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Anforderungen OPZ

Begonnen von Discus101, 07. Januar 2014, 14:39:31

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Discus101

Im Voraus vielen Dank, an alle die mir im Folgenden weiterhelfen können ;)

Ich bin 19 Jahre alt und wiederhole gerade die 13. Klasse, da ich die Abiturprüfung leider nicht bestanden habe.
Vor ca. einem Jahr hatte ich schon einen Termin beim Karriereberater im KC, aber habe mich danach noch nicht für die Offizierslaufbahn beworben. Nun möchte ich es dieses Jahr unbedingt versuchen, da ich seit einigen Jahren den Wunsch habe als Führungskraft bei der Bundeswehr zu dienen. Mir stellt sich jetzt die Frage, ob meine Qualifikationen überhaupt genügen um in die OPZ eingeladen zu werden, da ich immerhin mein Abitur nicht sofort bestanden habe und meine Note wirklich nicht die Besten waren. Zwar sind sie jetzt bei weitem besser, dennoch befürchte ich eine Absage. Ich hoffe, dass es mir zu gute kommt, dass ich bereits ein Medical Klasse 1 besitze, welches ein normaler Verkehrspilot benötigt, sowie eine Segel- und Motorfluglizenz. Am 10.02 habe ich erneut ein Termin beim Karriereberater um mit ihm zusammen meine Unterlagen zu checken und sie dann abzuschicken.

Ich hoffe, dass mir jemand in etwa sagen kann wie meine Chancen stehen.
Vielen Dank

LG Florian

KlausP

ZitatMir stellt sich jetzt die Frage, ob meine Qualifikationen überhaupt genügen um in die OPZ eingeladen zu werden, da ich immerhin mein Abitur nicht sofort bestanden habe

Sie sind mit Sicherheit nicht der einzige bewerber mit einer "Ehrenrunde" in seiner schulischen Vita.

ZitatIch hoffe, dass es mir zu gute kommt, dass ich bereits ein Medical Klasse 1 besitze, welches ein normaler Verkehrspilot benötigt, sowie eine Segel- und Motorfluglizenz.

Was soll Ihnen da wie auch immer zugute kommen? Nicht mal, wenn Sie Pilot werden wollen bekommen Sie damit irgend einen Bonus, geschweige denn,wenn Sie Panzergrenadier-, Infanterie- oder Panzeroffizier werden wollen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Lieber Florian, Ihre Chancen bestehen zwischen 0 und 100 Prozent. Woher sollen wir dies wissen? Wir sind doch nicht die Bearbeiter/Entscheider Ihrer Bewerbung beim ACFüKrBw in Köln. Geben Sie doch Ihre Bewerbung ab und hofen darauf, eingeladen zu werden. Ganz sicher sind Sie nicht der Einzige, der in Vergangenheit und Gegenwart etwas länger für seinen Schulabscluss brauchte.

Discus101


F_K

.. mir sei ein Hinweis erlaubt:

In aller Regel "erzeugt" eine Ehrenrunde (bzw. die Leistungen vorher) eine eher schlechte Abiturnote, und wirkt sich auch nicht positiv auf eine mögliche Studieneignung aus.

Es sollte also in jedem Fall ein Plan B vorgehalten werden - sowie ein Plan C.

miguhamburg1

Ihre Regeln, F_K in allen Ehren: Dieser Kausalzusammenhang, den Sie als Allgemein darstellen, existiert so nicht. Tatsächlich gibt es eine ganze Reihe möglicher Gründe dafür, dass ein Schüler eine Jahrgangsstufe gerade mal oder gar nicht "schafft" - und zwar nicht aufgrund eigener Faulheit. Und es gibt nicht wenige Schüler, die nach einer solchen Ehrenrunde ein ganz hervorragendes Zeugnis erhalten (sogar solche, die wegen Faulheit nicht versetzt wurden!). Also, ohne weiter Klärung des Sachverhaltes sollten Sie mit derartigen "Schnellschüssen" zurückhaltender sein.

Aus meiner Sicht ist es JEDEM Bewerber anzuraten, mindestens einen Berufswahlplan B zu haben, da Absagen im Auswahlverfahren aus den verschiedensten Gründen entstehen können!

F_K

Och Migu:

In aller Regel fallen "Einserkanditaten" nicht durchs Abitur - sondern eher weniger leistungsfähige Schüler.

Da beim Abitur viele "Punkte" schon im ersten Jahr "geholt" werden, "fehlen" dann bei einer Wiederholung schon viele Punkte - ein "Einserabitur" wird es also durch eine Wiederholung nicht.

Your mileage may vary - aber eine Regel kann man da schon ableiten. Von "Faulheit" habe ich überhaupt nicht geredet, noch bin ich auf sonstige Gründe / Ursachen für diese Fehlleistung eingegangen.

Insoweit halte ich meinen Ratschlag weiterhin für richtig.

miguhamburg1

Sie sprachen allerdings nicht von "Einser-Abiturien" wie jetzt, sondern vielmehr generell von Studieneignung und schlechten Abiturnoten. Bitte nicht ausweichen.

F_K

Lieber Miguhamburg:

Zitatein ganz hervorragendes Zeugnis erhalten

Das war Ihre Ausdrucksweise - ein "ganz hervorragendes" Abiturzeugnis ist wohl besser als 1,5 im Schnitt - ich bezweifle sehr stark, das solche Abiturnoten von ehemaligen "Durchfallern" erreicht werden (können).

Es soll sich doch der TE äußern, wieviele Punkte er in den ersten zwei Halbjahren gesammelt hat, bzw. wieviele Punkte bereits jetzt "fehlen" - damit liese sich dann mathematisch bestimmen, welche Note noch theoretisch möglich ist.
Da wir vermutlich davon ausgehen können, dass der TE weiterhin "Punkte verlieren" wird, wird die tatsächliche Note noch deutlich darunter liegen.

Wie schon oft von mir dargestellt, sehe ich ein "befriedigendes" Abitur nunmal nicht als "gut", sondern als "schlecht", weil es "ungenügende / mangelhafte / ausreichende" Abiturschnitte nicht gibt - diese Kandidaten bestehen nicht.

Also, Kern meines Ratschlages: Der TE soll Plan B und C haben, und halt Plan A (OA) weiter verfolgen.

Discus101

Also in den ersten beiden Halbjahren habe ich 129 Punkte gesammelt. Mir ist durchaus bewusst, dass das nicht wirklich gut ist ! Nun ist meine Noten aber deutlich besser geworden ! Mehr als hoffen, dass ich eingeladen werde und mich darauf vorbereiten kann ich also zurzeit nicht tun.

Dennoch bin ich nicht der Meinung, dass jemand der Schuljahr wiederholt hat, vlt besser nicht studieren sollte. Im Gegenteil ! Eine Ehrenrunde kann einem die Augen öffnen und Ehrgeiz wecken. Faulheit ist ja nicht mit Intelligenz in Verbindung zu setzen.

F_K

Lieber Discus101,

ich wünsche Dir auf Deinem Lebensweg weiterhin viel Erfolg - von Faulheit (so wie Du) habe ich nicht gesprochen.

Ich habe Dir auch die Studieneignung nicht abgesprochen - derzeit hast Du eine der möglichen formalen Voraussetzungen (Abitur) allerdings nicht - und im ersten Versuch wurde Dir diese Studieneignung abgesprochen.

Deswegen ist es nicht unwahrscheinlich, das unter Umständen ggf. nicht mal eine Einladung nach Köln erfolgt - auf diese Möglichkeit solltest Du vorbereitet sein.

ZitatAlso in den ersten beiden Halbjahren habe ich 129 Punkte gesammelt. Mir ist durchaus bewusst, dass das nicht wirklich gut ist !

Alles "Wording" - in Notenstufen umgesetzt ist es offiziell eine mangelhafte Leistung - ich würde es "hundsmiserabel" nennen. (no offense intented).

Wenn Du die Noten deutlichst steigerst, ist eine Einladung aber wohl noch möglich ...

miguhamburg1

F_K, nun versuchen Sie doch nicht, Ihre vorschnellen Tatsachenbehauptungen nachträglich zu relativieren. Sie behaupteten einen allgemein gültigen Zusammenhang, der so allgemein nicht besteht. Warum dieser nicht besteht, zeigte ich ansatzweise auf. Insofern ist auch eine tiefere Befassung mit den Zensuren des fragenstellers nicht geeignet, Ihre Behauptung als allgemeingültig darzustellen und insofern nicht relevant. Im Übrigen ist es auch für das Bewerbungsverfahren am ACFüKrBw vollkommen unerheblich, wie Sie die erreichten Abiturnoten bewerten ...

F_K

Och Migu,

Und ihr Post hilft dem TE weiter?

Wir können festhalten, dass das ACFüKrBw die wirklich schlechten "Abiturschnitte" überhaupt nicht einlädt, und sich damit die "Bw Studieneignung" für diese Abiturschnitte überhaupt nicht bestimmen läst.

Discus101

129 liegen nicht im mangelhaften Bereich sondern eher im 3er bis 4er. Ich denke, dass es wichtig ist eine deutliche Leistungssteigerung nach dem wiederholen der 13 zu erkennen.

F_K

@ Discuss101:

Die "Punke" und Abiturbedingungen sind ja von Bundesland zu Bundesland und von Jahr zu Jahr verschieden.

"Damals bei mir" konnte man in den beiden ersten Jahren 300 Punkte "sammeln", 129 wäre da nicht mal die Hälfte.

Dies mag in Deinem Bundesland / Jahr anders sein - 50% der möglichen Leistung wird in vielen Notenschemen eben als mangelhaft bezeichnet.

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