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SaZ Widerruf Geld zurückzahlen

Begonnen von Maddonix, 09. November 2013, 14:24:34

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Maddonix

Hallo, ich bin seit 1.7 Als SanOA ein SaZ 17 und habe mein Widerrufsrecht behalten.
so langsam dämmert mir, dass die Medizin wohl doch nicht so meins ist.
das Studium habe ich noch nicht begonnen. ich frage mich nun ob ich, falls ich die Verpflichtung widerrufen sollte etwas von dem Geld, ich wurde von Beginn an als saz besoldet, zurück zahlen muss.
Montag Frage ich meinen refü, ich bin nur grade recht angespannt deswegen.
LG König

StOPfr

Wer vom Widerrufsrecht Gebrauch macht muss nichts zurückzahlen, ausgenommen natürlich solche Beträge, die bereits für noch zu leistende Diensttage nach dem Ausscheidedatum überwiesen wurden.
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Andi

Also mal konkret: Du erhältst im Vormonat deine Bezüge für den Folgemonat. Wenn du am 15. eines Monats ausscheidest musst du dann natürlich die Bezüge für den Rest des Monats wieder zurückzahlen.
Aber hast du vielleicht schon mal dran Gedacht einfach einen Antrag auf Wechsel in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes zu stellen, anstatt gleich die Flinte ins Korn zu werfen?
the rest is silence...

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