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Antrag auf Versetzung = Härtefall ?

Begonnen von unbekannt11, 30. Dezember 2013, 17:32:52

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unbekannt11

Guten Abend Kameraden,

Vorweg weiß ich, dass Versetzungen alles Einzelfallentscheidungen sind, aber ich wollte mal eine allgemeine Abfrage machen, wie die Sie denken, wie hoch die Chancen sind.

Ich habe derzeit ein großes Problem oder soll ich schreiben mehrere große Probleme ?

Am 23. Dezember 2013 also vor einer Woche verlor meine Schwester ihr Kind. Das Kind war grad mal 10 Tage alt . Ich bin eigentlich ihre einzige Bezugsperson und bin 700 Km weit weg stationiert. Dies war vorher auch kein Problem, da ich mich regelmäßig mit ihr telefonisch Austauschte. Dies reicht nun mittlerweile nicht mehr und ich mache mir echt sorgen. (berechtigt, da sie nachweislich sehr labil ist)  Dann hat mich Anfang Dezember meine Verlobte nach 5 Jahren Beziehung verlassen. Wir wohnen noch immer in einer gemeinsamen Wohnung und werden diese natürlich auflösen.Dies belastet mich zusätzlich. Sollte ich jetzt nicht versetzt werden, müsste ich eigentlich wöchentlich die 700 KM (Gesamt 1400 KM) reisen um zu mir nach Hause zu fahren und um meine Schwester (Familie) einfach beizustehen und für sie da zu sein(umgekehrt genauso). Dies ist aber wohl nicht möglich, da ich mir jetzt eine eigene Wohnung nehmen müsste, und die Kosten für die Heimreise nicht mehr bezahlen könnte. Ich bin an einem Standort stationiert, wo die Mieten sehr hoch sind.

Nächstes Problem. Am Anfang des Monats Dezember würde bei mir gutartiger Hautkrebs festgestellt. Dieser wurde mittlerweile entfernt, dennoch belastet es mich sehr da ich alle 3 Monate zum Check kommen muss und die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass es wieder kommt. Genau da bräuchte ich meine Familie jetzt auch. Die ist nur 700 KM entfernt. War vorher wie geschrieben auch kein Problem aber es muss erst sowas alles passieren, damit einem das klar wird.

Und zu guter letzt, mach ich derzeit über den BFD mein Abitur nach. Leider habe ich keinerlei Möglichkeiten mich auch nur im geringsten nach dem Dienst darauf zu konzentrieren wegen den oben beschriebenen Problemen. 
Sollte ich versetzt werden, würden sich Schlagartige meine privaten Probleme auflösen .

Nun die Frage
Wie hoch sind die Chancen einer Versetzung Heimatnah ?
Ist es ein persönlicher Härtefall oder fällt das nicht unter Härtefall ?
Ist ein Gespräch vor dem Versetzungsantrag mit dem Pfarrer und Sozialberater förderlich oder nicht ?


Ich bedanke mich schon mal im Voraus für die Antworten

wolverine

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unbekannt11


KlausP

Zitat von: unbekannt11 am 30. Dezember 2013, 17:50:49
gem. VMBl. ?

Gibt es das irgendwo nachzulesen ?

Ja, aber wohl nur im Intranet der Bundeswehr in der VMBl-Datenbank, ich glaube, unter "Vorschriften online".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Ja, VMBl 2009, S. 86 oder hier: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=45746.msg459934#msg459934

Im Kern: Ihr Abitur ist reines Privatvergnügen und kann keine Versetzung begründen; wenn es wirklich nicht anders geht, wäre zuvor die BFD-Maßnahme abzubrechen. Auch die Fehlgeburt Ihrer Schwester mag tragisch sein, ist jedoch nur temporär und keine wirkliche Hilflosigkeit und Pflegebedürftigkeit. Und ihr Hautkrebs wird auch nicht besser durch Versetzung; also kein kausaler Zusammenhang. Hier müsste beim Rezidiv eher über ein DU-Verfahren nachdenken.
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unbekannt11

Es handelt sich nicht um eine Fehlgeburt . Desweiteren kann ich nachweisen, dass meine Schwester seit Jahren psychisch labil ist .
Das mit dem Abitur verstehe ich, sollte auch nur noch hinzugefügt werden als zusammenhängendes Problem .

Aber was ist mit der Fürsorgepflicht ? Der Bund hat doch im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Soldaten auf Zeit sowie ihrer Familien, zu sorgen

wolverine

Dann war Ihre Schwester auch schon vorher psychisch labil.

Ich kann und werde hier nicht Ihren Sachverhalt entscheiden. Ich begründe nur warum Sie bisher nichts geliefert haben, was als Härtefall definiert ist. Sie können selbstverständlich einen Versetzungsantrag stellen. Das ist Ihr Recht und der muss auch beschieden werden. Nur begründen Sie bisher nichts, das ein entgegenstehendes dienstliches Interesse entkräftet.
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KlausP

Stellen Sie einen Antrag (aber erst, wenn Sie mit Ihrem Diszipliarvorgesetzten gesprochen haben!!) und warten Sie das Ergebnis ab. Ohne die genauen Familienverhältnisse zu kennen, gehe ich auch davon aus, dass Sie nicht unter die Härtefallregelung fallen. Aus eigener Erfahrung wünsche ich Ihnen auch nicht, dass Sie zum Härtefall werden.
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F_K

Nur mal als Frage - eine labile Person bekommt ein Kind, aber es gibt keinen Vater?

Die Familie ist nur die Schwester?

unbekannt11

Natürlich gibt es eine Familie.
Nur wie auch schon oben geschrieben, bin ich die wichtigste Bezugsperson.

Und ja sie war auch vorher schon psychisch labil hat sich aber seit 1-2 Jahren wieder gefangen. Fakt ist, dass die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalles extrem hoch ist.

Danke schon mal im Voraus für die Antworten.
Nochmals zu den eigentlichen anderen Fragen :
Ist ein Gespräch vor dem Versetzungsantrag mit dem Pfarrer und Sozialberater förderlich oder nicht ?
Die Trennung vom Partner und gleichzeitig finanzielle Probleme in Verbindung mit der Sache wegen meiner Schwester haben keinerlei Bedeutung oder ? (unabhängig ob es jetzt ein Härtefall wäre oder nicht)

ulli76

Ich sehe da auf den ersten Blick auch keinen Härtefall.
Das mit dem Kind deiner Schwester ist zwar tragisch, aber das begründet keine Pflegebedürftigkeit. Zumal es da ja noch den Vater des Kindes geben sollte. Und deine Schwester hat die Möglichkeit, eine Psychotherapie zu machen, um das Ganze besser zu verkraften.
Ich weiss ja auch nicht, in wieweit du deiner Schwester da direkt beistehen willst.

Also du hast einen gutartigen! Hautkrebs (wobei sich das eigentlich widerspricht- entweder gutartig oder Krebs- aber sei es drum). Das muss zwar jetzt regemäßig kontrolliert werden, aber das ist ja 1. kein Problem und 2. war das Ding ja gutartig. Wenn es wiederkommt, wird es eben wieder entfernt. Auch nichts, was einen Härtefall über eine eigene Krankheit darstellen würde. und wie soll deine Schwester dir dabei beistehen, wenn sie selber psychisch labil ist.

Die Tatsache, dass deine Verlobte sich getrennt hat, stellt auch keinen Härtefall dar. Du kannst dir mit deinem Gehalt ja ne eigene Wohnung nehmen. Auch, dass die Mieten am Standort hoch sind, sind kein Grund.

Ein Gespräch mit dem Pastor ist sicher nicht verkehrt. Aber nicht mit dem Ziel der Versetzung, sondern, dass du mit deinen privaten Problemen besser klar kommst.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Reden Sie zuallererst mit Ihren Vorgesetzten. Wenn es Ihnen hilft auch mit dem Pfarrer und Sozialdienst.

Ich vermag die Bedeutung wirklich nicht zu erkennen auf die Distanz. Irgendwo hat fast jeder einen in der Familie oder im Bekanntenkreis. Wenn man jede Krise dieser Leute zum zwingenden Versetzungsgrund stilisieren würde, könnte man Personalplanung in Gänze lassen beim Bund. Das Gleiche gilt für die persönliche Trennung von der Verlobten.

Hört sich evtl. böser an als es gemeint ist, aber "da muss man einfach durch"!

Aber evtl. steht der Versetzung ja auch dienstlich nichts entgegen oder Ihr Chef schätzt den Sachverhalt anders ein als ich. Darum direkt mit ihm über die Probleme sprechen und die entsprechenden Anträge stellen. Vielleicht sieht er sich ein völlig andere Möglichkeit als wir beide sie im Moment im Kopf haben.
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FoxtrotUniform

Versuch doch, dass deine Schwester eine Weile zu dir kommt. Vielleicht gibt es um die Ecke ja eine günstige Unterkunft, falls du - was ich zwischen den Zeilen lese - in der Kaserne untergebracht bist.
Die empfohlenen Gespräche solltest du trotzdem führen, wobei auch ich keinen offensichtlichen Versetzungsgrund "persönliche Härte" erkennen kann.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

ulli76

Ok- evtl. ist ja ne Stelle am Wunschstandort frei und der TE wird nicht so dringend am eigenen Standort gebraucht.
Oder ein anderer Kamerad hat bereits einen Versetzungsantrag gestellt, der zu den Wünschen des TE passt.

Ist ja nicht verboten einen Antrag zu stellen.
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ulli76

Ich hab die letzten Beiträge mal entsorgt (Sorry, Andi, deiner ist damit auch weg, da er keinen Zusammenhang mehr hatte).
Der TE hat eine Frage gestellt und eine realistische Einschätzung bekommen. Was er daraus macht, ist jetzt ihm überlassen.

Die Härte gegen den TE war in meinen Augen unnötig und ungerechtfertigt.
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