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Dienstzeitverkürzung beim SaZ 12 um 6 Monate

Begonnen von Navigator, 13. Oktober 2013, 10:46:39

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Navigator

Hallo zusammen,

ich möchte die Gelegenheit dieses Forums nutzen um mir ein paar Tipps und Ratschläge zu holen und bin dabei um jede hilfreiche Antwort dankbar. Es geht um folgendes:

Ich bin SaZ 12 (PUO) und mein derzeitiges DZE ist Anfang Juni 2017, d.h. Beginn BfD-Rechtsanspruch Anfang Juni 2015. Ich möchte ab August 2015 eine zweijährige Umschulung beginnen. Für diese und auch den weiteren beruflichen Werdegang (Studium nach der Umschulung) wäre es jedoch von Vorteil, die Fachoberschulreife (Fachabitur) vorher nachzuholen. Dies könnte ich sicherlich an einer Bundeswehrfachschule tun, beginnend im Januar 2015 mit Ermessensfreistellung.

Da ich aber teilweise (auch an Wochentagen) alleinerziehender Vater bin, bin ich ortsgebunden. Meine zuständige BfD-Beraterin teilte mir auch schon mit, dass einem Antrag das Fachabitur an einer zivilen Schule im Umkreis zu absolvieren, auf Grund dieser Situation stattgegeben werden würde (Gerichtsbeschluss vom Familiengericht liegt vor). Da die Schule in dem Bundesland in welchem ich wohne im Jahr 2014 nach den Sommerferien sehr spät beginnt, kam mir die Idee das einjährige Fachabi bereits ab Mitte September 2014 hier zu beginnen. Dafür fehlen mir aber knapp 3 Monate wenn ich die Ermessensfreistellung (5 Monate + 1 Monat Urlaub) einbeziehe.

Meine BfD-Beraterin riet mir, einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung unter Berücksichtigung des § 10 SKPersStruktAnpG zu stellen. Hier würde es ausreichen, die Dienstzeit "um 6 Monate" zu verkürzen und die restliche Zeit mit der Ermessensfreistellung zu überbrücken. Zur Info: Schule beginnt am 11.09.2014, jetziger Beginn BfD-Rechtsanspruch Anfang Juni 2015. Also insgesamt 8,5 bis 9 Monate die ich früher raus müsste.

Problem: Ich bin in einer Mangelverwendung!

Und nun zu meinen Fragen:

1. Ist das ein Antrag oder ein Gesuch?
2. Gibt es dafür einen Vordruck oder schreibt man dies formlos?
3. Ist das ein Antrag/Gesuch nach § 40 SG (wenn ja, welcher Absatz?) und schreibt man dann nur "unter Berücksichtigung
des § 10 SKPersStruktAnpG" dazu?
4. Wie lange dauert es ca. bis eine Entscheidung vorliegt (Meldeschluss an der zivilen Schule ist der 01.03.2014!!!) ?
5. Muss ich den Antrag/das Gesuch an meinen DV oder an das BAPersBw über meinen DV richten/adressieren?
6. Sollte ich als Begründung meine persönliche Situation (zeitweise alleinerziehend) mit angeben oder eher nicht (die BfD-Beraterin riet mir dazu es in jedem Fall anzugeben!!!) ?
7. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass diesem Antrag/Gesuch stattgegeben wird?
8. Wenn es formlos gestellt werden muss, wie sollte ich den Antrag/das Gesuch am besten aufbauen?

Ich möchte zuletzt nochmal ausdrücklich erwähnen, dass ich das nicht mache weil ich schneller kein Soldat mehr sein möchte! Es geht lediglich darum meine weitere berufliche/private Zukunft optimal zu gestalten, da BS für mich seit längerer Zeit nicht mehr in Frage kommt!

Ich weiss auch, dass ich mit allen Fragen zu meinen Spieß hätte gehen können. Alle die dies jetzt lesen, dürfen darüber schmunzeln warum ich die Fragen hier stelle! Mehr möchte ich "dazu" nicht sagen!

In diesem Sinne, vorab bereits vielen Dank für jede hilfreiche Antwort!

Mit kameradschaftlichem Gruß

Ralf

Hinsichtlich der Modalitäten schau mal im Intranet in die GAIP, da ist alles haarklein beschrieben (da gibts nen Formblatt).
Jeder Antrag auf Dienstzeitverkürzung wird derzeit nach dem BwRefBeglG abgearbeitet. Zuvorderst steht der dienstl. Bedarf. Es werden aber auch die persönlichen Gründe gewichtet. Von daher solltest du alles das reinschreiben, was relevant sein kann. Gerade wenn es sich nur noch um ein paar Monate dreht.
Der Antrag geht über deinen DV an die PersBearbSt (steht auch so auf dem Formblatt).
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