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Unvollständige unterlagen zum Dienstantritt

Begonnen von Usman, 31. Dezember 2013, 06:48:21

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Usman


ich hab ma eine frage

ich hab am 2.1.2014 mein dienstantritt und habe leider meine steueridentifikationnummer nicht beantragt hab es leider zu lange aufgeschoben .
Und wollte fragen ist das eine problem wenn ich zum dienstantritt die nummer nicht aufzeigen kann?
Und könnte es deswegen ein problem mit meinen sold geben?


Danke schonmal im vorraus

BulleMölders

Die Steueridenzifikationsnummer brauchen Sie nicht beantragen, die hat jeder Deutsche Staatsbürger im Jahr 2010 automatisch schriftlich mitgeteilt bekommen. Sollten Sie diese nicht mehr wissen, dann dürfte es für die Bundeswehrverwaltung kein Problem sein diese über eine Abfrage in der ELStAM-Datenbank heraus zu finden.

greeN2010

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KlausP

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greeN2010

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Lidius


Ju

Wenn er beides nicht hat und somit nichts vorlegen kann, wird er in Lohnsteuerklasse 6 eingestuft. So stehts bei mir im Brief.

wolverine

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Helft mit, dass es so bleiben kann

BulleMölders

Zitat von: Ju am 31. Dezember 2013, 16:20:03
Wenn er beides nicht hat und somit nichts vorlegen kann, wird er in Lohnsteuerklasse 6 eingestuft. So stehts bei mir im Brief.
Das war früher mal, da die Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale mittlerweile aus der ELStAM-Datenbank online abrufen ist eine Versteuerung nach Klasse VI nicht mehr nötig. Das wurde früher gemacht, weil der Arbeitgeber nicht wusste ob noch weitere Arbeitsverhältnisse vorhanden waren, deshalb mussten die Arbeitgeber bei nichtvorlage der Lohnsteuerkarte nach Klasse VI abrechnen.
Das ist bei der ELStAM anders. Wenn eine Arbeitgeber bereits für einen Zeitraum die Daten abgerufen hat, bekommt ein weiter Arbeitgeber für den Zeitraum automatisch als Steuerklasse die VI mitgeteilt.

Nooky

Zitat von: BulleMölders am 31. Dezember 2013, 17:21:55
Zitat von: Ju am 31. Dezember 2013, 16:20:03
Wenn er beides nicht hat und somit nichts vorlegen kann, wird er in Lohnsteuerklasse 6 eingestuft. So stehts bei mir im Brief.
Das war früher mal, da die Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale mittlerweile aus der ELStAM-Datenbank online abrufen ist eine Versteuerung nach Klasse VI nicht mehr nötig. Das wurde früher gemacht, weil der Arbeitgeber nicht wusste ob noch weitere Arbeitsverhältnisse vorhanden waren, deshalb mussten die Arbeitgeber bei nichtvorlage der Lohnsteuerkarte nach Klasse VI abrechnen.
Das ist bei der ELStAM anders. Wenn eine Arbeitgeber bereits für einen Zeitraum die Daten abgerufen hat, bekommt ein weiter Arbeitgeber für den Zeitraum automatisch als Steuerklasse die VI mitgeteilt.

Trotzdem wird er mit 6 abgerechnet wenn die Nummer nicht abgegeben wird :P

BulleMölders

Zitat von: Nooky am 31. Dezember 2013, 17:55:23
Trotzdem wird er mit 6 abgerechnet wenn die Nummer nicht abgegeben wird :P
Dafür hätte ich dann doch gern mal die Rechtliche Grundlage.

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