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Schulden die zur Zeit nicht getilgt werden können!

Begonnen von lonestar, 29. November 2013, 01:16:29

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lonestar

Hallo!

Ich hatte letzte Woche mein Gespräch beim Wehrdienstberater,dort habe ich den Bewerbungsbogen mitbekommen.

Bei mir würde es um eine Ausbildung als Kaufmännischer Assistent gehen!
Zum 1.04.2014

Diesen habe ich mittlerweile soweit ausgefüllt..
Nun komme ich zu meinem Problem:

Ich habe ca. 6500€ schulden,die ich zur Zeit nicht tilgen kann,da ich arbeitslos bin und nur mein Kindergeld erhalte und sonst nicht anderes.
Die Schulden habe ich bei mehreren Gläubigern u.a 2 Fitness Studios.
Mahnverfahren laufen dort auch gegen mich.
Der Gerichtsvollzieher war auch schon einmal da.
Mittlerweile hab ich mich an einen Schuldnerberater gewandt.

Die Angaben im Bewerbungsbogen werd ich aufjedenfall wahrheitsgemäß ausfüllen!

Werd ich durch diese Schulden bzw die Mahnverfahren nun Probleme haben zur BW zu gehen?bzw das ich die SÜ bestehe?oder wird es gar nicht erst soweit kommen und ich werde vorher schon ausgemustert?

Ich hoffe mir kann jemand helfen,danke im vorraus schonmal!:-)

dunstig

Ich betreibe mal Kaffeesatzleserei:

Der Betrag der Schulden an sich sollte denke ich mal kein allzu großes Hindernis darstellen, da sich mit dem Gehalt eines SaZ diese recht zügig abbezahlen lassen. Leute die ein Auto finanzieren, müssen eine teilweise noch größere Summe abbezahlen. Allerdings könnte die Tatsache interessant sein, wie Sie in die Schulden gerutscht sind (von wegen wirtschaftliches Denken und Handeln, charakterliche Eignung usw.). Sicher können Sie sich nur sein, indem Sie sich bewerben und das Ergebnis abwarten.

Für welche Laufbahn bewerben Sie sich denn?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

lonestar

Danke für die fixe Antwort erstmal.

Ich habe Angst,das es an den gerichtlichen Mahnverfahren scheitert,weil die Summe eigentlich recht übersichtlich ist.

Laufbahn der Unteroffiziere,9 Jahre,Marine

Lidius

Mal unabhängig von den Schulden und davon ob überhaupt Eignung vorhanden ist: Eine Einstellung zum 01.04. könnte recht eng werden. Ich denke dieses Jahr wirds nichts mehr mit der Eignungsfeststellung und wenn das ganze dann erst im Januar, wenn nicht noch später, stattfindet könnte es schon ziemlich knapp werden.

lonestar


Lidius

Der Wehrdienstberater kann das nicht zusichern. Ganz einfach schon nicht, weil er gar nichts damit zu tun hat wann du zur Eignungsfeststellung eingeladen wirst und er auch die Stellen nicht verteilt. Wartezeiten von 2 Monaten ab Abgabe der Bewerbung bis zur Einladung zur Eignungsfeststellung sind durchaus im Rahmen des normalen und jetzt kommt auch noch Weihnachten und der Jahreswechsel dazu...

Du solltest also auf jeden Fall an einem Plan B arbeiten. Schließlich kann man dich für nicht geeignet halten oder einfach aus medizinischer Sicht für untauglich.

lonestar

Plan B wäre der 1.7!
Diese Diskussion wann und wie ist überflüssig und hat nichts meiner Frage zu tun!
Um meine Körperliche Eignung mach ich mir keine Gedanken,da ich vor zwei Jahre auf T1 gemustert wurde und sich seitdem am Gewicht oder sonst was nichts verändert hat!

Ich danke dir dennoch für deine Mühe,hat mich leider nur nicht weiter gebracht bzw meine Frage beantwortet;-)

Luminus

Mein Mitbewohner hatte das selbe Problem mit schulden.
Das war kein Hindernis.
Er hat alles angegeben und im Gespräch auch erklärt.
Ich denke mal dass das alles so klappen wird ;)
Aber sicher kann man sich ja nie sein :)
Drück dir die Daumen

BulleMölders

Schulden sind das eine aber ein Gerichtliches Mahnverfahren mit Besuchen vom Gerichtsvollzieher sind ja nun mal was anderes.
Und die Bearbeitung der Bewerbung und damit die Einladung zum Einstellungstest könnten sich noch mal nach hinten ziehen, da es möglich ist das die Bewerbung erst noch non einem Rechtsberater geprüft werden muss.
Wenn dem so ist, dann reden wir hier von einer Verzögerung von 6 Monaten und mehr. Denn was man hier im Forum so ließt, haben die Rechtsberater eine Menge zu tun.

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