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Versetzungswunsch wird nicht ernstgenommen

Begonnen von Patricia0812, 22. Oktober 2013, 10:47:10

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Patricia0812

Lieber Leser. Ich vermute fast, dass folgendes Thema schon öfters angesprochen wurde. Dennoch eröffne ich einen neuen Thread, um mein anliegen individuell zu "behandeln".
Ich verbitte mir dumme Kommentare oder Ausfälligkeiten. Vielen dank!

Zum Thema:

Ich bin nun seit fast 4 Jahren mit meinem Mann zusammen. Wir lernten uns vor seiner Bundeswehr-Zeit kennen.
Ich habe ihm versprochen, dass ich alles - so wie es mir möglich ist - unterstütze und mit ihm durchstehe. Ich zog während seiner zaw sogar mit unserem Sohn, knapp 3, mit nach Stralsund.

Wie immer gibt es aber Momente im Leben eines Menschen, in denen alles drunter und drüber geht.
Ohne unsere ganze Lebensgeschichte preisgeben zu wollen: es sind Dinge passiert, die ein Mensch nicht so einfach hinnimmt. Erschwerend kommt hinzu, dass meine Mutter schwer krank ist. Ich bin weder Vormund noch Pflegeperson, helfe aber dennoch jeden Tag, ihr Leben angenehmer zu gestalten. Sprich - ich helfe im Haushalt, achte auf Medikamenteneinnahme, erledige Amtsgänge oder setze schreiben für diese auf.

Meine Mutter leidet an Schizophrenie.

Würde ich sie wieder alleine lassen, gäbe es wahrscheinlich kein schönes Ende.

Dennoch setzt uns ja der Gesetzgeber vor, dass ein Mensch physische Einschränkungen vorweisen muss, um in die Pflegestufen zu rutschen.
Was ich gut finde, sonst würde ja jeder dort an Geld ran kommen. Blabla Off Topic.

Jetzt aber zur eigentlichen Frage: Versetzungsanträge werden belächelt, denn die Vorgesetzten meines Mannes wollen einfach keinen gehen lassen, der zur See fahren soll. Aus Prinzip nicht. Was mich ärgert.
Der sozialdienst erzählt mir das blaue vom
Himmel und meinem Mann wird Zähneknirschend gesagt, er solle es endlich abhaken, den Wunsch zu haben, seine Familie zu unterstützen.

An wen darf man sich wenden ohne "Vitamin B"?
Ich verlange nicht, so wie manch andere, dass alles probiert wird, um aus der Bundeswehr zu kommen. Habe ich schon oft genug erlebt bei bekannten.

Ich möchte lediglich, dass mein Mann näher dran ist. Und im Notfall erscheinen kann. Gerade auch, weil wir im März eine Tochter erwarten.

Es liegt ebenfalls in seinem Interesse. Aber einen Ansprechpartner, der einen ernst nimmt, wurde bislang nicht gefunden. Deshalb hoff ich auf hier ernstgemeinte Ratschläge. Vielleicht war ja jemand schon mal in der selben Situation.

Sollte etwas unverständlich sein oder Fragen offen sein, beantworte ich diese sehr gerne.

Uns für Fehler übernehme ich keine Haftung. Mein neues Handy und ich sind noch nicht die besten Freunde!

Liebe grüße!

P.S: die verwendungsreihe meines Mannes stierbt aus. Er ist für die 122er Klasse ausgebildet und sämtliche stellen, die er besetzen könnte, sind bereits fest besetzt.

Flexscan

#1
wieder offen
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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justice005

ZitatJetzt aber zur eigentlichen Frage: Versetzungsanträge werden belächelt, denn die Vorgesetzten meines Mannes wollen einfach keinen gehen lassen, der zur See fahren soll. Aus Prinzip nicht. Was mich ärgert.

Nunja, Lächeln hin oder her. Ihr Mann kann jederzeit einen Versetzungsantrag stellen und dies mit familiärer Härte begründen. Die Vorgesetzten sind verpflichtet, diesen Antrag zu bearbeiten und an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten. Wenn die Vorgesetzten das nicht tun, dann kann man sich erfolgreich dagegen beschweren. Daher der erste Rat: Versetzungsantrag stellen!

Ob es dann tatsächlich klappt, kann keiner beurteilen. Aber es ist zumindest einen Versuch wert.


Rollo83

Wenn ihr Mann zur See fahren soll muss man natürlich auch prüfen in wie weit er seine Verwendung wo anders aus üben kann, denn zB in Bayern oder NRW fahren und mal sehr wenige Schiffe, bzw. Gibt es keine oder nur ganz wenigste Marineverwendungen in der SKB.

Sonst wie schon gesagt wurde, Versetzungsantrag stellen, auf die Stellungnahme vom Chef warten und dann auf die Emtscheidung vom BAPBw warten.

Fakt ist aber auch das man einfach keinen Anspruch auf Heimatnahe Verwendung hat.

miguhamburg1

Um es zu konkretisieren: Ihr Mann, lieber Fragensteller, sollte sich zunächst bei seinem Personalbootsmann erkundigen, wo - außer an Bord - seine Ausbildung (einschließlich ZAW) im Bereich der Marine (Land) oder der Streitkräftebasis passend ist. Dies ist nämllch die Voraussetzung, dass er "normal" versetzt werden kann. Gibt es für seine Ausbildung eine Verwendung an Land, kann sein Personalbootsmann in seinem System nachschauen,ob und ggf. wo es zu besetzende Dienstposten sind. Hierauf könnte sich Ihr Mann - wenn es örtlich passt - in seinem Versetzungsantrag konkret beziehen.

Anderweitig bliebe ihm nur, einen Versetzungsantrag aus persönlicher/familiärer Härte zu stellen. Allerdings auch hier sollte er vorher mal schauen, wo es in Ihrer erreichbaren Nähe überhaupt einen Standort der Bundeswehr gibt ...

Den Versetzungsantrag muss er unbedingt schriftlich stellen, denn nur so hat er Anspruch darauf, dass ihm in vertretbarer Zeit (Personalangelegenheiten sind von allen Zuständigen mit Vorragn zu bearbeiten!), also innerhalb von drei bis spätestens vier Wochen, ein scriftlicher Bescheid der personalführenden Stelle ausgehändigt wird. Gegen das Ergebnis könnte er dann Beschwerde einlegen, aber das weiß er sicher selbst.

Über die Erfolgsaussichten können wir hier nichts sagen - ich wünsche Ihnen und Ihrem Mann dennoch viel Glück!

Patricia0812

Ich bedanke mich für die antworten! :)
Also habe ich das richtig verstanden: derjenige, der Anträge abwinkt, kann dafür mächtig Ärger bekommen?
Das war nämlich schon der Fall.

Bisher wurden 2 Anträge gestellt. Der eine wurde abgelehnt, da der Chef aus der zaw sich für meinen mann nur auf eine Stelle beschränkt hat. Und nur auf einen Standort. Ich entschuldige mich für mein halbwissen, aber ich meine es schimpfte sich "tsk-Wechsel"!  ;D

Der zweite kam nie an. Da hieß es dann einfach "Nö, fällt aus." und wurde nicht weitergeleitet.

Wobei ich sagen muss, dass die Begründung damals im ersten antrag nicht übel war. Auch wenn es leider nicht reichte.

Die Bundeswehr ist recht verwirrend.

Paramedic

ZitatDennoch setzt uns ja der Gesetzgeber vor, dass ein Mensch physische Einschränkungen vorweisen muss, um in die Pflegestufen zu rutschen.

Das ist definitiv falsch. Es gibt zum Beispiel die Pflegestufe 0, welche sehr wohl psychische Erkrankungen (z.B. Demenz etc.) berücksichtigt und greift, wenn eine Person z.B. Weglauftendenz und andere Einschränkungen hat.

Das würde von dir nochmal genau prüfen lassen.
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

KlausP

ZitatDer zweite kam nie an. Da hieß es dann einfach "Nö, fällt aus." und wurde nicht weitergeleitet.

Da hat dann jemand ein dickes Dienstvergehen begangen! Der Disziplinarvorgesetzte hat den Antrag zu bearbeiten und auf dem Dienstweg weiterzuleiten. Er kann in dem dazu auszufüllenden Personalbogen seine Stellungnahme abgeben, aber das war es auch schon.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Soulfly

Zitat von: Paramedic am 22. Oktober 2013, 13:00:31
ZitatDennoch setzt uns ja der Gesetzgeber vor, dass ein Mensch physische Einschränkungen vorweisen muss, um in die Pflegestufen zu rutschen.

Das ist definitiv falsch. Es gibt zum Beispiel die Pflegestufe 0, welche sehr wohl psychische Erkrankungen (z.B. Demenz etc.) berücksichtigt und greift, wenn eine Person z.B. Weglauftendenz und andere Einschränkungen hat.

Das würde von dir nochmal genau prüfen lassen.

Das ist korrekt, nähere informationen finden Sie hier http://www.pflegestufe.info/pflege/demenz.html selbst Pflegestufe 1 wäre möglich

Ralf

Zitat von: Patricia0812 am 22. Oktober 2013, 12:53:32

Die Bundeswehr ist recht verwirrend.
Nein das ist sie eigentlich nicht, im Gegenteil, es ist bzw sollte alles nachvollziehbar sein.
Eine Versetzung muss man aus mehreren Perspektiven betrachten. Zum einen der Wunsch der Soldaten und zum anderen die Belange und Interessen des Dienstherrn.
Während erstes vom Soldaten immer im Vordergrund gesehen wird und somit subjektiv als erstrangig, hat die Personal bearbeitende Dienststelle das nach objektiven Kriterien abzuprüfen:
1. Gibt es überhaupt dort einen Dienstposten mit der Verwendung?
2. Kann ich die alte Stelle adäquat nachbesetzen und zwar nach auftrags- und einsatzrelevanten Gesichtspunkten? Hierzu wird auch die Einheit gefragt, wie sie das sieht.
Ist beides gegeben, kann eine Versetzung stattfinden.
Ausnahme hierzu wäre, wenn jemand persönliche Härten hat (die sind genau definiert in einem VMBl und stellen eine recht hohe Hürde dar).

Es wäre aber ggf. einfacher, wenn dein Mann, der sich ja schon ein wenig auskennt, hier geschrieben hätte und dir das dann erklären kann. Für einen Außenstehenden mag das in der Tat verwirrend erscheinen.
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Patricia0812

Zitat von: Ralf am 22. Oktober 2013, 13:15:43
Zitat von: Patricia0812 am 22. Oktober 2013, 12:53:32

Die Bundeswehr ist recht verwirrend.

Während erstes vom Soldaten immer im Vordergrund gesehen wird und somit subjektiv als erstrangig, hat die Personal bearbeitende Dienststelle das nach objektiven Kriterien abzuprüfen:
1. Gibt es überhaupt dort einen Dienstposten mit der Verwendung?
2. Kann ich die alte Stelle adäquat nachbesetzen und zwar nach auftrags- und einsatzrelevanten Gesichtspunkten? Hierzu wird auch die Einheit gefragt, wie sie das sieht.
Ist beides gegeben, kann eine Versetzung stattfinden.
Ausnahme hierzu wäre, wenn jemand persönliche Härten hat (die sind genau definiert in einem VMBl und stellen eine recht hohe Hürde dar).


Das sehe ich voll und ganz ein. :-) bei keinem
arbeitgeber kann man 'wünsch dir was' spielen. Das wäre ja auch zu schön!

Aber es ist nun mal so, dass er mit seiner Verwendung da wirklich nur rumdümpelt. Was ihm persönlich ja für den weiteren Werdegang nichts bringt.
Die 122er, die es noch gibt, sind besetzt. Sonst hätte man ihm ja schon die Stelle angeboten, für die er einsetzbar wäre, richtig?
Stattdessen wird er mal für die ein oder andere Fahrt als "Praktikant" mitgenommen. Was auf der fregatte so viel bedeutet wie "er ist der trottel, der das tut, was gerade so anfällt." :D
Und dafür hat man dann in 21 Monaten gelernt, aber auf Teufel komm raus.

Ich erkenne da nicht, was es der bw bringt.

Rollo83

Das ist für einen Außenstehenden nicht so ganz einfach zu beschreiben unfair können da sowieso nichts groß zu sagen weil wir die ganzen Tatsachen gar nicht kennen wie Verwendung, Dienstposten, ob vielleicht noch Schülerstelle und der Vorgänger noch da ist usw.
Ich könnte da ne ellenlange Aufzählung machen.

Fakt ist einfach das er einen Versetzungsantrag schreiben muss oder eventuell vorher schon mal telefonisch das Gespräch mit seinem PersFhr. Da kann man schon mal vorab prüfen was da so zu machen ist.

Aber eine Versetzung für ihnen weil sie ihre Mutter pflegen müssen, naja ich weiß nicht so ganz.

BulleMölders

Für mich mal interessehalber, von welcher Verwendung und Laufbahn sprechen wir hier?
Den die 122er gehen ja in absehbarer Zeit alle außer Dienst.
Köln und Pfalz sind ja schon, Emden soll ja Ende November gehen und dann so in den nächsten drei Jahren der Rest.

Patricia0812

@rollo83: ich al. 2-fache Mutter komme somit auch an meine Grenzen. Ich bekomme nachts kaum noch ein auge zu vor lauter Ärger.

Aus spaß an der Freude versuche ich mich hier nicht durch zu fuchsen.

Aber wie ich schon mal sagte, die ganze Lebensgeschichte brauch hier auch nicht hin :-)


Es handelt sich übrigens um die Verwendungsreihe 46.

Ralf

Elektronik ist eine Verwendung, die es auf jedem Schiff braucht und eine Verwendung mit erhöhtem Bedarf.
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