Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

DDR Flagge auf der Stube ?

Begonnen von Petersonn, 12. Oktober 2013, 19:44:16

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

StOPfr

Eigentlich war doch schon diese Ansage klar und deutlich: 

Zitat von: wolverine am 13. Oktober 2013, 17:16:15
Wir schweifen ab: unstreitig ist mit dem Soldaten zu reden und zu fragen warum er diese Symbolik wählt. Wenn dann etwas herauskommt, was Zweifel an seinem Bekenntnis zur FDGO erkennen lässt, muss man als Vorgesetzter Maßnahmen ergreifen.

Sympathie habe ich auch für schlammis Einschätzung:

Zitat von: schlammtreiber am 14. Oktober 2013, 09:32:23
Ich denke mal, ich persönlich dürfte nicht der Sympathie für die 40jährige Diktatur der Linkspartei verdächtig sein, und kann daher ganz unbedarft was in den Raum werfen: wenn ein 20jähriger ein bisserl anecken, provozieren und cool sein möchte, dann kann man das im Gespräch regeln, ohne gleich das Große und Ganze aufs Trapez zu bringen zu müssen. "Ostalgie" bezieht sich meist eher auf Trabbi, Club-Cola und Rotkäppchen Sekt als auf Schießbefehl oder Vergemeinschaftlichung der Produktionsmittel, und ist somit vielleicht "unbedacht", aber meist doch eher harmlos. Der "vermeintlich guten alten Zeit" wird eigentlich überall mal nachgeschmachtet, und dass diese Zeit für ein Viertel unserer Bevölkerung eben zufällig "auf der falschen Seite der Zonengrenze" ablief, sollte man nicht überbewerten.

Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

schlammtreiber

Oder, um einen zusätzlichen Vergleich heranhinken zu lassen: die in zahlreichen Kasernen eines süddeutschen Freistaates vorhandenen selbstgebastelten Schildchen mit Aufschriften wie "Königlich Bayerisches Geschäftszimmer" oder "Royal Bavarian Air Force" würde ich auch nicht als bedenkliche Anzeichen separatistischer Gesinnung oder reaktionärer Bestrebungen zur Abschaffung der Demokratie und Restauration der Königsherrschaft über alles unter dem weißblauen Himmel deuten. Jetzt gibt es natürlich noch ein paar Unterschiede zwischen der DDR und God´s own Alpenstaat, aber der Grundgedanke sollte klar sein.

Natürlich kann und sollte man dem jungen Mann im Gespräch klar machen, dass diese Aktion etwas strange anmutet und nicht unbedingt höchsten Wiederholungswert hat - aber man muss m.E. nicht gleich das granz große Faß Château de FDGO aufmachen.
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

F_K

@ Schlammtreiber:

... wir liegen doch auf einer Linie - man erläutert dem Soldaten, das es sich um das Symbol einer Diktatur handelt, und es in der Bundeswehr eine Organisation gibt, die sich mit Extremisten befasst, und daher solche Umtriebe ggf. zu melden sind ...
.. ggf. kann man auf eine solche Meldung / Untersuchung verzichten, wenn ein anderer Sonnenschutz gewählt wird - jeder ist seines Glückes Schmied.

schlammtreiber

Zitat von: F_K am 15. Oktober 2013, 08:59:12
und es in der Bundeswehr eine Organisation gibt, die sich mit Extremisten befasst

Du meinst die Abteilung, die die Kleinen Anfragen beantwortet?
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

F_K

@ Schlammtreiber:

... das meiste Treiben der "Linken im Parlament" ist ja wohl (auch nach den letzten Urteilen) durch das Abgeordnetenmandat geschützt.

Ich meinte hier aber eher die freundlichen Damen und  Herren in Zivil, die immer an den Sicherheitsgesprächen teilnehmen und einen "Namen" wie ein Satiremagazin haben.

(... wie, Sie tragen ein "Scharfschützenabzeichen der Wehrmacht"?, ein "rechtsextremes Abzeichen"? Müssen wir das jetzt melden (NATO Verteiler) oder schlagen SIE eine andere Lösung vor? ... dazu ein freundliches, leicht diabolissches Lächeln mit einem freundlichen Gesichtsausdruck ... )

miguhamburg1

F_K, ich stehe nun wohl nicht im Verdacht, auch nur irgendwie Anhänger der "Linken" im Allgemeinen und deren Umtriebe im Eizelnen zu sein.

Dennoch ist das, was die "Linke" in- und außerhalb der Parlamente treibt, nicht nur durch das jeweilige Mandat geschützt, wie sie schreiben, sondern allein deshalb, weil diese Partei nicht verboten ist. Hierbei muss man schon sauber argumentieren. Dass man sich mit ihren Vorstellungen konträr auseinandersetzen kann (und meiner Überzeugung nach auch sollte), steht auf einem ganz anderen Blatt. Darum ging es hier allerdings nicht.

Um auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen, die hier vom Nutzer gestellt wurde: Die Symbole der ehemaligen DDR sind im Gegensatz zu den Symbolen der NS-Zeit nicht verboten bei uns im Land. Dies ist nun einmal Fakt, ob Einzelne das wollen oder nicht. Deshalb ist allein deren Verwendung, z.B. als Raumdekoration, - auch in militärischen Liegenschaften - für sich genommen nicht verboten. Aufgabe des DV ist es, und das hat Wolverine doch auf der ersten Seite bereits richtig festgestellt, zu ermitteln, welche Beweggründe den Soldaten dazu brachten, diese Flagge als "Sonnensegel" an seinem Bett anzubringen. Sollte hierbei der Verdacht aufkommen, dass der Soldat die dahinter liegende Ideologie der SED teilt, dann wird er die Sache auf dem dafür vorgescriebenen Weg bringen, so dass sich die dann Zuständigen um diesen Fall kümmern können.

Wie unter anderen Schlammtreiber ebenso richtig beschrieb, erfolgt bei den wenigsten 18 bis 30-Jährigen kaum eine umfangreichere Reflexion mit dem untergegangenen politisch-staatlichen System der DDR. Dies mag man zurecht kritisieren, ist aber ebenso in vielen Fällen Realität, über die man in den Medien auch hinreichend informiert wurde. Da die Genannten zum Zeitpunkt des Beitritts der DDR zum Geltunsbereich des GG maximal 7 Jahre alt waren, dürfen wir darauf vertrauen, dass die mit Masse nicht vom DDR-System indoktriniert waren. Insofern ist auch diesbezüglich bei den meisten unserer Soldaten nicht "viel zu holen", was hier von Ihnen, F_K, und einigen anderen unterstellt wurde.

Fazit: Wr haben mal wieder einen vollkommen sinnbefreit-mehrseitigen Thread, dessen Ursprungsfrage sehr schnell hinreichend beantwortet wurde. Allein deshalb, weil einige Nutzer wie Sie offenbar so selbstverliebt in die eigenen Ansichten sind, dass Sie sich in erbsenzählerische Endlosdiskussionen mit Ähnlich Gestrickten einlassen. Muss das sein?

BulleMölders

Zitat von: miguhamburg1 am 15. Oktober 2013, 11:19:50
Fazit: Wr haben mal wieder einen vollkommen sinnbefreit-mehrseitigen Thread, dessen Ursprungsfrage sehr schnell hinreichend beantwortet wurde. Allein deshalb, weil einige Nutzer wie Sie offenbar so selbstverliebt in die eigenen Ansichten sind, dass Sie sich in erbsenzählerische Endlosdiskussionen mit Ähnlich Gestrickten einlassen. Muss das sein?
Wo ist der "Gefällt mir..." Button?
Test

F_K

@ Miguhamburg:

What Du wollen???????????

Dies war die Aussage eines Juristen zu dem Thema hier:

Zitatnatürlich ist sie strafrechtlich nicht verboten, aber das hat nichts mit der Pflicht zu tun, sich aktiv für die FDGO einzusetzen. Diese Flagge symbolisiert das Gegenteil und somit verletzt der Soldat die Treuepflicht zum Grundgesetz.
Dazu gibt es ürigens bereits Rechtsprechung. Anlass für die Rechtsprechung war übrigens eine Kaffeetasse mit der Flagge und der Aufschrift : I Love DDR

Auch wenn natürlich zwei Juristen zu einem nicht genau definierten Sachverhalt gleich zwei Meinungen haben, ist ein anderes Thema.

Es steht mir in einer Demokratie (und solange ich hier kein Hausverbot bekomme auch hier) zu, meine Meinung zu äußern.

MEINE Beurteilung als DV wäre in einer solchen Situation, dass natürlich "ermittelt" wird, aber unabhängig vom Ergebnis die Fahne entfernt wird.

Wo ist jetzt das Problem? (.. ein anderer DV mag es anders sehen - und dann würde ich halt schauen, was dessen DV dazu sagt ..)

miguhamburg1

Das Problem, lieber F_K ist, dass Sie Ihre Sicht der Dinge und Ihre fiktiven Entscheidungsgründe zum allgemein verbindlichen Maßstab machen. Und das auf eine öfter sehr unangenehme Art und Weise in Wortwahl und "Tonlage".

Im Übrigen symbolisiert die zur Ansicht gebrachte DDR-Flagge für sich genommen und ohne jeglichen weiteren, erkennbaren Zusatz NICHT das Gegenteil, sich als Soldat aktv für die FDGO einzusetzen. Denn dazu müsste es eine explizite Grundlage geben, die diese automatische Folgerung vorgäbe. Es könnte nämlich z.B. auch sein, dass besater Soldat gerade die Nacfrage provozieren möchte, um sodann mit dem Fragensteller über das verbrecherische Staatssystem der DDR zu sprechen.

Und ich als Nichtjurist achte bei juristischen Beschreibungen als Erstes einmal darauf, worauf sie sich beziehen. Hätten Sie dies getan, wäre es Ihnen nicht im Leben in den Sinn  gekommen, sich justice' Menung einfach anzuschließen. Denn das von ihm gewählte Beispiel enthlt sehr wohl einen erkennbaren Zusatz zu einem Symbol!

F_K

@ miguhamburg1:

... ein Jurist hat hier geschrieben, dass er das Zeigen der Flagge als "problematisch" und nicht mit der FDGO vereinbar sieht.
Das "Beispiel" war ein REALER Fall, zu dem es Rechtssprechung gibt.

Jetzt kann gerne (unter Juristen) diskutiert werden, ob dieser Fall auf unseren Flaggenfall zutrifft - zumindest ein Jurist (in diesem Forum) sieht das so.

Ich bleibe bei meiner Meinung, dass ich Flaggen von Diktaturen (ob noch existend oder untergegangen) nicht in einer deutschen Bundeswehrkaserne sehen möchte - und deshalb würde ich die Abnahme dann auch befehlen (wenn Soldat usw.).

Gegen diese meine Entscheidung sind dann Rechtsmittel möglich - wir werden dann sehen, was rauskommt.

Stellen Sie sich als "Aufhänger" zur Verfügung? (dann natürlich nur Meldung - wird die Frage aber auch klären ...)

miguhamburg1

Lieber F_K, da Sie ja gerne anderen vorwerfen, sie wären zu b..., um das Gelesene zu verstehen:

Lesen Sie bitte das, was ich schrieb, bevor Sie Ihre falschen Sachverhalte mit anderen Worten wiederholen: Der besagte andere Jurist beschrieb ein Beispiel mit vollkommen anderer Ausgangslage. Er verwechselte also Äpfel (das Beispiel des Fragenstellers) mit dem ihm mutmaßlich bekannten Sachverhalt (also mit Birnen).

Merke: Ein reines Symbol (hier DDR-Fagge), das nicht weiter erkennbar kommentiert wird, ist etwas Anderes, als ein Symbol, (DDR-Flage auf Kaffeebecher) mit entsprechendem Kommenta "I love DDR". Während das Erste vom DV zuerst hinterfragt werden muss, bevor irgendeine Entscheidung fetroffen wird, kann er beim Zweiten sofort in Ihrem Sinne tätig werden.

Unterschied erkannt? - um mal eine Ihrer besonders intelligent klingenden Fragen an Nutzer an Sie selbst zu richten!

KlausP

ZitatUnterschied erkannt?

Lohnt nicht, kommt bei gewissen Leuten gar nicht an. Deshalb krönen die schon seit längerer Zeit meine Igno-Liste, so dass ich deren Beiträge nicht mehr automatisch lesen muss.  ;) ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Lieber Migu,

ohne weitere (alle) Einzelheiten zu beiden Fällen kann man nicht beurteilen, inwieweit diese gleich oder anders sind.

Beispiel (fiktiv): Wenn jemand eine beliebige Tasse aus einem Schrank nimmt, evtl. garnicht wahrnimmt, dass dort "i love DDR" steht- so ist dies sicherlich keine Meinungsäußerung ...

Deswegen ist "mein" Merke eben: Gewisse Symbole haben in BW Liegenschaften nichts "verloren" - und bei jedem Auftauchen ist zumindest vorzuermitteln, nach den ersten Ermittlungsergebnissen wird dann entschieden, wie weiter verfahren wird.

(Übrigen ist es nicht verboten (im Sinne von strafbar) in einer rechtsextremen, (noch) nicht verbotenen Partei Mitglied oder Funktionär zu sein - es verhindert aber die Einstellung in der BW und führt ggf. auch zur Entlassung.
Merke:
Für dienstlich einwandfreies Verhalten ist es nicht ausreichend, "nur" straffrei zu bleiben ...)

BulleMölders

Zitat von: KlausP am 15. Oktober 2013, 14:30:16
ZitatUnterschied erkannt?

Lohnt nicht, kommt bei gewissen Leuten gar nicht an. Deshalb krönen die schon seit längerer Zeit meine Igno-Liste, so dass ich deren Beiträge nicht mehr automatisch lesen muss.  ;) ::)
Nun hat es auch der erste bei mir auf die Igno-Liste geschafft!
Hatte immer gedacht, dass so etwas nicht nötig werden würde aber so kann man sich täuschen.  :-[
Test

miguhamburg1

F_K, nun stellen Sie sich selbst aber ziemlich unbedarft an.

Wollen Sie jetzt wirklich mit Anspruch darauf, ernst genommen zu werden, behaupten, dass Sie den wesentlichen Unterschied in den beiden Fällen nicht erkennen? Und zwar vollkommen ohne weitere Nachfargen und Zusatzinformationen?

Im Übrigen können Sie den gesamten Rest Ihrer Einlassung getrost fortlassen, denn diese Beispiele stammen nicht von mir. Insofern gehen diese ebenfalls zu Lasten Ihrer verschrobenen Wahrnemung von Realitäten! Leider.


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau