Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Verlängerung FWDL 23 als Überbrückungszeit?

Begonnen von FroZone, 01. Dezember 2013, 19:25:26

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

FroZone

Servus, meine FWDL 23 Zeit ist im März 2014 vorbei und ab September gehts bei mir mit der Polizei weiter.

Nun die Frage:Gibt es eine möglichkeit noch von märz bis september bei der Bundeswehr zu bleiben?
meines Wissens nach geht es ja nicht länger als FWDL 23 außer halt als SAZ.
Da ich allerdings schon bei der Bundeswehr bin hätte ich ja dann keine Probezeit in der ich einfach gehen könnte. Gibt es eine Ausnahme in so einem Fall, dass man einfach zur Polizei gehen kann?
Als Wiedereinsteller, aber das wäre ja total umständlich oder nicht?

Habe auch schon mal mit meinem PersFw geredet und er meinte länger als FWDL 23 geht net
aber das glaub ich nicht da muss es doch ausnahmen geben...
Außerdem war der da nciht ganz bei der Sache und hatte keine Lust glaub ich .... :P

Habe auch schon hier im Forum geschaut aber nichts zu meinem Fall weil ich ja schon drinnen bin
schonmal danke im vorraus für die Antworten ;)

Tommie

Wenn der FWD auf 23 Monate ausgelegt ist, warum sollte man ihn denn dann entgegen der aktuellen Gesetzeslage für Sie verlängern ;) ?

Fakt ist, dass Sie nur als SaZ länger bleiben können! Und dafür müssten Sie sich bewerben und zu den Tests an eines der KarrC! Daraus folgt, dass der PersFw recht hatte und Sie zum Ende des FWD die Bundeswehr verlassen werden!

miT

Ich bin mir Sicher, dass es dort keine Ausnahmen gibt.
Kameradschaftliche Grüße!

Tommie


ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

FroZone

Nunja SAZ zu werden wäre ja nicht das Problem das wird man bei uns in der Einheit ziemlich leicht,
nur mein OL hat mir gesagt dass man durch eine Sonderregelung als SAZ ganz einfach zur Polizei gehen kann .
Oder gibt es die auch nicht ?
Aber das würde ja nur funktionieren wenn ich Probezeit hätte (was ich ja nicht mehr haben würde)

gruß

miT

Diese unheimliche Harmonie wenn sich alle einig sind, macht mir Angst :-))
Kameradschaftliche Grüße!

KlausP

Zitatnur mein OL hat mir gesagt dass man durch eine Sonderregelung als SAZ ganz einfach zur Polizei gehen kann .

Dann fragen Sie ihn mal, wo diese Sonderregelung denn stehen soll, ich wüsste die auch gerne.  ;) ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miT

Dieses Polizei Gedöns, hängt mit der BfD Maßnahme für länger gediente SAZ zsm. Da würde Ihnen auch die Probezeit nicht helfen. 
Kameradschaftliche Grüße!

Tommie

Das ist alles heiße Luft :D ! Die Bundeswehr ist nicht für Ihre Lebensplanung verantwortlich und muss Sie auch nicht in der Übergangszeit bespaßen! gehen Sie doch so lange "hartzen" oder Ihren Eltern auf den Sack!

Mimimimi

Wehrübung vielleicht ?

Evtl. geht das nur bei SAZ.

Tommie

Wehrübung ginge schon, aber erstens nur für maximal 180 Wehrübungstage und zweitens nur dann, wenn die Einheit dafür die Wehrübungstage hat! Und bei einem Hauptgefreiten, der damit seine schief hängende Planung korrigieren will, glaube ich persönlich nicht, dass die Einheit da mitspielt ;) ! Ich als S1-er würde es nicht tun!

KlausP

Zitat von: Mimimimi am 01. Dezember 2013, 19:56:25
Wehrübung vielleicht ?

Dazu bräuchte man aber einen dienstlichen Zweck. Das wird bei Mannschaften oft schwierig, den für eine Anschlußwehrübung zu begründen.

ZitatEvtl. geht das nur bei SAZ.

Nö, aber ... siehe oben!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

itschie

hm... ich vermute Sie sollten sich einen neuen Plan überlegen... es gibt jetzt nur die Option sich Dauerhaft für die Bundeswehr zu entscheiden (beenden Sie dann das verhältnis bzw. lassen es beenden, brauchen Sie wahrscheinlich auch nicht mehr zur Polizei zu gehen). 

Baltimore Ravens

Ich selbst hatte das Problem auch und konnte eine Wehrübung machen. Ich kenne auch Kameraden bei denen es möglich war z.B vom FWDL 6 auf 7 oder 8 zu verlängern um das als Überbrückung zu nutzen, um dann ins Studium zu gehen.