitteln" durch das BfV oder eine Landesbehörde für Verfassungssschutz beobachtet wird. Wann eine Beobachtung zulässig ist, kann man im trockenen Juristen-Deutsch im Bundesverfassungsschutzgesetz oder dem entsprechenden landesrechtlichen  Gesetz nachlesen.

Die Bezeichnung "Partei" in einem Namen läßt noch lange nicht darauf schließen, dass es sich auch um eine Partei i. S. d. GG handelt. Die FAP (Freiheitliche Deutsche Arbeiter PArtei) wurde seinerzeit nach dem Vereinsgesetz durch das BMI verboten.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

schlammtreiber

Zitat von: justice005 am 03. Oktober 2013, 21:09:44
Eine Partei kann nicht verboten werden, nur weil sie verfassungsfeindlich ist.

Eine Partei kann nur verboten werden, wenn sie erstens verfassungsfeindlich ist und zweitens aktiv kämpferisch gegen die FDGO vorgeht und drittens durch diese Partei eine ernsthafte Gefahr für die FDGO ausgeht.

Danke, justice. Du sparst mir eine Menge Schreibarbeit  ;D

Semper Communis
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Rollo83

Euch ist aber schon bewusst das es hier nicht um eine derzeitige Mitgliedschaft geht sonder um eine Mitgliedschaft die einige Jahre her ist.
Könnt sich da noch mal einer von den Juristen zu äußern.

justice005

Rein juristisch spricht nichts gegen eine Einstellung. Damals kann ja auch noch nicht gegen Dienstpflichten verstoßen worden sein. Wenn der bewerber heute auf dem Boden der FDGO steht, ist im Prinzip alles in Ordnung.

ABER er muss im bewerbungsbogen die Wahrheit sagen. Und ich habe keine Ahnung, wie das ankommt. Ich als Bewerber würde die Mitgliedschaft von damals angeben und dann zusätzlich auf einem extra blatt ausführen, dass ich mittlerweile fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehe.

itschie

Eine ehmalige Mitgleidschaft ist okay... dann ist einfach davon auszugehen das derjenige wieder in der BRD angekommen ist und nicht auf dem Traumschiff 4. Reich fährt!

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