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Ein paar Fragen vorab klären

Begonnen von Surt, 13. Oktober 2013, 13:49:45

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apollo98

Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

Surt

Zitat von: apollo98 am 28. Oktober 2013, 11:15:11
@Surt: Woher kommt denn deine Abneigung?

Da ich damals zu einer Ausbildungskompanie gehörte, habe ich in regelmäßigen Abständen immer wieder
neue Uffze und StUffze kennengelernt. Es gab da eine starke Rotation der Ausbilder pro AGA-Durchlauf.
Ist heute vllt anders, keine Ahnnung....

Allerdings haftete vielen der bittere Beigeschmack eines, hmmmm, "Zivil-Versagers" an. Nenn ich jetzt einfach mal so...drastisch.
Natürlich waren diese Personen sicherlich die Ausnahme; vllt ist dies auch nur meine subjektive Einschätzung, wer weiss.
Fakt ist nunmal, dass dies so bei mir hängengeblieben ist. Und ich deshalb eher negative "Empfindungen" auf diese Dienstgrade projeziere.

Vllt muss man da nochmal zwischen Truppendienst und Fachdienst unterscheiden, wer weiss. Mag sein, dass sich die Zeiten geändert haben.

Und ich habe iwie auch ein Problem damit mit knappen 36 Jahren den Dienstgrad eines StUffz inne zu haben.
Was für mich den oben beschriebenen Sachvehalt dann verstärkt; und zwar auf mich ;)

Jetzt bitte hier nichts persönlich nehmen ! Mir ist klar, dass man das nicht verallgemeinert sollte und vor allem DARF !

Surt

Ich will eigentlich nicht weiter darauf rum reiten; aber nach §17:

[...(2) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann mit dem Dienstgrad Feldwebel eingestellt werden
1.
    im Truppendienst, im Geoinformationsdienst der Bundeswehr und im allgemeinen Fachdienst, wer
a)
in einem für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Beruf die Meisterprüfung oder eine dieser nach Art,
Inhalt und Zulassungsvoraussetzung vergleichbare Prüfung oder die Abschlussprüfung an einer mindestens
zweijährigen Fachschule bestanden hat
oder
b)
einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Vorbereitungsdienst für eine Laufbahn des mittleren Dienstes erfolgreich abgeschlossen hat.... ]


Das liest sich doch ganz so, als ob der Besuch und Abschluss einer 2-jährigen Fachschule ausreichend ist ?
Kein Techniker notwendig, quasi....

Daraus ergibt sich doch: Berufsausbildung + 2-jährige Fachschule = Diensteintritt als Fw möglich (Bedarf und Eignung natürlich vorrausgesetzt)
Eine Einstellung als OFw allerdings, wäre erst dann möglich, wenn der ausgeübte Beruf UND die Weiterbildung zusammen genommen "den Beruf" darstellen, wie z.B. KFZ-XY-Meister.

Oder ?

Ralf

Wenn nach deiner Lesart jegliche 2jährige Fachschule ausreichen würde, könnte ich ja den staatl. gepr. Betriebswirt auf eine Technikerstelle einstellen und vice versa. Wo ist da noch die zivilberufliche Verwertbarkeit?
Deshalb kenne ich das nur so:
...in einem für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Beruf
- die Meisterprüfung oder
- eine dieser nach Art, Inhalt und Zulassungsvoraussetzung vergleichbare Prüfung oder
- die Abschlussprüfung an einer mindestens zweijährigen Fachschule bestanden hat ...
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K


Surt

Zitat von: Ralf am 28. Oktober 2013, 12:54:30
Deshalb kenne ich das nur so:
...in einem für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Beruf
- die Meisterprüfung oder
- eine dieser nach Art, Inhalt und Zulassungsvoraussetzung vergleichbare Prüfung oder
- die Abschlussprüfung an einer mindestens zweijährigen Fachschule bestanden hat ...

Dass ist doch im Grunde das Gleiche wie §17.
Verwertbarer Beruf + die 2-jährige Fachschule. Damit erhält man Zugang zu einer Verwendung dem Beruf entsprechend, mit dem Dienstgrad Fw.
In meinem Fall : Beruf Technischer Zeichner mit Fachschule.

Das ich aber auch staatl. gepr. Techniker bin, interessiert in diesem Fall nicht.
Es sei denn, ich würde den Techniker als der Verwendung entsprechenden Beruf auswählen.

Oder verstehe ich das Falsch ?

Du möchtest ja eine Verwendung, für die der Betriebswirt den Zugang bildet, oder ?
Ergo brauchst Du den auch, würde ich sagen.

in meinem Fall ist es ja so, dass ich eher eine Verwendung mit dem Zugang Tech. Zeichner möchte; nicht Techniker.

F_K

@ Surt:

Ja, Du verstehst es FALSCH.

Es ist der gesetzliche Rahmen - den die Bundeswehr noch im Verodnungswege EINSCHRÄNKEN kann.

Für GeoInfo hast Du KEINEN verwertbaren Beruf auf Meisterebene - eine Einstellung als Fw entfällt also (weil niemand die "Geschichte" mit Fachschule umgesetzt hat).

Für GeoInfo kann man Deinen Beruf (Zeichner) verwerten - also Einstellung max. als StUffz (sofern Eignung, Stellen usw.).

Surt

Zitat von: F_K am 28. Oktober 2013, 13:18:21
Es ist der gesetzliche Rahmen - den die Bundeswehr noch im Verodnungswege EINSCHRÄNKEN kann.
Für GeoInfo hast Du KEINEN verwertbaren Beruf auf Meisterebene - eine Einstellung als Fw entfällt also (weil niemand die "Geschichte" mit Fachschule umgesetzt hat).

Dann sollte dieser Paragraph mal überarbeitet werden !
Solange es diese Passage gibt, kann man sich darauf auch berufen.
Einschränkung auf dem Verordnungswege hin oder her. Hier gilt dann nunmal auch deutsches Recht !
Davon ist die Bundeswehr nicht ausgeschlossen.

Arrgh. Wenn dem so sein soll; werde ich wohl den "Umweg" über StUffz gehen müssen.
Bei Eignung und blabla natürlich.

Ist man dann eigentlich StUffz FA ? Oder kommt der Zusatz nur bei Mannschaftsdienstgraden hinzu ?
Fw wird man dann ja eh (sollte man meinen) ist ja nunmal die Laufbahn der Feldwebel im allg. Fachdienst.

Bedenken habe ich ja schon oben formuliert ;)

Rollo83

Die 2 jährige Fachschule ist ja der Techniker.
Also es ist doch klar das man dann auch in dem Bereich eingesetzt wird wo man den Techniker gemacht hat und nicht wo anders.
Das macht doch sonst 0,0 Sinn.

Mal was anderes, was denken sie denn wer mehr Ahnung hat, ein jünger Feldwebel oder ein Stabsunteroffizier. Die meisten SU haben deutlich mehr Ahnung und Erfahrung als der junge Feldwebel der sich bisher nur auf Lehrgängen rumgetrieben hat. Ok, es gibt natürlich auch SU die erst nen paar Tage dabei sind.
Aber der Unterschied ist sowas von klein zwischen den beiden Dienstgraden.
Das sie mit 36 Jahren nicht als SU unterwegs sein möchten versteh ich überhaupt nicht denn glauben sie das macht irgendeinen Unterschied wenn sie mit 36 Feldwebel sind?

Den Unteroffizier im Truppendienst gibt es übrigens nicht mehr und das Wort Zivilversager kann man auch wenn man das unbedingt möchte auf alle Dienstgradgruppen beziehen. Das trifft wahrscheinlich sogar auf den ein oder anderen Kameraden zu haben sicher auf den Großteil nicht.

Sie sollten da irgendwie noch mal komplett über ihre Gedankengänge reflektieren denn wenn mir zu Ohren kommen würde das ein Feldwebel der noch komplett Grün hinter den Ohren ist und grad mal Unfallfrei dem Spieß die Kompanie melden kann sich in solch einer Art und Weise über anderen Kameraden äußert, dann wird es wohl mal Zeit für ein 2 Augen Gespräch.

Ich mein das nicht mal böse, aber solche Vorurteile kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
Ich hab in meinem letzten Einsatz übrigens die Erfahrung gemacht das die fachlich stärksten und besten Soldaten gerade die Unteroffizier sind und ohne meine Unteroffizier wo einige doppelt so viel Dienstzeit haben wie ich, bräuchte ich manchmal gar nicht an fangen zu arbeiten.

Rollo83

Ja sie sind dann Stabsunteroffizier Feldwebelanwärter und tragen eine Goldene Litze.

Surt

Zitat von: Rollo83 am 28. Oktober 2013, 13:42:35
Die 2 jährige Fachschule ist ja der Techniker.
Also es ist doch klar das man dann auch in dem Bereich eingesetzt wird wo man den Techniker gemacht hat und nicht wo anders.

Techniker oder Fachschulexamen, das ist hier die Frage ?!
Es wird ja nicht explizit "der Techniker" erwähnt. An anderer Stelle schon.
Wenn man ihn Teilzeit, also 4 Jahre, gemacht hat, würde dies nach §17 ja nicht gelten ;)
Lassen wir besser das Paragraphen reiten.

Ich vertraue einfach mal auf die Ganzen Experten-Meinungen hier im Forum.
Bis zum Einplaner bleib ich dann beim Gedanken StUffz FA, ist ja auch kein Ding....eigentlich.
Hier ist übrigens keine Ironie eingeschaltet !

Das andere bezog sich auf meine damaligen Erfahrungen. Rein subjektiv !
Natürlich stimmen Ihre Ausführungen - ist vermutlich eine subjektive Wahrnehmungsstörung.
Ob Fw oder StUffz, ganz egal.
In meienr Erinnerung waren StUffze halt immer nur die jungen Burschen von knappen 20 - vermutlich alle SaZ 4 damals.



F_K

Och Surt,

Du hast von diesem Thema:

ZitatSolange es diese Passage gibt, kann man sich darauf auch berufen.

keine Ahnung.

Dieses Gesetz gibt der Bundeswehr das Recht, Soldaten mit höherem Dienstgrad einzustellen - dafür ist es gemacht und wird sinnvoll eingesetzt.

Es gibt DIR KEIN Recht, irgentetwas zu fordern oder Dich darauf zu berufen - Du hast kein Recht auf Eignung / Tauglichkeit / Einstellung / Einstellung mit höherem Dienstgrad.

Surt

Zitat von: F_K am 28. Oktober 2013, 13:59:31
Es gibt DIR KEIN Recht, irgentetwas zu fordern oder Dich darauf zu berufen - Du hast kein Recht auf Eignung / Tauglichkeit / Einstellung / Einstellung mit höherem Dienstgrad.

Hatte ich auch nicht vor.

Die Damen und Herren wissen damit schon sinvoll umzugehen, ganz bestimmt.


F_K

Lieber Surt,

dann schreibe nicht so ein Zeug:

ZitatDann sollte dieser Paragraph mal überarbeitet werden !
Solange es diese Passage gibt, kann man sich darauf auch berufen.
Einschränkung auf dem Verordnungswege hin oder her. Hier gilt dann nunmal auch deutsches Recht !
Davon ist die Bundeswehr nicht ausgeschlossen.

.. ist sachlich nämlich einfach grob falsch.

Ralf

ZitatIn meinem Fall : Beruf Technischer Zeichner mit Fachschule.
Ich schrieb ja schon ganz am Anfang, dass es nicht ausgeschlossen ist, wenn man denn doch einen Fachbezug dann herstellen kann; sowas würde dann im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung geprüft werden.
Jedenfalls -und das können wir festhalten- ist eine Einstellung aufgrund deines MaschBauTechn. auf eine Stelle im GeoInfo- oder LBDst als Fw so erst einmal nicht möglich.

Schauen wir z.B. mal umgekehrt drauf: Wenn ich Luftbildauswertefeldwebel Optisch und Infrarot werden möchte, welchen Beruf muss ich mitbringen, um als Fw eingestellt zu werden:
Betriebswirt/in des Handwerks
Fachwirt/in (Grundstücks- und Wohnungswirtschaft)
Geprüfte/r Bankfachwirt/in
Geprüfte/r Handelsfachwirt/in
Geprüfte/r Verkehrsfachwirt/in
Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in
Technische/r Fachwirt/in
Touristikfachwirt/in Fw/Btsm,
Verlagsfachwirt/in
Versicherungsfachwirt/in
Werbefachwirt/in
Das sind alle und die haben ja auch alle 2 Jahre Fachschule gemacht.
Es istaber z.B. nicht aufgeführt:
Fachwirt/Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung
Geprüfte/r Industriefachwirt/in
und noch viele andere Fachwirte.

ZitatSolange es diese Passage gibt, kann man sich darauf auch berufen.
Einschränkung auf dem Verordnungswege hin oder her. Hier gilt dann nunmal auch deutsches Recht !
Davon ist die Bundeswehr nicht ausgeschlossen.
Das hat auch nichts mit Rechtsbeugung zu tun, Soldatengesetz §27 (1) lässt dieses explizit innerhalb der Absätze (2) bis (6) zu. Und Genau (6) trifft deinen Fall.
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