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Heimatnahe Verwendung??

Begonnen von Pelikan, 20. November 2013, 12:25:26

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Pelikan

Guten Tag,

Ich habe ein Anliegen was ich mit meinen Vorgesetzten nicht klären kann, da ich dort nur auf Ablehnung stoße. Deswegen überlege ich, dem Wehrbeauftragten eine Email zu schreiben. Da ich mir nicht sicher bin, ob es Grund genug dafür ist, wollte ich mir vorerst hier einen Rat holen.

Ich bin 2012 erkrankt, ist nicht unbedingt lebensbedrohlich, werde aller Anschein nach aber bis ins hohe Alter damit klar kommen müssen. Es handelt sich dabei anscheinend um eine erblich bedingte Krankheit, die bei mir aber relativ spät zum Vorschein gekommen ist.

Da ich dadurch und seitdem einen 90/5 habe der mich erheblich einschränkt, (quasi alles was den reinen Soldatenberuf einschließt wie zB. Schießen, Auslandseinsätze, Übungen etc.) wurde ich heimatnah kommandiert.

Nun aber stellt sich meine "alte" Einheit Quer und will mich nicht weiter kommandieren ohne mir ein triftigen Grund dafür zu nennen. Selbst das schreiben vom Truppenarzt, der durch die Ergebnisse und Begutachtung aus dem BwKh, auf dem 90/5 vermerkt hat, das ich heimatnah verwendet werden soll, wird ignoriert.

Ich war inzwischen auch bei unserem Militärpfarrer um ihn um Rat zu fragen. Bis jetzt könnte er aber auch nichts erreichen.

Würde mich freuen, hier einige Vorschläge entgegen nehmen zu können.

Lidius

Hast du es schon mal mit einem Versetzungsantrag probiert?

Pelikan

Ja. Das war das erste, was ich in Betracht gezogen habe. Jedoch ist eine Versetzung nach Aussage des S1 Offiziers nicht möglich aufgrund mangelnder bzw. nicht vorhandener Dienstposten. Die weitere Kommandierung ist demnach die einzige Möglichkeit.

KlausP

ZitatJedoch ist eine Versetzung nach Aussage des S1 Offiziers nicht möglich aufgrund mangelnder bzw. nicht vorhandener Dienstposten.

Der entscheidet das aber nicht. Zur Not wird ein "DPäK"-Dienstposten geschaffen, da Sie ja zumindest noch eingeschränkt dienstfähig sind. Oder er muss einen Antrag an das BAPersBw stellen, welches Sie länger als 3 Monate kommandieren kann.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pelikan

Schon mal vielen dank für die Antworten!

Aber auch ein DPäK Dienstposten soll nicht zur Verfügung stehen.
Wer kann denn so welche Dienstposten schaffen?

Wer stellt den Antrag auf Kommandierung beim BAPers?

Und so wie es mir gesagt wurde, entscheidet es letztendlich meine Stammeinheit, wer versetzt, kommandiert oder sonstiges wird. Da diese sich weigert mich zu kommandieren muss ich es so akzeptieren.

So wurde mir das vom Disziplinarvorgesetzten und Spieß eröffnet.   

Rollo83

Die Versetzung entscheidet mit Sicherheit nicht die Einheit oder der Chef sondern das BAPersBw bzw. der Personalführer. Diese können auch einen DPäk Dienstposten "erschaffen".

F_K

Fragen:

- Laufbahn, Status?
- Welche Verwendung / AVR / ist da noch Dienstleistung möglich?
- DU Verfahren eingeleitet?
- handelt es sich um einen (anerkannten) Härtefall?
- Status des Versetzungsantrages? Schriftlich?

Ansonsten:

- Die Kommandierung ist ein Befehl - läuft diese aus, ist die Befehlslage / Pflicht zur Dienstleistung am alten Standort wieder gegeben.

KlausP

ZitatUnd so wie es mir gesagt wurde, entscheidet es letztendlich meine Stammeinheit, wer versetzt, kommandiert oder sonstiges wird.

Nee, das entscheiden die nicht, jedenfalls nicht in solch einem Fall. Das hätten die Herrschaften nur gerne.

ZitatAber auch ein DPäK Dienstposten soll nicht zur Verfügung stehen.
Wer kann denn so welche Dienstposten schaffen?

Im Zweifelsfall das BAPersBw. Dazu muss es aber beantragt werden.

Ich empfehle Ihnen, einen Versetzungsantrag zu stellen. Lassen Sie sich nicht durch solche Aussagen Ihrer Vorgesetzten verunsichern oder davon abbringenI Die müssen den Antrag bearbeiten und auf dem Dienstweg der zur Entscheidung zuständigen Stelle zuleiten. Begründen sie den Antrag mit Ihren gesundheitlichen Einschränkungen und der Aussage des Truppenarztes auf dem 90/5 und beziehen auch Sie den Sozialdienst der Bw mit ein.

ZitatSo wurde mir das vom Disziplinarvorgesetzten und Spieß eröffnet.   

Himmel, hilf !!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StOPfr

Zitat von: KlausP am 20. November 2013, 13:20:53
Himmel, hilf !!

Es ist erstaunlich, wie hartnäckig und wider besseres Wissen die deinem Ausruf zugrunde liegenden Fehlinformationen verbreitet werden. Die Verantwortlichen wissen es doch alle besser und können sich ausrechnen, dass die richtigen Informationen, z.B. bei uns durch dich ( ;)), sehr verlässlich weitergegeben werden. Was soll es also? Einschüchterung?   
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KlausP

ZitatWas soll es also? Einschüchterung?

Vermutlich auch. Man schafft sich aber damit auch "Arbeit" vom Hals (die sowieso Andere machen, z.B. der PersUffz/PersFw, dafür hat die Einheit den ja). Vielleicht will man sich auch keinen Präzedenzfall in der Einheit schaffen.  Ist nur schwach, wenn man seine Pflicht zur Fürsorge so auslegt ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Mal ganz blöd gefragt: Welche Erkrankung erfordert für ihre Heilung/ Linderung eine heimatnahe Versetzung? Sind Sie für Ihren Dienstposten (in Ihrer alten Einheit) überhaupt noch einsetzbar? Wenn nicht, was hat denn Ihre Einheit mit Ihnen vor?

Für mich ergibt der Sachverhalt bisher keinen Sinn.
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StOPfr

@ KlausP
Für den Betroffenen oder die Betroffene auf jeden Fall. Nicht jedes persönliche Schicksal ist eine Lapalie, die man durch Aussitzen aus der Welt schaffen kann. 
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FoxtrotUniform

Einen handfesten Tipp zum weiteren Vorgehen hast du ja jetzt. Ich fände es klasse, wenn du hier ein Feedback posten könntest, wie der Fall letztendlich abgelaufen bzw. ausgegangen ist. Sowas würde bestimmt einigen Mut machen und offene Fragen klären.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

@ wolve und Alle:

Deshalb habe ich ja meine Fragen gestellt.

Wie wir in einem anderen Thread ja herausgearbeitet haben, kann der DV nicht "einfach so" an einen anderen Standort abkommandieren, dies geschieht eigentlich im Vorgriff und mit Absprache BAPersBw.

Wenn nun aber z. B. von diesem Amt entschieden worden sein sollte, dass eine heimatnahe Versetzung eben in dieser Situation nicht angebracht ist, dann wird die Kommandierung "enden" und man wird weiter in der Einheit Dienst leisten.

Da der TE aber kaum Informationen liefert, kann der Sachverhalt nicht wirklich beurteilt werden.

Pelikan

Nochmals vielen dank für die Tipps und möglichen Vorgehensweisen!

Ich bin SaZ 04 und bin auf dem Dienstposten Kraftfahrer B/CE.

Da ich durch den 90/5 generell und bis zum regulären Ende meiner Dienstzeit keine Bw-KFZ mehr führen darf und über einen längeren Zeitraum auch privat nicht nutzen durfte, ist es also nicht möglich dem Dienstposten gerecht zu werden. Da ich auch durch die weite Anreise zu meiner Stammeinheit nicht ohne große umstände bringen konnte, wurde ich heimatnah kommandiert!

Mitlerweile darf ich wieder wohlgemerkt PRIVAT-KFZ führen, jedoch auf Empfehlung des Arztes (was auch im 90/5 steht) mit einer Maximalen Fahrzeit pro Tag. Und diese wird mit der An- und Abreise zu meiner Stammeinheit deutlich überschritten!



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