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DDR Flagge auf der Stube ?

Begonnen von Petersonn, 12. Oktober 2013, 19:44:16

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wolverine

"I love irgendetwas" ist ein Statement und damit ein anderer Sachverhalt.
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Terek

Die entscheidende Frage ist doch, ob sich die Flagge gegen die FDGO richtet, sich möglicherweise gegen die Bundeswehr richtet, oder ob das Zeigen vielleicht doch für eine politische Gruppe wirbt.
Dann wäre es nach Nr. 311 ZDv 10/5 schon mal untersagt.

Also ohne das jetzt im einzelnen gutachterlich zu untersuchen, würde ich eine solche Flagge im Zweifel wohl auch nicht unbedingt dulden.

BSG1966

Ich sehe hier genauso ein großes Problem, die Beflaggung mit der FDGO in Einklang zu bringen...(mal ganz abgesehen davon, dass mir dieser "Ostalgie-Kram" tierisch auf den Sack geht). Wäre ich in der Situation, so etwas als Vorgesetzter zu beobachten, würde ich zumindest dafür sorgen, dass die Flagge zügig verschwindet, mehr "Eskalation" ist, denke ich, unnötig...

Hptm. d. R.

Auch die DDR hatte spätestens mit Geschäftsaufnahme der ersten frei gewählten Regierung eine freiheitliche demokratische Grundordnung. Dieser Zustand dauerte  zwar nur von etwa April 1990 bis zum 2.10.1990.  Diese Regierung behielt das Staatswappen und die Staatsflagge bei. Daher ist es m. E. schon aus diesem Grund kein Bekenntnis gegen die FDGO. Aus meiner Sicht ist keinen Verstoß gegen § 8SG gegeben.

BSG1966

Zitat von: Hptm. d. R. am 13. Oktober 2013, 15:25:05
Daher ist es m. E. schon aus diesem Grund kein Bekenntnis gegen die FDGO. Aus meiner Sicht ist keinen Verstoß gegen § 8SG gegeben.

Weil der Flagge zeigende natürlich AUSSCHLIESSLICH der DDR zwischen April und Oktober 1990 gedenkt...

KlausP

Zitat von: BSG1966 am 13. Oktober 2013, 15:28:45
Zitat von: Hptm. d. R. am 13. Oktober 2013, 15:25:05
Daher ist es m. E. schon aus diesem Grund kein Bekenntnis gegen die FDGO. Aus meiner Sicht ist keinen Verstoß gegen § 8SG gegeben.

Weil der Flagge zeigende natürlich AUSSCHLIESSLICH der DDR zwischen April und Oktober 1990 gedenkt...

Welcher DDR soll ein 20 bis 25jähriger Bundeswehrsoldat eigentlich "nachtrauern" und "gedenken"?  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Na doch der, die er persönlich nie wirklich erlebt hat, von der ihm aber seine arbeitslosen Verwandten in ewiggestriger Verklärung vorschwärmen, obwohl diese in der geschilderten Art niemals existiert hat ;D !

wolverine

Wir schweifen ab: unstreitig ist mit dem Soldaten zu reden und zu fragen warum er diese Symbolik wählt. Wenn dann etwas herauskommt, was Zweifel an seinem Bekenntnis zur FDGO erkennen lässt, muss man als Vorgesetzter Maßnahmen ergreifen.

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BSG1966

Die Maßnahme, die Fahne entfernen zu lassen, sollte (muss?) man als Vorgesetzter ebenfalls ergreifen, finde ich. Ich meine, wenn ein Soldat eine andere, mit der FDGO schwer vereinbare Fahne aufhängt, würde doch, wenn sich im Gespräch heruasstellt, dass der Soldat von der Einstellung her voll FDGO-mäßig unterwegs ist, die Fahne doch nicht hängen gelassen!


schlammtreiber

Ich denke mal, ich persönlich dürfte nicht der Sympathie für die 40jährige Diktatur der Linkspartei verdächtig sein, und kann daher ganz unbedarft was in den Raum werfen: wenn ein 20jähriger ein bisserl anecken, provozieren und cool sein möchte, dann kann man das im Gespräch regeln, ohne gleich das Große und Ganze aufs Trapez zu bringen zu müssen. "Ostalgie" bezieht sich meist eher auf Trabbi, Club-Cola und Rotkäppchen Sekt als auf Schießbefehl oder Vergemeinschaftlichung der Produktionsmittel, und ist somit vielleicht "unbedacht", aber meist doch eher harmlos. Der "vermeintlich guten alten Zeit" wird eigentlich überall mal nachgeschmachtet, und dass diese Zeit für ein Viertel unserer Bevölkerung eben zufällig "auf der falschen Seite der Zonengrenze" ablief, sollte man nicht überbewerten.
Semper Communis
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F_K

@ Schlammtreiber:

So weit, so gut.

Jedoch kann man das Zeigen einer solchen Flagge schon zum Anlass nehmen (als DV bzw. Vorgesetzter) die gedankliche Haltung des "SOLDATEN" in einem Gespräch zu überprüfen.

Spätestens dann sollte dem "SOLDATEN" klar sein, dass er zumindest einen "Verdacht" erweckt, wenn er solche Symbole zeigt -> dies sollte dann auch ohne Befehl dazu führen, diese Symbolik nicht mehr zu zeigen.

justice005

Zitat"Ostalgie" bezieht sich meist eher auf Trabbi, Club-Cola und Rotkäppchen Sekt als auf Schießbefehl oder Vergemeinschaftlichung der Produktionsmittel,

Und genau das ist ja der Kern des Problems. Und genau deshalb (!) muss hier seitens der Vorgesetzten eingegriffen werden, alleine schon, ob etwas Nachhilfeunterricht in politischer Bildung zu geben und die Soldaten zu sensibilisieren.


Thufir

Ob von Sensibilität eines jungen Kameraden zeugt die DDR-Fahne in der Stube aufzuhängen, darüber kann man sich zu Recht streiten. Ich bin aber doch etwas verwundert, mit welchem Nachdruck hier einige eine Rechtswidrigkeit detektieren. Nicht zuletzt aus dem Grund den Hptm d.R. genannt hat.

BSG1966

Man hat als Vorgesetzter - finde ich - durchaus den Auftrag, den wenig sensiblen Umgang des Untergebenen mit mit der FDGO wenig vereinbaren Systemen, bzw deren Symbolik, aufzugreifen und hier Verbesserung herbeizuführen.

Der "Grund", den der angesprochene User aufgeführt hat, ist doch nun wirklich Krümelkackerei - die DDR war n halbes Jahr lang demokratisch und frei gewählt?! Na dann sind die restlichen ca 40 Jahre ja zu vernachlässigen, ne?!

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