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Kann ich als Wiedereinsteller Übergangsgebührnisse von 60% empfangen?

Begonnen von PrinzEisenherz, 02. November 2013, 10:10:39

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PrinzEisenherz

Hallo an das Forum,

ich bekomme noch bis Ende 2014 Übergangsgebührnisse.
Jedoch würde ich mich gerne erneut als Wiedereinsteller bewerben und hoffe das ich Anfang 2014 wieder eingestellt werde.
Werden ab diesem Zeitpunkt der Wiedereinstellung die Übergangsgebührnisse gestrichen oder erhalte ich diese noch bis Ende 2014 unabhängig von der Wiedereinstellung in der Höhe von 60%?


Würde mich über eine Antwort freuen.

Mfg

KlausP

ZitatWerden ab diesem Zeitpunkt der Wiedereinstellung die Übergangsgebührnisse gestrichen oder erhalte ich diese noch bis Ende 2014 unabhängig von der Wiedereinstellung in der Höhe von 60%?

Warum sollten Sie weiterhin Übergangsgebührnissse erhalten, wenn wenn der Dienstherr die normale Besoldung zahlt?

ZitatJedoch würde ich mich gerne erneut als Wiedereinsteller bewerben und hoffe das ich Anfang 2014 wieder eingestellt werde.

Wenn Sie sich bis jetzt noch nicht mal beworben haben, wird das mit "Anfang 2014" (also ab Januar) wohl nichts mehr werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

PrinzEisenherz

Ja, aber die Übergangsgebürnisse stehen mir ja zu von 60%, momentan gehe ich ja auch einer Vollzeitbeschäftigung nach und ich bekomme trotzdem die 60% Übergangsgebührnisse vom Dienstherren.
Werden diese zwei unterschiedlichen Sachen Besoldung und Übergangsgebührnisse nicht aus unterschiedlichen Töpfen bezahlt?

Das eine Wiedereinstellung bis 01.Jan unwahrscheinlich ist klar.

KlausP

Warum sollte der Dienstherr Ihnen 2 Einkommen zahlen? Lesen Sie einfach mal § 11(1), Satz 3 Soldatenversorgungsgesetz.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Abt.Fw

Zitat von: PrinzEisenherz am 02. November 2013, 11:55:04
unterschiedlichen Töpfen bezahlt?

Topf hin, Topf her. Soviel ich mich erinnere, war ein Bezug von Übergangsbeihilfen doch auch dann ausgeschlossen, wenn ich in den öffentlichen Dienst gewechselt wäre! Hab ich zumindest so in Erinnerung.

BulleMölders

Bin auch in den öffentlichen Dienst gewechselt und habe Übergangsgebührnisse bekommen.
Blieb zwar nach Anrechnung meiner neuen Dienstbezüge nicht mehr viel übrig aber bekommen habe ich sie trotzdem.

LwMatBewUffz

@ Bulle Mölders:

Ich gehe mal von aus das du aufgrund deiner Ausbildung im öffentlichen Dienst Anwärterbezüge bekommen hast, diese waren wohl niedriger wie deine Übergangsgebührnisse. Dort wurde dann wohl Übergangsgebührnisse - Anwärterbezüge gerechnet. Da die Anwärterbezüge wohl niedriger wie deine Übergangsgebürnisse waren hast du den Rest wohl dazu erhalten um am Ende auf die selbe Summe zu kommen als wenn du "nur" Übergangsgebürnisse erhalten hättest.

Wenn das beim TE genauso laufen sollte, sehe das wohl so aus das seine Besoldung bei Wiedereinstellung höher ausfallen werden wie seine Übergangsgebürnisse und somit er keine "Zuschuss" in form von anteiligen Übergangsgebührnissen erhalten würde.

Jedenfalls würde ich das so verstehen. Korrigiert mich wenn ich mich irren sollte.

LG

KlausP

Ich hab doch die Rechtsquelle angegeben. Bei Wiedereinstellern, die Übergangsgebührnisse erhalten, entfallen diese mit der erneuten Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

PrinzEisenherz


BulleMölders

Zitat von: LwMatBewUffz am 02. November 2013, 13:36:26
Ich gehe mal von aus das du aufgrund deiner Ausbildung im öffentlichen Dienst Anwärterbezüge bekommen hast
Von den zwei Jahren Ausbildung war ich noch 18 Monate Soldat, da habe ich ganz normal meine Dienstbezüge als Soldat bekommen und nichts von meinem neuen Dienstherrn. Nach der Entlassung aus der Bundeswehr habe ich ein halbes Jahr Anwärterbezüge bekommen, aufgestockt durch die Übergangsgebührnisse, dann gab es die normalen Dienstbezüge nach meiner Besoldungsgruppe, aufgestockt durch die Übergangsgebührnisse für die restliche Zeit in denen sie mir zustanden. Mit der nächsten Besoldungserhöhung und Beförderung wurde das natürlich immer weniger, wegen der Anrechnung.

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