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BFD - Frage

Begonnen von Flecktarn-Doc, 17. Oktober 2013, 20:54:40

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Flecktarn-Doc

Guten Abend,

ich habe eine kurze Frage an alle Kameraden, die sich gut mit Vorschriften, Richtlinien, etc. auskennen.

Wo finde ich es schriftlich niedergeschrieben, dass der Berufsförderungsdienst (BFD) keine Nebentätigkeiten fördert?

Vielen Dank schon mal für die kurze Info!


wolverine

Konkret? So pauschal würde ich an § 2 SVG Zweck und Arten denken. Zweck ist die zivilberufliche Integration und kein nebenverdienstliches Zubrot. Aber so etwas ist natürlich immer auslegungsfähig nd eine Frage der Begründung.
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Flecktarn-Doc

Das hat mit "nebenverdienstl. Zubrot" nichts zu tun.

Es geht um die Frage, ob einem der BFD die spätere Entscheidung, welche der beiden Tätigkeiten die Haupttätigkeit / Haupteinnahmequelle werden kann (z.B. aufgrund von Nachfragesteigerung), abnehmen darf (?)

wolverine

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Flecktarn-Doc

Das klang bei meinem Beratungsgespräch aber leider nicht so.

Es hiess "Nebentätigkeiten werden vom BFD nicht gefördert". Punkt. Nix mit "auslegungssache".... Ich würde halt gern wissen, wo hier die rechtliche Grundlage her kommt...

apollo98

Und wieso hast du nicht gleich den BfD-Berater gefragt?
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

wolverine

Ich habe wahrscheinlich die Rechtsgrundlage zitiert.
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schlammtreiber

Also ich lese §7(1) SVG so (als Laie), dass die Erlangung einer Tätigkeit (d.h. Haupttätigkeit?) gefördert wird, die der Qualifikation des Soldaten entspricht.

http://www.gesetze-im-internet.de/svg/BJNR007850957.html

Hakt es vielleicht bei einem der unterstrichenen Punkte?
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Flecktarn-Doc

Vielen Dank für den Link, der hilft mir schon weiter.

Ich möchte ja auch nur EINE Tätigkeit gefördert bekommen, verstehe aber nicht, warum es nur für die Tätigkeit vorgesehen ist, die ich IM MOMENT hauptberuflich mache (?).

An der Qualifikation kann es nicht liegen, da ich für meine Nebentätigkeit eher haushoch überqualifiziert bin. Aber ich denke, das sollte doch meine Sorge sein, ob ich später evtl. für meinen neuen Job überqualifiziert sein werde, oder?

schlammtreiber

Zitat von: Flecktarn-Doc am 18. Oktober 2013, 13:36:25
An der Qualifikation kann es nicht liegen, da ich für meine Nebentätigkeit eher haushoch überqualifiziert bin.

Daran dürfte es liegen, vermute ich mal. "Dem Qualifikationsprofil entsprechend" hat nämlich eine Grenzen nach oben und unten.
Den Dipl.-Ing. wird man auch nicht aufs Staatskosten zum Lageristen "weiterbilden".
Semper Communis
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Flecktarn-Doc

Hmmm...Warum nicht?

Wenn genau DAS sein Wunsch ist und seinem beruflichen Endziel entspricht?
Darf man jemandem vorschreiben, dass er nur nach oben weitergebildet werden darf?

wolverine

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F_K

ZitatDarf man jemandem vorschreiben, dass er nur nach oben weitergebildet werden darf?

@ Flecktarn-Doc:

.. macht doch niemand - auch ein Arzt kann und darf eine "Putzstelle" annehmen.

Auf der anderen Seite kann ein BerufsFÖRDERUNGSgesetz schon regel, dass die dort geförderte Aus- oder Weiterbildung mindestens auf dem derzeitigen Niveau erfolgen darf.

schlammtreiber

Zitat von: Flecktarn-Doc am 18. Oktober 2013, 13:44:10
Hmmm...Warum nicht?

Staatskosten und so? Aus eben diesem Grund machen Arbeitsämter das ja auch nicht.
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Flecktarn-Doc


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