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Beförderung zum Uffz ohne Uffzlehrgang

Begonnen von Sascha_S, 20. November 2013, 20:33:10

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Sascha_S

Moin,

ist es möglich zum Uffz befördert zu werden, ohne dass man einen Uffzlehrgang besucht/bestanden hat?

Ich bin Wiedereinsteller (UA) und im 25 Dienstmonat.
Am Fr habe ich meine Vereidigung und mein TEFhr meinte, es könnte sehr gut angehen, dass ich befördert werde. Er meint, dass er damals auch ohne Lehrgang Uffz wurde, er war aber FA und da habe ich auch schön öfter mitbekommen, dass man keinen bestandenen Uffzlehrgang benötigt, wenn man denn die Dienstzeit hat...

Ein anderer Kamerad hatte mir mal gesagt, dass ich nicht mal nach dem bestandenen Uffzlehrgang Uffz werde, sondern erst bei der Zwischenprüfung (ZAW).

Ich könnte zwar bis Fr warten und dann schon mal eine Option kicken, aber nun interessiert es mich doch irgendwie. :P

lg,
Sascha

Ralf

Was sagt der PersFw?
Das Laufbahnrecht macht in der Tat Unterschiede, je nachdem wie oder wofür man eingestellt worden sind.
Der PersFw kann hierzu genaue Auskünfte geben denn er hat die Akte vorliegen und kennt die Einstellunsgmodalitäten (siehe auch Kapitel 4 der ZDv 20/7).
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Sascha_S

Irgendwie war es mir unangenehm zu fragen, ob ich Freitag befördert werde. :)
Ich warte es einfach ab und wenn ich nicht befördert werde, dann frage ich mal nach, wann ich damit rechnen kann...

AGSHP

ZitatDie Beförderung der Unteroffizieranwärter(innen) zum Gefreiten ist nach einer
Dienstzeit von drei Monaten zulässig. Die Beförderung zum Unteroffizier ist
nach einer Dienstzeit von zwölf Monaten, davon neun Monate in einem Gefreitendienstgrad,
zulässig. Die Dienstgrade Obergefreiter, Hauptgefreiter, Stabsgefreiter
und Oberstabsgefreiter brauchen nicht durchlaufen zu werden. Vor der Beförderung
zum Unteroffizier haben die Anwärter(innen) eine Fachunteroffizierprüfung
abzulegen (Nr. 104). Bei Nichtbestehen sind sie einmal zur Wiederholung
der Prüfung zuzulassen, es sei denn, dass das Bestehen der Prüfung nicht zu
erwarten ist, weil die Betroffenen die notwendigen Voraussetzungen nicht oder
nicht mehr erfüllen2)


Quelle : http://pingwins.ucoz.de/_ld/0/23_ZDv20_007.pdf


Ralf

Der zitierte Abschnitt Nr 414 greift deutlich zu kurz. Das hätte ich auch noch gekonnt  ;)
Es gibt aber in der selben ZDv noch die Ziff 415 und darüber hinaus den Erlass BMVg PSZ I 1 vom 11.07.2007, der ergänzende Regelungen vorsieht.
Legt man das alles überein mit den Daten und Fakten des Soldaten, kann man auch sagen ob und wann er befördert wird. Jedoch nur die Ziff 414 zu zitieren ist nicht zielführend.
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AGSHP

Zitat von: Ralf am 21. November 2013, 05:40:41
Der zitierte Abschnitt Nr 414 greift deutlich zu kurz. Das hätte ich auch noch gekonnt  ;)
Es gibt aber in der selben ZDv noch die Ziff 415 und darüber hinaus den Erlass BMVg PSZ I 1 vom 11.07.2007, der ergänzende Regelungen vorsieht.
Legt man das alles überein mit den Daten und Fakten des Soldaten, kann man auch sagen ob und wann er befördert wird. Jedoch nur die Ziff 414 zu zitieren ist nicht zielführend.

Aber wirds nicht alles in allem dabei bleiben das auch ein vorgedienter Mannschafter erst zum Uffz Befördert wird wenn die Uffz Prüfung bestanden hat?

Ralf

Nicht unbedingt, dieLaufbahn-Prüfung setzt sich aus 2 Teilen zusammen, die laufbahnrechtliche und die militärfachliche.
Z.B. gehts auch ohne einen Teil, wenn man an einer ZAW teilnimmt:
Für Soldatinnen und Soldaten, die an einer ZAW – Maßnahme teilnehmen, ist eine positive Prognose, bei Ausbildungsgängen ohne ZAW der Abschluss des militärfachlichen Teils des zur AH 7 führenden Lehrgangs Voraussetzung zur Feststellung der Laufbahnbefähigung.
Was halt einfließt ist die Laufbahn, ob Uffz- oder Fw-Anwärter, ob mit nutzbarem Zivilberuf bzw. ob mit/ohne ZAW. Den Cocktail gemixt mit der Mindestvoraussetzung Dienstzeit 12 Monate ergibt eine Beförderungsreife. Außen vorgelassen die sog. Nachbeförderungen aufgrund Erstverpflichtung/Laufbahnwechsel.
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tomBx

hallo, passt nicht ganz zum thema, aber ich habe auch bald die vereidigung und wollte den text, den ich nachsprechen soll, schon mal durchlesen, damit das im scharfen durchgang besser flutscht. im internet zeigt er mir nur beiträge zum gelöbnis an. kann mir einer weiter helfen?

grüsse,
tom

KlausP

 § 9 Soldatengesetz, Eidesformel für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

tomBx

danke

"Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe."

das wars? mehr nicht? dachte immer, dass es mehr wäre...


wolverine

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KlausP

Zitatdachte immer, dass es mehr wäre...

Das war 'ne andere Armee ...  ::)
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen