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Zwei planmäßige Beurteilungen als Kriterium für BS-Ausw. ?

Begonnen von Stixx, 15. November 2013, 17:34:18

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Stixx

Guten Abend...

Gestern ereilte mich die Hiobsbotschaft, dass eines der Kriterien für die für die BS-Auswahl 2014 zwei planmäßige Beurteilungen sind.
Handelt es sich hierbei um eine neue Regelung oder ist dem schon länger so?
Bin nämlich bis gestern davon ausgegangen (...und nicht nur ich), dass es nur EINER planmäßigen Beurteilung (was mit der Anlassbeurteilung abgegolten gewesen wäre) und einer Laufbahnbeurteilung bedarf. So wurde es mir zumindest immer vermittelt.
Meine Anlassbeurteilung habe ich im Feb'13 bekommen.
Somit dürfte ich die Nächste erst 2014 erhalten, um mich dann für 2015 zu bewerben. Dann bin ich fast 29 (Bj. '86) und dann wird es eng.
Mich beschleicht der Gedanke, dass diese Regelung mir das Genick brechen wird :(

Die einen sagen, dass das schon immer so war. Andere sagen, dass es neu ist. Aber richtigen Durchblick hat anscheinend niemand.

Kann von euch evtl.  jemand etwas dazu sagen?

Besten Dank im Voraus




Ralf

Das ist neu. Das hat man geändert im Zuge der Geschichte: "Aussetzung der Auswahl GebJg-bezogen".
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Rollo83

Das hab ich auch schon über die neuen Bestimmungen gehört.
Welchen Hintergrund hat das denn, kannst du was dazu sagen Ralf ?

Ralf

Grundsätzlich will man ja vermeiden, dass jemand gleich als Erst-BU in den Himmel gelobt wird nur um BS zu werden. Auch diese Sache: ich streng mich das erste Jahr heftig an, hab meine BU und dann gehts mit Standgas weiter ist etwas, was in die Überlegungen reinspielt.
Ich sag ja immer, obs nach ner Klage und Umstellung nur und ausschließlich besser wird, ist zu bezweifeln. Auch hier gibts ja Nachteile.
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Stixx

Habe mich auch für OffzMilFD beworben.
Hoffentlich bleibt dieses Verfahren davon unberührt.
Nicht dass meine Bewerbung plötzlich für ungültig erklärt wird.
Ich bete zu allen Göttern, dass es klappt.


Rollo83

Das Verfahren für MilFd wurde dieses Jahr ja auch nicht ausgesetzt.
Ich kann mir aber auch nur schwer vorstellen das verschiedene Verfahren angewendet werden.
Die Möglichkeit besteht also aufjedenfall das auch das MilFd Verfahren an das Verfahren für BUO angepasst wird.

Stixx

....und somit wäre dann auch meine Bewerbung hinfällig!
Würde ich als maßlose Ungerechtigkeit werten.

Ralf

Man wird sicherlich eine -wie auch immer geartete- Stichtagsregelung anwenden.

Wieso wäre das ungerecht, wenn es alle betrifft?
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Ralf

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Stixx

Weil den Leuten einfach mal so eine Chance genommen werden würde, weil sich mal wieder irgendwelche Rahmenbedingungen ändern.
Habe gerade erfahren, dass es in meinem Fall ganz und gar noch zwei Jahre zusätzlich dauern würde.
Obwohl die entsprechende Bewerbung schon "raus" wäre, würde ich jetzt noch zwei Jahre warten müssen.
Ich weiß worauf du hinaus willst.
Ich nehme an, dass es in Richtung "PP" und "Betrifft doch alle" geht.
Aber deswegen wäre es nach meinem Dafürhalten trotzdem ungerecht.
Und grundsätzlich kann ich davon erstmal halten was ich will.

Ralf

Zitat von: Stixx am 15. November 2013, 21:02:13
Und grundsätzlich kann ich davon erstmal halten was ich will.
Da hast du Recht, gegen so ein Argument komme ich natürlich nicht an.
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Stixx


apollo98

Ärgern hilft aber nicht, denn du kannst an der Situation nichts ändern.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

Ralf

Es gibt nunmal Grenzen, die durch Rechtsverordnungen, Erlasse etc. eingezogen werden. Ein paar Beispiele:
warum ist es nicht ungerecht, dass du:
- einen Antrag BS bereits als StUffz FA stellen durftest?
- keinen Laufbahnwechsel MilFD ohne Konferenzentscheid durchführen kannst?
- bis zum Dienstposten Hauptmann als OffzMilFD warten musst, bevor du einen Antrag TrDst stellen kannst?
- nicht StOffz werden kannst ohne SOL?
- eine Lfb-Prüfung machen musst, um Uffz/Offz zu werden?
- nicht Genst werden kannst ohne LGAN?

Diese ganzen Grenzen beherbergen Rationale, die zu solchen "Hürden" geführt haben.
In 1/2 Jahren hast du die selben Chancen wie alle anderen. Und nur weil eine Entscheidung nunmehr später kommt, kannst du das als Chance sehen. Du kannst dich nun noch mehr verbessern und damit weiter oben stehen. Es ist also sogar z deinem Vorteil. Dieses Jahr wärst du nicht ausgewählt worden, mit der nächsten BU wirst du es.
So, wo ist das nun ungerecht?
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