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Weiterhin Trennungsgeld trotz Umzug?

Begonnen von Deemanta, 28. Dezember 2013, 17:52:10

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Deemanta

Hallo alle miteinander,

Ich beziehe schon eine Weile nun Trennungsgeld. Jetzt spiele ich mit dem Gedanken umzuziehen in eine größere Wohnung die aber ein bisschen weiter weg ist vom Standort. Wird mir dadurch mein Anspruch aberkannt oder habe ich diesen dann weiterhin?

MfG

Deemanta

Tommie

Was sagt denn der freundliche Mitarbeiter des für Sie zuständigen BwDLZ dazu, der jetzt schon Ihre Trennungsgeldangelegenheiten bearbeitet ;) ?

Deemanta

Natürlich dachte ich auch schon daran. Aber die sind alle im Urlaub und ich hab nur 24 Std. Eine Entscheidung zu Fällen diesbezüglich. Darum hoffe ich hier eine Antwort zu finden.

Tommie

Dann nehmen Sie die 24 Stunden doch erst, wenn die wieder da sind ;) ? Oder müssen Sie innerhalb der nächsten 24 Stunden die Wohnung zu- oder absagen?

Deemanta

Ganz genau! Leider habe ich nur die Zeit zum Absagen oder ggf. Zuzusagen. Hoffe jemanden hier anzutreffen der einen ähnlichen fall hatte

Tommie

Ok, vielleicht wäre es hilfreich, zunächst einmal zu wissen, in welcher Entfernung zum Dienstort sich erstens die jetzige und zweitens die gewünschte neue Wohnung befindet! Sind beide in einem Radius von 50 km sollte der Wechsel im Normalfall kein Problem darstellen, so lange sie nicht als Alleinstehender von einer "Hundehütte" in einen Plast umziehen ;) !

Deemanta

Also die jetzige Entfernung beträgt 180km bei einer Einzimmerwohnung und die neue wäre eine Zweizimmerwohnung bei ca. 230 km. Also alles außerhalb der 50km.

Tommie

Sorry, aber jetzt bin ich mit meinem Latein am Ende! Tut mir leid, aber ich kann hier keine Antwort mehr geben!

Rollo83

Meiner bescheidenen Meinng nach sollte der TG Anspruch weiterhin bestehende bleiben, allerdings kann es sein das der Anspruch nur bis zu den 180km wie jetzt besteht und die Differenz zu 230km nicht bezahlt wird. Dies spielt ja nur bei der Reisebeihilfe eine Rolle.

Ich meine dies mal in dieser Regelng gelesen zu haben allerdings ohne Gewähr.
Nicht das später eine Beschwerde geschrieben wird mit Bezug auf die Aussage von Rollo aus dem Bundeswehrforum.

Bjarka

Rollo83 hat die passende Antwort gegeben.
Dein TG-Anspruch bleibt bestehen; Deine Reisebeihilfen werden aber weiterhin auf die vorherige Wohnung erstattet (weil kürzere Entfernung zum Dienstort).
Du musst aber natürlich deine neue Wohnung (also den Umzug) später über deinen TG-Antrag bekanntgeben!

Rollo83

Ok, ich werd ReFü. Ich glaub ich hab mehr Ahnung von dem ganzen Quatsch als viele meiner Kameraden die in dieser AVR hocken.

FoxtrotUniform

Ganz ehrlich Rollo, ich habe leider die Erfahrung gemacht, dass in den letzten Jahren die ReFüs und PersFw sehr stark nachgelassen haben. Ob das am BwDLZ liegt oder am Desinteresse wage ich nicht abzuschätzen. Wenn da kein alter Hase vor einem sitzt guckt man oft ins leere  :(
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Rollo83


ulli76

Teilweise sind die auch überfordert und überlastet. Wenn ich dran denke, dass mein TG-Antrag letztes Jahr 4 Monate gebraucht hat, bis er bearbeitet war und das Personal jetzt halbiert werden soll bei gleicher Anzahl der zu versorgenden Soldaten....

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Zitat von: ulli76 am 29. Dezember 2013, 19:30:30
Teilweise sind die auch überfordert und überlastet. Wenn ich dran denke, dass mein TG-Antrag letztes Jahr 4 Monate gebraucht hat, bis er bearbeitet war und das Personal jetzt halbiert werden soll bei gleicher Anzahl der zu versorgenden Soldaten....

Ist ja nicht nur bei euch Aktiven so. Meine Beihilfeanträge dauern z.Z. mindestens 10 Wochen, bei hohen Beträgen über 2.5oo € mindestens 4 Wochen. Das sagen die in Stuttgart sogar in der Telefon-Warteschleife an. Bei meinem letzten Antrag vom 08.09 hat es auch tatsächlich bis 26.11. gedauert.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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