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Wann werden die Akten der Musterung gelöscht?

Begonnen von Regnum, 20. November 2013, 18:59:59

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Regnum

Hallo Leute,

ich habe meine Fragen durch die Suchfunktion gejagt und keine Antwort gefunden. Ich hoffe ihr hört sie nicht zum 100 Mal.

Ich war vor einem Jahr bei meinem Einstellungstest/Musterung für den freiwilligen Wehrdienst, ich hab in allem gut abgeschnitten und war schon beim Einplaner.
Allerdings habe ich bei der ärtztlichen Unstersuchung einen kleinen Fehler gemacht und bin deswegen wieder ausgemustert worden.

Momentan studiere ich jetzt BIO auf Bachelor.

So und jetzt meine Frage(n):
Wann werden denn die Akten über mich vernichtet?
Also wann wäre es mir möglich mein Glück nochmal bei der Bundeswehr zu versuchen?
Und angenommen ich schließe mein Studium in 2,5 Jahren ab, kann ich dann mit diesem Studium Offizier des Heeres werden?

Danke im voraus an alle die sich das durchgelsen haben ;)

beste Grüße


Tommie

Ihre Gesundheitsunterlagen werden archiviert und vorher verfilmt! Wenn Sie sich wieder bewerben, wird der Ausdruck der verfilmten Unterlagen angefordert und da steht alles drin, was war!

Der "kleine Fehler" war nicht zufällig eine Tüte ;) ?

KlausP

ZitatWann werden denn die Akten über mich vernichtet?

Wenbn Sie nicht mehr der Wehrpflicht unterliegen. Wann das ist, können Sie im Wehrpflichtgesetz nachlesen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Regnum

Nein, der Fehler war dass ich ohne Not -der Arzt hatte bereits alles auf seiner Checklist für gut befunden und abgehakt- und ich muss noch eine Bemerkung darüber loswerden, dass bei mir als kleines Kind zufällig (erblich bedingt-) erhöhtes Cholesterin festgestellt wurde.

Also musste ich ein Belastungs-EKG und Blutwerte nachreichen. Das Belastungs-EKG war wie erwartet gut, aber die Blutwerte nicht besonders.
Der Arzt hat dann später gemeint dass es ihm sehr leid tut, weil meine Leistungen sehr gut waren und nicht negativ beeinflusst werden...aber das ganze sei eine Stoffwechselkrankheit und ich sei deswegen leider draußen :/

Aber Danke für die Antworten :)

ulli76

Dann war das kein Fehler, sondern du warst dazu verpflichtet das anzugeben.
Spätestens beim 2. 90/5er in der Truppe wäre das eh aufgefallen.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Regnum

Zitat von: ulli76 am 20. November 2013, 19:22:40
Dann war das kein Fehler, sondern du warst dazu verpflichtet das anzugeben.
Spätestens beim 2. 90/5er in der Truppe wäre das eh aufgefallen.

Es ärgert mich halt, weil ich immer zur Bundeswehr wollte und es nichts an meiner sprotlichen Leistung ändert.
Außerdem -wäre es damals nicht zufällig mitgetest worden-hätte ich es ja auch einfach gar nicht wissen können.

Bei der Polizei ist das übrigens kein Hindernissgrund ;)

apollo98

Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

ulli76

Das ist ja offenbar ein Wert, der nicht irgendwann mal erhöht war, sondern auf einer chronischen Stoffwechselstörung beruht.
Irgendeinen Grund wird es ja damals gegeben haben, das zu testen (z.B. als Vorsorge, weil andere Familienmitglieder auch dran leiden).
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Jo, erblich bedingte Stoffwechselstörungen führen zu der Fehlerziffer 10VI und damit sofort zur absoluten Wehrdienstuntauglichkeit! Daran ändert sich übrigens durch eine medikamentöse Einstellung der Blutwerte auch nichts!

Zitat von: Regnum am 20. November 2013, 19:26:55Bei der Polizei ist das übrigens kein Hindernissgrund ;)

Das wiederum halte ich für ein ganz böses Gerücht ;) ! Ich kenne zum Beispiel Bewerber, die wegen einer erblich bedingten Hypertriglyceridämie bei der Polizei nicht genommen wurden und aus dem gleichen Grund bei der Bundeswehr ebenfalls abgelehnt wurden!

Regnum

Zitat von: Tommie am 20. November 2013, 19:54:04
Jo, erblich bedingte Stoffwechselstörungen führen zu der Fehlerziffer 10VI und damit sofort zur absoluten Wehrdienstuntauglichkeit! Daran ändert sich übrigens durch eine medikamentöse Einstellung der Blutwerte auch nichts!

Zitat von: Regnum am 20. November 2013, 19:26:55Bei der Polizei ist das übrigens kein Hindernissgrund ;)

Das wiederum halte ich für ein ganz böses Gerücht ;) ! Ich kenne zum Beispiel Bewerber, die wegen einer erblich bedingten Hypertriglyceridämie bei der Polizei nicht genommen wurden und aus dem gleichen Grund bei der Bundeswehr ebenfalls abgelehnt wurden!

Ich hatte mich bei der Polizei beworben und zu mindest in den ersten Stationen hat das niemand gestört (ich habe mich aber dagegen entschieden). A
Danke für eure Antworten :) . Dann muss ich wohl einen anderen Beruf finden und meinem Vaterland auf andere Art dienen ;)

beste Grüße und nochmal danke :)

Thufir

Hast du Ullis Bemerkung dass es ohnehin beim 2. 90/5 er (Bundeswehrdeutsch für etwa "medizinische Untersuchung") aufgefallen wäre, gelesen?

Zum einen warst du verpflichtet! es anzugeben, und zum anderen.. siehe erster Satz. Also keinerlei Grund zum ärgern.

Hptm. d. R.

Als ich, fast 20 Jahre nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr, ärztlich untersucht wurde, ob ich Reservedienst leisten darf, waren meine Musterungsunterlagen noch da. Sie werden also sehr lange aufbewahrt.

KlausP

Zitat... fast 20 Jahre nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr ...

So lange ist das schon wieder her? Mann, ich werd' alt ...  ;D ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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