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Einstellungen als FA gefährdet?

Begonnen von bench87, 04. Januar 2014, 12:32:48

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bench87

Hallo,
Kurz zu meiner Person, 26j wiedereinsteller (grundwehrdienst geleistet) FA
Ich musste in meiner Jugend 2x sozialstunden machen einmal 10 und einmal 60 hatte ich aber bei Bewerbung angegeben. Jetzt soll ich eine SÜ 2 machen.
in meiner jugend hatte ich öfters mal ein verfahren laufen die aber alle fallen gelassen oder eingestellt wurden.
Meine frage: kann die Einstellung gefährdet sein durch die eingestellten/fallen gelassenen verfahren?
Danke für eure Antworten und sorry Fehler, wurde mit Handy geschrieben :)

miguhamburg1

Woher sollen wir wissen, wie der MAD diese Vorfälle bewertet? Der Rechtsberater am KC sah ja offenbar kein Einstellungshindernis.

bench87

Die eingestellten bzw fallen gelassene Verfahren habe ich nicht angegeben (sah ich kein Grund) deshalb die frage ob diese irgendwo vermerkt sind oder ähnliches was bei der sü eventl zu Problemen führen könnte

Nice2Know

Ob die Einstellung gefährdet ist oder nicht kann ich dir nicht genau beantworten.
Aber, ein Kollege von mir der W23 war, hat nach seinem WD eine Bewährungsstrafe gekriegt und wurde deshalb nicht mehr als Wiedereinsteller genommen.

Lidius

Zitat von: Nice2Know am 04. Januar 2014, 14:31:02
Ob die Einstellung gefährdet ist oder nicht kann ich dir nicht genau beantworten.
Aber, ein Kollege von mir der W23 war, hat nach seinem WD eine Bewährungsstrafe gekriegt und wurde deshalb nicht mehr als Wiedereinsteller genommen.

Das kann man aber mit dem Fall hier absolut nicht vergleichen. Hier hat der Rechtsberater ja schon sein ok gegeben. Es geht ja nur um die Verfahren die im Einstellungsverfahren nicht angegeben werden mussten in Zusammenhang mit der Sicherheitsüberprüfung.

@bench87

Wie schon von migu geschrieben, wir können hier nicht beurteilen wie der MAD was bewertet. Selbst wenn, gehören die Kriterien wie etwas bewertet würde auch nicht ins Internet. Daher frag einfach bei der Stelle nach die die Überprüfung veranlasst hat, dort wird man dir weiterhelfen können.

KlausP

Zitat von: Nice2Know am 04. Januar 2014, 14:31:02
Ob die Einstellung gefährdet ist oder nicht kann ich dir nicht genau beantworten.
Aber, ein Kollege von mir der W23 war, hat nach seinem WD eine Bewährungsstrafe gekriegt und wurde deshalb nicht mehr als Wiedereinsteller genommen.

Und wie hoch war die zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe un diesem Fall? Das ist nämlich dabei der entscheidende Punkt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

bench87

Erst mal danke für die antworten.
Die Überprüfung steht noch bevor, mir wurde nur gesagt das eine veranlasst wird.
Es geht darum ob die eingestellten verfahren irgendwo auftauchen bei der Überprüfung Staatsanwalt bzrg  polizei oder ähnliches weil meines wissens muss ich die eingestellten oder fallen gelassene verfahren nicht angeben bei der Überprüfung

KlausP

Was Sie angeben müssen und was nicht, steht in dem Vordruck und in der dazugehörigen Ausfüllanweisung. Bei Fragen können Sie sich an die Stelle wenden, die die Überprüfung veranlasst. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie außerdem ankreuzen, dass Sie ein Gespräch mit dem MAD wünschen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

bench87

Zitat von: KlausP am 04. Januar 2014, 17:27:06
Was Sie angeben müssen und was nicht, steht in dem Vordruck und in der dazugehörigen Ausfüllanweisung. Bei Fragen können Sie sich an die Stelle wenden, die die Überprüfung veranlasst. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie außerdem ankreuzen, dass Sie ein Gespräch mit dem MAD wünschen.

ok.... gehn wir mal davon aus ich müsste es nicht angeben, im grunde ist es erst mal egal was ich angeben muss oder nicht das werde ich dann erfahren... in erster linie ist mir wichtig: werden irgendwo ganz egal wo, die fallen gelassenen verfahren auftauchen oder werden diese garnicht erst gespeichert vom staatsanwalt bei der polizei etc oder fals so etwas gespeichert wird, für wie lange 1jahr 2, 5, 10, 20, oder für immer? wenn gegen mich ein verfahren gelaufen ist als ich 13, 14, 16 jahre alt war oder so und ich aber dafür nie gerichtlich verurteilt wurde oder mir keine schuld nachzuweisen war und deshalb eingestellt oder fallen gelassen wurde, wird das dann irgendwo gespeichert?

F_K

Ja, auch eingestellte Verfahren sind bei Polizei und StA gespeichert - ich denke, mal 10 Jahre oder so,

.... Und diese Register werden von der Bundeswehr / dem MAD auch bei einer U2 abgefragt - da sollte es dann keine Differenz zu sonstigen Angaben geben.

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