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Begonnen von Cally, 21. November 2013, 11:15:54

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Cally

Guten Morgen zusammen,

ich habe eine kleine Frage. Ich bin nach ca. einem halben Jahr aus der Bundeswehr ausgeschieden und habe mich aktuell für den mittleren Polizeidienst in Hamburg beworben, bei dem ich im Bewerbungsbogen auch meine alte Dienststelle bzw. Einheit angeben musste.

Ich denke also, dass die Polizei sich für Fragen zu meiner Person an meine Dienststelle wendet. Was wird in einem solchen Gespräch gefragt, musste so etwas schon einmal jemand machen bzw. nimmt die Polizei bei solchen Dingen überhaupt Kontakt mit der Bundeswehr auf?

Ich hatte beim Ausscheiden bzw. bei Bekanntgabe meiner Kündigung auf einmal extreme Probleme und keine leichte Zeit. Durch meine Lehrgänge war ich auch nur 3 Wochen in meiner Stammeinheit und eben die letzten 2 Wochen mit einer Menge Ärger, da die ehemaligen Kameraden dort nicht so sehr auf Aussteiger standen. Die Frage dreht sich zwar nur indirekt um die Bundeswehr, aber ich hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen.

Gruß


Edit:
Betreff sinnvoll )?) erweitert

F_K

Eine Kündigung in der Probzeit wirft natürlich kein gutes Licht auf einen Bewerber - insbesondere, wenn er keine "Anschlußverwendung" vorweisen kann.

Ich würde so jemanden eher nicht einstellen ...

wolverine

Ich denke gar nicht, dass dort konkret ein Gespräch geführt wird sondern lediglich die Personalakte eingesehen wird.
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Cally

Was ist in meiner Personalakte denn alles so drin? Wird durften da beim Lehrgangswechsel ja nicht reinschauen... Wurde da nach meiner Kündigung noch eine Beurteilung der Stamm reingeschrieben oder sowas?

Ralf

Ich kann nun nichts mit dem thread-Titel anfangen. Wieso suchst du jemanden? Für mich wäre er eher "Welche Infos bekommt eine neue Behörde von der Bundeswehr" zielführend.

Ich bezweifel, dass die Polizei in die Akte Einsicht bekommt. Denn wenn ich das im Vergleich sehe mit einer Bewerbung beim MAD, dort muss der betreffende Soldat sein schriftl. Einverständnis dazu abgeben.

M.E. wird das als Faktum hingenommen und du ggf. aufgrund dessen angesprochen.
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Cally

Naja wenn du bedenkst dass ich praktisch keine Ahnung von der Struktur der Bundeswehr habe, dann ist der Titel schon passend. Die Polizei möchte meine alte Dienstadresse wissen und ich möchte ja in erster Linie nicht wissen, was die mit meiner Akte machen, sondern ob da generell Informationen zu meiner Person bekanntgegeben werden. Das würde dann wahrscheinlich ja Spieß, GeZi Soldat, S1 oder keine Ahnung wer machen.

Mich hat diese Angabe nur eben etwas stutzig gemacht, da meine Stammeinheit mich nur 3 Wochen gesehen hat und ich in dieser Zeit eigentlich nur auf Stube war. Eine Beurteilung meiner Person ist dementsprechend nicht bzw. wenn überhaupt kaum möglich.

Cally

Deine Information mit dem MAD hilft mir aber schonmal. Ich denke, ich werde die Tage nochmal beim Amt für Personalmanagement (oder wie es heißt) anrufen und dort fragen, ob die meine Akte einfach so der Polizei zur Verfügung stellen dürfen.

ulli76

Wenn du einwillgst dürfen die das. Wenn du nicht einwilligst,dann nicht.
Voraussichtlich wird höchstens mal abgefragt,ob Diszis verhängt wurden etc.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Außerdem steht da nichts drin, was Ihnen nicht eröffnet und/oder in einer Ausfertigung ausgehändigt wurde. Bei Ihrer ehemaligen Einheit anzufragen dürfte ziemlich nutzlos sein, weil die nach Ihrer Entlassung keine Unterlagen mehr von Ihnen haben dürfte. Genauso würde ich als Spieß auch das Antwortschreiben an die Polizei verfassen, falls von denen eine entsprechend Anfrage bei mir einginge.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Lieber Fragensteller, im Rahmen einer Bewerbung - im öffentlichen Dienst - wird doch immer ein lückenloser Lebenslauf gefordert. Und zu dem gehört natürlich auch, in welchem Truppentel Sie eine Zeitlang gedient/gearbeitet haben.

Die Bundeswehr unterliegt wie jede andere Behörde oder ziviler Arbeitgeber auch den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die werden auch penibel eingehalten. In den Personalakten der Bundeswehr findet sich nichts, von dessen Existenz Sie keine Kenntnis bekommen hätten. Sie werden nicht ohne Ihr schriftliches Einverständnis an Dritte ausgehändigt.

BulleMölders

Zumal die Personalakte ja sowieso nicht mehr in der Dienststelle liegen dürfte.

Cally

Ok, das hilft mir alles schon mal sehr weiter. Andere Länder wollen teils meine genaue Einheit gar nicht wissen. Ich möchte mir dadurch eben auch nicht selbst Steine in den Weg legen. Als ich mich bei der Bundeswehr beworben habe und auch bei Eintritt in die Stammeinheit habe ich mich mit meinem Halbjahresberufsschulzeugnis beworben, welches nicht sehr berauschend war. Das Abschlusszeugnis war hingegen gut und mit diesem bewerbe ich mich dann auch weiter. Wenn aber nun die Polizei meine Bundeswehr Personalakte bekommt, sehen diese auch das alte Zeugnis, was nicht gerade fördernd wäre. Zudem war ich beim Eintritt in die Bundeswehr fast 15 Kg schwerer als jetzt, was sicherlich auch keinen guten Eindruck macht. Wenn es also an mir liegt ob jemand meine Akte sieht, verneine ich das eher...

Das ist jetzt vielleicht alles ein bisschen Haarspalterei, aber ich bin ein relativ misstrauischer Mensch.

In meinem Lebenslauf steht natürlich alles drin, aber da der Punkt Bundeswehr noch einmal gesondert ausgeschrieben ist, wird er wohl auch eine dementsprechend besondere Bedeutung haben.

Firli

Sie waren 15kg schwerer...WAREN. Wenn Sie das Gewicht welches Sie aktuell haben auch halten ist irrelevant wie Ihr Gewicht mal WAR.

Als Baby sah ich auch aus wie eine Bulette und keinen kümmert das heute  ;D


SanFw/RettAss

KlausP

ZitatZudem war ich beim Eintritt in die Bundeswehr fast 15 Kg schwerer als jetzt, was sicherlich auch keinen guten Eindruck macht.
#

Das steht aber nicht in Ihrer Personalakte sondern maximal in Ihrer G-Akte.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Cally

Naja ich möchte jetzt auch nicht ganz so ins Detail gehen, es geht schließlich nur um eine Bewerbung, bei der das alles vielleicht gar nicht erst zum tragen kommt weil ich vorher abgelehnt werde ^^

http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__29.html

Hier habe ich gerade etwas interessantes gefunden. Laut Abs. ist es anderen Ministerien erlaubt Einsicht in meine Personalakte zu nehmen und diese anzufordern, ohne vorher um meine Erlaubnis zu bitten. Das beantwortet dann auch wohl meine Frage.

Schnellantwort

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