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Eignungsfeststellung KC Hannover (große Enttäuschung)

Begonnen von MK79, 18. Oktober 2013, 20:23:06

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MK79

Hallo
Kurz zu mir: Ich habe mich für eine Stelle als Feldwebel im allgemeinen Fachdienst beworben. Da ich schon 8 Jahre Dienstzeit rum habe ( Unteroffizierslaufbahn ) und mit fast 35 nicht mehr der jüngste bin, sah ich meine Chance eher gering als hoch.

Des Weiteren möchte ich erwähnen, dass in inzwischen einen Abschluss als ,,Staatlich geprüfter Techniker für Elektrotechnik  Schwerpunkt: Automatisierung- und Prozessleittechnik" sowie die Meisterprüfung Teil III, IV und das Fachabitur besitze.

Einstellungsvoraussetzung: § 17 (2) 1-3 SLV bei mir mit 4 Jahren Berufserfahrung als Techniker ,, Oberfeldwebel".

Nachdem ich meine Bewerbung, incl. aller Unterlagen, meinem Karriereberater ausgehändigt hatte, musste ich ca. 6 Wochen auf eine Antwort warten. Ich bekam einen Anruf vom KC Hannover in dem man mir mitteilte, dass nach Prüfung meiner Unterlagen ich eine Stelle als SaZ 20 in Bonn als IT-Feldwebel bekommen könnte. Man sagte mir ich soll mir das bis morgen bzw. bis ende der Woche überlegen da die Stelle sonst anderweitig vergeben würde.

Nach einem Gespräch mit meiner Familie habe ich mich entschlossen diese anzunehmen. Ich habe mich dann mit den KC in Verbindung gesetzt und gesagt, dass ich das Angebot annehmen werde. Darauf hin habe ich kurzfristig die Einladung zum Eignungstest in Hannover bekommen.

Am 14.10.2013 und 15.10.2013 war es dann soweit der Eignungstest stand vor der Tür.

Näher möchte ich nicht darauf eingehen, da es hier schon viele Erfahrungsberichte aus dem KC Hannover gibt und ich diesen auch nicht mehr hinzufügen kann.

Nur ein Punkt:
Bei dem Ergometertest war die maximale Wattstärke bei Männern 195 und bei Frauen 151. Also nichts mit Körpergewicht x 2,6/2,4.

Nachdem ich das Gespräch mit den Psychologen und Prüfoffizier hatte fingen meine Probleme an. Anbei möchte ich aber erwähnen, dass Beide mich für sehr geeignet halten und ich den Eignungstest mit gut bis sehr gut bestanden hätte.

Sie verabschiedeten mich mit den Worten: ,, Wie wir sehen können ist für Sie auch schon eine Stelle geplant, wir wünschen Ihnen viel Glück für die Zukunft und alles Gute"

Danach ging es zum Einplaner wo mein Schicksal seinen Lauf nahm.

Er konnte die Stelle, für die ich geplant war, in seinem System nicht finden  und teilte mir mit, dass die Beteiligung anderer Dienststellen erforderlich sei und eine Einplanung Heute nicht möglich ist.
Am nächsten Tag habe ich einen Anruf vom Einplaner bekommen und er sagte, dass ich diese Stelle als IT- Feldwebel auf Grund eines falschen Eingangsberufs nicht bekommen kann. Natürlich war ich sehr enttäuscht und fragte, wie das nach der Prüfung meiner Unterlagen passieren kann bzw. das hätte doch schon früher jemand auffallen müssen, dass mein Beruf als Elektrotechniker nicht für den Seiteneinstieg mit höheren Dienstgrad  als IT-Feldwebel geeignet ist.

Darauf hin meinte er das hier auch nur Menschen arbeiten und solche Fehler passieren können und er meine Enttäuschung verstehen kann.
Er hat mir angeboten eine neue Stellenabfrage einzuleiten diese könne aber 4-6 Wochen dauern aber eine Garantie könne er mir auch nicht geben, sodass ich mit verbittern feststellen muss, dass 99,9% einer Zusage eben nicht 100% sind.

Zu diesem Vorfall hätte ich einige Fragen an Euch:

1.   Kann ich wirklich nicht mit meiner beruflichen Qualifikation IT-Feldwebel werden?
2.   Muss ich mir diese Vorgehensweise gefallen lassen oder kann ich dagegen was unternehmen?
     ( Aufgrund der mündlichen Zusage wollte ich die Stelle annehmen,   Feldwebeleignung bekommen, Absage da interner Irrtum wofür ich aber nichts kann)
3.   Macht es Sinn mir den Sachverhalt schriftlich bestätigen zu lassen um später was in der Hand zu haben ( eventuelle Kostenerstattung wegen Verdienstausfall)
4.   Liegt in diesem Fall durch die mündliche Zusage bzw. das Angebot vom KC ein Verstoß im Bezug auf Arbeitsrecht vor oder zählt eine mündliche Zusage nicht?




Mit freundlichen Grüßen

MK79

Ralf

1. Wenn das bei ihm so im Katalog steht, wird das wohl so sein. Warum sollte er lügen?
2. Ja, du kannst ja nicht nur aufgrund einer mündlichen ABFRAGE eingestellt werden, eine schriftliche Zusage wäre da schon anders zu bewerten. Hättest du denn der Bw einen Ausgleich bezahlt, wenn du nicht tauglich gewesen wärst oder einfach nicht deine Dienst antrittst oder vom Widerruf Gebrauch machst und sie hätte sich auf deine Einstellung verlassen?
3. Warum Verdienstausfall? Wo hattest du einen Ausfall?
4. Siehe 2.
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wolverine

Eine Beschwerde wäre noch möglich und wahrscheinlich würde der stattgegeben. Aber daraus würden nur die Verantwortlichen belehrt. Nicht, dass man dadurch die Stelle bekäm.

Verdienstausfall sehe ich nicht. Und § 38 VwVfG sagt, dass Zusicherungen der Schriftform bedürfen. Sonst zählen sie nichts.
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Surt

Also, ich bin nicht so "erfahren" in diesen Dingen hier, aber:
Ich habe gestern nochmals den Karriere-Chat benutzt. Wollte einige Dinge doch nochmal klären,
also bevor ich kommenden Freitag ins Gespräch mit dem Berater gehe.

Und NEIN, ich habe mir meine hier gestellten Fragen nicht von anderer Stelle beantworten lassen ! ;)

Lange Rede; gar kein Sinn: Kann es sein, dass bei einer Einplanung "der Techniker" nicht berücksichtigt wird ?
Also für die Einstellungs mit höherem Dienstrgrad schon, aber nicht für die Auswahl der Stellen ?
Die Person im Chat konnte mir nämlich auch nur Auskünfte zu meinem erlenten Beruf ( Technischer Zeichner) nennen
und nicht zum Maschinenbautechniker.
(Wobei mir der Luftbildauswertefeldwebel doch direkt mal zusagt, aber nicht mein Thread hier....)

Allerdings fragt man sich doch, welche Ausbildung wird dann nun wirklich für die Einstellung berücksichtigt ?
Der Erst-Beruf - dann könnte ja schon fast der HptFw winken ? Oder Tatsächlich die Weiterbildung ?
Sprich: Man braucht die WEiterbildung nur um überhaupt den "Anspruch" zu haben mit einem anderen Dienstgrad eingestellt zu werden.

Ralf

Der Techniker ist ja höherwertiger als als der techn. Zeichner, das spiegelt sich u.a. auch wider im Einstellungsdienstgrad: Geselle: U/SU, Techniker: F/SF.
Es wird immer der höchste Berufsabschluss genommen. Es kann also durchaus sein (und es ist auch so), dass der Techniker für weniger Verwendungen nutzbar ist als ein Gesellenberuf.
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Abt.Fw

Also ich denke, dass im Hinblick auf die mündliche Zusage einer Stelle die Frage gestellt werden muss, ob durch diese bereits ein rechtlich verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist. Dazu muss man prüfen inwieweit der Zusagende berechtigt wäre Verträge für die Bw zu vereinbaren. Schließlich gilt in der BRD die "Vertragsfreiheit" Auch mündliche Veträge haben ihre Gültigkeit. Dies gilt auch im Arbeitsrecht. Zwar gibt es in diesem noch spez. weitere Bedingungen, aber auch mündl. Arbeitsvereinbarungen haben ihre Gültigkeit. Auch die Bw muss sich ans Arbeitsrecht halten und hat keinen Sonderstatus. Sollte ein Vertrag vorliegen, der später nicht eingehalten werden kann, so entstehen automatisch Regressansprüche. Welche und in welcher Höhe wäre auch zu prüfen. Das ist also schon mal ein juristischer Vorgang der von Bw-Seite nicht mal kurz mit dem Argument "Menschen machen halt Fehler" abgetan werden kann.

Ralf

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wolverine

Die Bundeswehr schließt mit Soldaten keine Arbeitsverträge sondern beruft in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis. Und im öffentlichen Recht gilt das VwVfG und nicht das BGB.
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