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Gültigkeit ATN

Begonnen von Dyon, 03. Januar 2014, 02:57:07

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Dyon

Hallo zusammen,

im PSBS werden Ausbildungshöhe und Gültigkeitsdauer einer ATN ja mit zwei Zahlen geschlüsselt, z.B. "32" (EEH-A) oder "80" (WachSdt). Deutet die "2" auf eine allgemein begrenzte Gültigkeit oder direkt auf 2 Jahre hin? Denn der EEH-A ist doch länger als zwei Jahre gültig, oder?

Schönen Dank!  :)

Ralf

Ein Personalbegriff (z.B. ATN/ATB) wird grundsätzlich unbefristet zuerkannt. Die Notwendigkeit periodischer Erneuerungen von Lizenzen, Berechtigungen usw. wird hiervon nicht berührt.
Eine Tätigkeitsänderung, eine nicht mehr vorliegende Lizenz usw. haben deshalb nicht die Aberkennung der bisherigen ATN zur Folge. Sie wird als ,,Zuerkannte ATN" in den Personalunterlagen weitergeführt.
Eine ATN ist nur dann abzuerkennen, wenn der Soldat die der ATN entsprechende Tätigkeit unabhängig von den Regelungen über Berechtigungsscheine, Lizenzen usw. nicht mehr ausüben darf oder soll.
Gründe hierfür können sein:
- mangelnde Eignung oder Leistung in der Verwendung,
- fehlende gesundheitliche Eignung,
- keine Inübunghaltung entsprechend der Vorschriften,
- Sicherheitsbedenken oder disziplinare oder strafrechtliche Gründe.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

.... Der EEH A muss im Folgejahr aufgefrischt werden (ein Modul) - ansonsten wird er ungültig. 

Also: jedes Jahr ein Modul.

LoggiSU

Zitat von: F_K am 03. Januar 2014, 08:05:41
.... Der EEH A muss im Folgejahr aufgefrischt werden (ein Modul) - ansonsten wird er ungültig. 

Also: jedes Jahr ein Modul.

Hab ich das richtig im Kopf: man bekommt die ATN erst nach Durchlaufen aller 4 Module zuerkannt muß die dann (wie Sie schreiben) jährlich quasi bestätigen, oder?
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

funker07

In der AGA werden alle vier Module durchlaufen, da gibts dann auch die ATN.
Danach jedes Jahr ein Modul zum in Übung halten. Wobei der Theorieteil auch am Rechner gemacht werden kann.

Für die, die noch den Ersthelfer gemacht haben, reicht es, so glaube ich, 4 Jahre lang je ein Modul zu machen (ist standortübergreifend abgestimmt, wann welches dran ist).

ulli76

Genau- einmal alle 4 Module und dann jedes Jahr eins, so dass man nach 4 Jahren wieder komplett durch ist.
Und es gibt Sonderregelungen für die, die noch den alten Helfer im SanDst haben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LoggiSU

Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

F_K

ZitatUnd es gibt Sonderregelungen für die, die noch den alten Helfer im SanDst haben.

.. wobei dies jetzt obsolet sein müßte, weil niemand mehr einen aktuellen Helfer im SanDienst haben dürfte.

Die Sonderregelung war:

- Kein kompletter Lehrgang, sondern einfach 4 Jahre lang ein Modul - dann ATN und weiter verlängern.

Dyon

Vielen Dank für die bisherigen Antworten!
Allerdings - und da sollte der EEH-A nur als Beispiel dienen - bezog sich meine Frage primär auf die Codierung der Gültigkeitsdauer im PSBS. Wenn der EEH-A bereits nach einem Jahr aufgefrischt werden muss, dann müsste er doch eigentlich mit 31 codiert werden?

F_K

ka.

Sollte aber in der Weisung stehen.

Zum Nachweis sind jedenfalls alle Module in SAP zu erfassen.

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