Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Jugendstarfen als Hindernis um als Erwachsener zum Bund zu kommen?

Begonnen von Steven Urban, 14. November 2013, 15:41:54

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Flexscan

vllt bezeichnet man das ja in Berlin als Jugendherberge mit Vollpension und Essen ans Bett  ;D ;D
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Steven Urban

Zitat von: F_K am 15. November 2013, 14:10:53
ZitatGefängnis war früher eine offizielle Bezeichnung. Heute heißen Gefängnisse in Deutschland Justizvollzugsanstalt, dort war bis zur Neuregelung durch die Große Strafrechtsreform 1970 Gefängnis offiziell eine besondere Art der Freiheitsstrafe im Unterschied etwa zu Zuchthaus und Haft.

Der TE ist doch fast Politiker:

- Er war "niemals" im Gefängnis (nein, nur in einer Jugendhaftanstalt)
- Er war niemals straffällig (nur ein paar "erweiterte" Jugendsünden)
- Er ist niemals verurteilt worden (nur "Haftandrohung" mit Bewährung)

.. und auch wenn ich Justice Meinung bezüglich des "Verwirkens" der Einstellung als Beamter nach Tilgung nicht teile (ich meine, dieser Ausschluss gilt für immer), so sind wir doch einer Meinung bei:

ZitatDer Fragesteller hat keine Chance, eingestellt zu werden, weil die Vorstrafen hierfür viel zu saftig und zu zahlreich sind
ich habe doch gesagt, dass ich veruteilt wurde,und dies setzt eine straffälligkeit voraus.
und es heißt jugendarrestanstalt(JAA) und nicht jugendhaftanstalt(JSA)
bitte nicht meine worte verdrehen und sich dabei no0ch profillieren wollen.

Firli

Ob JAA oder JSA - vollkommen egal.

Ihnen haben jetzt aktive Soldaten und ehemalige Soldaten, welche teilweise mittlerweile langjährig als Anwälte tätig sind, deutlich gemacht das eine Einstellung bei der Bundeswehr nicht funktionieren wird. Dabei spielt nicht einmal die Strafe die größte Rolle sondern allein schon die Anzahl und Art der Straftaten.
Es sind schon zig Bewerber wegen deutlich weniger und geringere Vergehen von der Bundeswehr abgelehnt worden. Wenn Ihnen der KB was anderes erzählt,was ich nicht hoffe, dann wird es spätestens im KC enden. Und zwar per Aktenlage. D.h. Sie werden nicht einmal eingeladen.


SanFw/RettAss

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau