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Arbeitgeber verlangt das ich kündige (FWD)

Begonnen von Independent1987, 25. November 2013, 12:21:25

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Nakamoto

Dann ist es so, wie die Herren oben geschrieben haben. Beim unbefristeten Vertrag genießt du den Kündigungsschutz, weil es kann ja unglücklich laufen mit der BW und dann kannst du dort wieder arbeiten. ;-)


Sent from my GameBoy

Carinthianer

Zitatder Vertrag ist unbefristet. ...
problem mit der beantragung wegen resturlaub eigentlich nur aufgrund dessen, dass ich in einer kleinen Firma von 13 Leuten arbeite.

Dann würde ich mir nohmals den Arbeitsvertrag anschauen. Es kommt häufig vor dass Betriebe eine tolle Klausel einfügen, z.B. Wenn die Betriebliche Situation wie z.B. Saisonarbeit, hohes aufkommen von Aufträgen dir den Urlaub verwähren. Schau ihn dir genau an, und du kennst dein Recht in bezug auf Urlaub.

Independent1987

Der war gut ;)
Ich hab keinen schriftlichen Vertrag.
Ich wurde nach der Lehre sofort ohne Vertrag übernommen.

Tommie

Die Art von Vertrag ist ein unbefristeter Vertrag nach BGB und den würde ich schon mal gar nicht kündigen ;) ! Der AG muss Sie dann nämlich sogar zurück nehmen!

Independent1987

also wenn mein AG nicht nur nachteile will, hätte er einen schriftlichen Vertrag ausstellen sollen richtig? xD

sam84

Zitat von: Independent1987 am 26. November 2013, 08:09:06
also wenn mein AG nicht nur nachteile will, hätte er einen schriftlichen Vertrag ausstellen sollen richtig? xD


Und wenn er dir deinen Urlaub nicht gewähren will muss er die Tage die dir noch zustehen mit der letzten Gehaltsrechnung auszahlen.

Abt.Fw

Arbeitsverträge sind zwar an keine besonderen gesetzlichen Formen gebunden, müssen aber zwingend spätestens 4 Woche nach Beginn in schriftlicher Form fixiert werden.
Versäumt der AG das, dann ist er bei Streitigkeiten in der Beweispflicht und dir können keine Nachteile aus dem Fehlen der Schriftform entstehen. Außerdem heißt das auch, das dass Arbeitsverhältnis autom. unbefristet ist (siehe Tommie). Urlaub steht dir logischerweise anteilsmäßig (hier 12/12) zu und muss gewährt werden oder bei Nichtgewährung in finanzieller Form abgegolten werden.

Independent1987

also das betrifft auch die freistellung für den freiwilligen wehrdienst mit dem urlaub? =)

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


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