Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Versetzungsantrag nach der Aga - Truppenwechsel (von PzGren zu Feldjäger)

Begonnen von Neugaa, 27. Oktober 2013, 11:21:43

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Neugaa

Guten Tag werte Kameraden. :)

Ich absolviere seit dem 1.10.'13 die AGA im 5./ Panzergrenadierbataillon 411 in Viereck und ich weiß es ist noch eine Menge Zeit sich darüber den Kopf zu zerbrechen, aber wollte diese Frage nur so schnell wie möglich geklärt haben.

Meine Frage zu diesem Thema ist wie folgt,
Ist es möglich nach der Aga einen Versetzungsantrag im Rahmen eines Truppenwechsels zu stellen.?

Ich diene 10 Monate freiwillig und wollte schon damals, als ich zur Musterung eingeladen wurde, zu den Feldjägern, denn ich persönlich habe mir immer gesagt - wenn es mir bei der Bundeswehr wirklich so gefällt, werde ich verlängern und evtl. sogar wenn ich wirklich die Chance in der Karriere sehe die Feldwebellaufbahn einschlagen und mich bei den Feldjägern bewerben.
Also grob gesagt dienen die 10 Monate dazu einen genauen Einblick zu erhalten, mein Interesse nachzugehen, zu schauen ob es was für mich ist und auch als Überbrückung - ich habe mir schon damals gesagt, entweder Bundeswehr (im Bereich Militärpolizei) oder Polizei.

Ich wurde damals bei den Feldjägern nicht genommen, da es schon belegt war, mein 2. Wunsch waren die Panzergrenadiere, wurde auch angenommen.
Von einem unserer Feldwebel wurde uns sogar gesagt, man könne versuchen sich um ein Praktikum in einer anderen Truppe zu bewerben.

Das Feldägerdienstkommando in Berlin (Julius-Leber-Kaserne) kam mir in den Sinn.
Ich wohne übrigens in Potsdam.

Ich hoffe man kann mir Helfen.
Mfg.
Alex


F_K

Bei FWDLern sind weder ein Truppengattungswechsel noch Praktikas vorgesehen.
BW hat keine Militärpolizei.

Stell halt einen Antrag - viel Erfolg.

Tommie

Zitat von: Neugaa am 27. Oktober 2013, 11:21:43Ich diene 10 Monate freiwillig und ...

Und realistisch betrachtet sind nach der Grundausbildung schon drei Monate davon vorbei, bleiben also noch sieben Monate. Davon ist ca. 1 Monat Urlaub und wo Sie die verbleibenden sechs Monate entweder dem Beamtenvierkampf (Knicken, Lochen Abheften, Kaffee kochen ;) !) frönen, kann Ihnen wahrscheinlich auch egal sein, weil die im Handumdrehen vorbei sind!

Somit liegen Ihre Chancen mit einem Versetzungsantrag hier eine Veränderung zu erreichen bei nahezu NULL, weil der Antrag ja auch erst einmal bearbeitet werden muss, was wiederum von den sechs Monaten Restdienstzeit abgeht. Sorry, aber bessere Nachrichten habe ich leider auch nicht für Sie ;) !

wolverine

Wenn Sie das vorhaben, was Sie hier beschreiben, stellen Sie umgehend einen Antrag auf Laufbahnwechsel Fw bei den FJg und warten das Ergebnis ab. Wenn es klappt, können Sie das immer noch ablehnen wenn es Ihnen bis dahin nicht mehr gefällt und wenn es nicht klappt wird das Ergebnis nicht besser.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Andi

Zitat von: F_K am 27. Oktober 2013, 11:42:19
BW hat keine Militärpolizei.

Das ist soooooooooo 50's bis 80's. ;) Natürlich hat die Bundeswehr eine Militärpolizei: Die Feldjäger.
Das ist seit mittlerweile weit über 10 Jahren offiziell und auch die erste Botschaft, die du auf der SKB-Homepage oder an den schwarzen Armbinden ablesen kannst.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

KlausP

ZitatVon einem unserer Feldwebel wurde uns sogar gesagt, man könne versuchen sich um ein Praktikum in einer anderen Truppe zu bewerben.

Dann "bewerben" Sie sich mal. Ich weiss ja nicht, wo der Herr Feldwebel diese Kenntnisse her hat, aber ich halte das für eine Latrinenparole.

ZitatDas Feldägerdienstkommando in Berlin (Julius-Leber-Kaserne) kam mir in den Sinn.
Ich wohne übrigens in Potsdam.

Was machen Sie, wenn nun im FJgDstKdo Berlin keine Stelle frei ist sondern nur eine in Bayern? Dass Bundeswehr auch bundesweite Versetzbarkeit beinhaltet, sollten Sie in Ihrer kurzen Dienstzeit schon mal gehört haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Andi
MP im Sinne von der StA weisungsgebunden bzw. dem Recht Tickets auch an Zivilisten auszustellen?
Das war meine Aussage.

miguhamburg1

F_K, mit diesem Bullshit als Nachklapp machen Sie Ihre erste Aussage auch nicht richtiger...

Die Feldjäger sind die Polizei der Bundeswehr - mit ganz eigener Rechtsstellung und Vorschriften - genau, wie es Andi beschrieb.

Andi

Zitat von: F_K am 28. Oktober 2013, 18:59:44
MP im Sinne von der StA weisungsgebunden bzw. dem Recht Tickets auch an Zivilisten auszustellen?
Das war meine Aussage.

Wen willst du hier eigentlich gerade verarschen? Dich selbst? Deine Aussage war:

Zitat von: F_K am 27. Oktober 2013, 11:42:19
BW hat keine Militärpolizei.

Diese Aussage ist falsch. Was deine "Intention" dabei war ist völlig egal, denn die kann hier niemand lesen.

Aber für deine persönliche Weiterbildung: Das UZwGBw ist ein deutsches Polizeigesetz. Feldjäger agieren mit herausgehobener Rechtsstellung auf Grundlage dieses Gesetzes im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - und ja, auch gegenüber Zivilpersonen.
Die "Tickets" für Zivilisten, die OWiG auf Bundeswehrgrund begehen stellen aber gegenüber Zivilpersonen nicht die Feldjäger aus - die stellen nur als zuständige Amtsträger Personalien fest und melden den Sachverhalt weiter. Die Tickets kommen dann von der WBV. ;)
Das hat allerdings weniger mit dem UZwGBw, als mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht zu tun.

Und nun können wir das Offtopic ja wieder beenden.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Tommie

...(Boah ey, bin ich heute wieder  filosofisch :D !)

...

StOPfr

Zitat von: Tommie am 28. Oktober 2013, 20:29:40
... (Boah ey, bin ich heute wieder  filosofisch :D !)
....

Und weil das ausreicht lassen wir es heute auch mal dabei!
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

justice005

Nur ein paar Fragen...

ZitatDas UZwGBw ist ein deutsches Polizeigesetz.

Ist der Gefreite am Tor, der die Ausweise kontrolliert, auch ein "Polizist"?

ZitatFeldjäger agieren mit herausgehobener Rechtsstellung auf Grundlage dieses Gesetzes im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland -

Ich habe früher als Wehrpflichtiger Munitionstransporte begleitet, wozu Sicherungsaufgaben nach UZwGBw übertragen wurden. War ich da auch ein Polizist in herausgehobener Dienststellung, der im gesamten Bundesgebiet operierte? Cooool  ;D

ZitatDie "Tickets" für Zivilisten, die OWiG auf Bundeswehrgrund begehen stellen aber gegenüber Zivilpersonen nicht die Feldjäger aus - die stellen nur als zuständige Amtsträger Personalien fest und melden den Sachverhalt weiter.

Was ist der Unterschied zu dem, was auch jede Privatperson kann? Nämlich eine Ordnungswidrigkeit bei der zuständigen Stelle anzeigen? Was ist der Unterschied zu dem, was jeder Angehörige der Wache kann, nämlich Personalien feststellen?

Richtig ist, dass das UZwGBw ein "Streitkräftepolizeigesetz" ist. Aber deswegen die Feldjäger als "Militärpolizei" zu bezeichnen, ist zu weit hergeholt, weil ihr dafür ganz erhebliche Kompetenzen fehlen, insbesondere im Bereich eines repressiven Tätigwerdens und in den Befugnissen gegenüber Zivilisten. Das wurde auch ganz bewusst so gemacht, denn alles andere wäre auch nicht verfassungsgemäß. Trotzdem macht die Armbinde MP gerade in multinationalen Einsätzen Sinn. Die Feldjäger sind immerhin das, was einer echten Militärpolizei am nächsten kommt.

Ich weiß, dass die Feldjäger immer neidisch auf die coole amerikanische MP und deren Kompetenzen sind, aber leider ist es halt nicht mal ansatzweise vergleichbar. Sorry. Ich muss daher insgesamt F_K zustimmen.



F_K

Oder wie Wiki richtigerweise schreibt:

ZitatDie Feldjägertruppe nimmt als Führungstruppe militärpolizeiliche Aufgaben wahr, ist jedoch keine Polizei im eigentlichen Sinn, wie etwa die Bundespolizei oder die Polizeien der Länder. Feldjäger besitzen im Frieden keine Weisungsbefugnis gegenüber Nicht-Bundeswehrangehörigen, es sei denn, diese halten sich in einem militärischen (Sicherheits-)Bereich auf oder es ist zur Aufgabenerfüllung zwingend notwendig (z. B. Einrichtung eines militärischen Sicherheitsbereichs). Damit liegen die Befugnisse der Feldjäger weit hinter denen ausländischer Militärpolizeien. Seit dem Beginn der Teilnahme der Bundeswehr an multinationalen Auslandseinsätzen (UNOSOM, spätestens aber IFOR) kann, zumindest äußerlich, die Angleichung der Feldjägertruppe an das Bild einer ,,Militärpolizei", beobachtet werden (s. dazu ,,Uniform heute").

Seit den 80igern hat sich die gesetzliche Grundlage (ROEs lassen wir mal außen vor) nicht geändert.

Ich werde in Zukunft darauf achten, meine Aussagen etwas detaillierter zu machen.

justice005

Zur Ehrenrettung muss man aber sagen, dass die Feldjäger nicht die einzigen sind, die bei der Sprachregelung aufpassen müssen.

- Der WDA ist kein Militärstaatsanwalt
- Der Truppendienstrichter ist kein Militärrichter
- Die Truppendienstgerichte üben keine Militärgerichtsbarkeit aus

Auch bei diesen Personen könnte man es rein sprachlich betrachtet durchaus anders sehen. Entscheidend ist aber doch der gesetzliche Wille, der - vom Grundgesetz bis zu den nachgeordneten Gesetzen - völlig anders ist als bei anderen Staaten.



Andi

Na ja justice, deine "Ehrenrettung" werden wir was dieses Thema angeht vermutlich nicht mehr erleben. :(

Wir reden hier nicht von einer "Sprachregelung" der "Feldjäger", sondern einer in den letzten 15 Jahren zwischen diversen Bundesministerien (Verteidigungsministerium, Innenministerium, Verkehrsministerium) abgestimmten offiziellen Bezeichnung.
Dein letzter Beitrag passt nicht nur nicht zum Thema, er lässt mich eher vermuten, dass du vom Themenkomplex fachlich offenbar wenig bis keine Ahnung hast. Ist mir persönlich allerdings ziemlich egal. Angesichts der Tatsache, dass wir hier nicht über Dinge reden, die im Rechtswissenschaftsstudium vermittelt werden aber auch nicht schlimm.

Richtig ist, dass das Thema Bundeswehraufgaben und Polizeiaufgaben politisch seit der Wiederbewaffnung ein heißes Eisen ist. In diesem Kontext ist die offizielle Lesart: Feldjäger sind keine allgemeine Polizei, sie sind die Militärpolizei der Bundeswehr.
Richtig ist aber auch, dass es politischer Wille im überparteilichen Konsens (minus die Linke) ist, dass die Bundeswehr eine Militärpolizei braucht und mit den Feldjägern hat. Dies ist das Ergebnis eines mehr als 15 Jahre andauernden Prozesses im Kontext des erweiterten Aufgabenspektrums der Auslandseinsätze.

Die erste Rechtsverordnung - die StVZO - ist dementsprechend auch schon mit der Formulierung "Militärpolizei" angepasst worden und es werden im Zuge von Aktualisierungsprozessen wohl auch weitere angepasst werden. Inwiefern die Feldjäger auf längere Sicht als besondere Polizei nach Polizeigesetz klassifiziert werden ist davon unabhängig zu sehen - das erscheint derzeit nämlich gar nicht nötig zu sein (zumindest nach Lesart BMI/BMVg).

Was du davon hältst kann hier also an sich jedem gepflegt egal sein, denn du wurdest von der Rechts- und Politikrealität bereits überholt.

Was du mit deinen unqualifizierten Beiträgen zum UZwGBw (außer der Feststellung, dass es ein Polizeigesetz ist) allerdings aussagen wolltest (außer, dass du evtl. ein klein wenig Lernbedarf hast) weiß ich allerdings nicht.
Im Übrigen werde ich selbst dann nicht zum Polizisten, wenn ich im Katastrophenfall auf Basis eines Landespolizeigesetzes handle. ;) Aber vielleicht wusstest du das ja schon und wolltest eigentlich nur mit Polemik zu verstehen geben, dass bei dir geistig offenbar irgendwelche Vorbelastungen (und Fachwissen) verhindern, dass du das Thema sachlich betrachten kannst.

Und der Befugnisvergleich mit allgemeinen deutschen Polizeibehörden oder ausländischen Militärpolizeien ist genausowenig für Schlüsse geeignet, wie ein etwaiger Fähigkeitsvergleich (da würde die Feldjägerei allerdings auch so ziemlich alle anderen MP in die Tasche stecken). Egal wie sehr das der ein oder andere hier vielleicht haben will.

Also justice: Wenn du diskutieren willst wende dich bitte an die Bundesregierung. Aber hör bitte auf hier unhaltbare und sachlich falsche Aussagen zu posten, nur weil sie dir persönlich nicht in den Kram passen.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.