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BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme

Begonnen von Ausländer, 08. Januar 2014, 14:32:09

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Ausländer

Hallo zusammen!

Habe eine Frage zu Fördermassnahmen des BFD.

Kurz zu mir. Ich war SAZ 12 und bin vor 5 1/2 Jahren als HFW ausgeschieden. Habe nach meiner Dienstzeit eine neue Ausbildung gemacht, lebe und arbeite seither im Ausland.

Nun möchte ich gerne eine weitere Fortbildungsmassnahme besuchen und habe gelesen, dass man bis sechs Jahre nach Ende der Dienstzeit eine Förderung erhalten kann.

Ich habe damals 24 Monate von den 60 Monaten Anspruchszeitraum verbraucht. Den höchstmöglichen Förderungsbeitrag von rund 12000 Euro habe ich in diese Zeit ausgeschöpft (Und noch rund 3000 Euro aus "eigener Tasche") dazu bezahlt.

Nun zu meiner Frage die sich mir trotz "durchforsten" der einschlägigen Gesetze/Vorschriften stellt.

Sind die max. 60 Monate an den Höchbetrag gekoppelt oder kann ich noch eine weitere Massnahme besuchen ( 36 Monate habe ich ja noch).
Also angenommen ich möchte noch eine Weiterbildung ueber einen Zeitraum von 6 Monaten besuchen. Die anfallenden Kosten (Lehrgangsgebuehren, Material usw.) fuer diese Massnahme trage ich selber (da Höchstbetrag ausgeschöpft) und Kosten fuer die Unterkunft, Trennungsgeld werden vom BFD uebernommen?

Danke schon mal in voraus fuer evtl. kostruktive Beiträge.

miguhamburg1

Sie sind bestimmt nicht als H(eeres)Fw aus dem Aktiven Dienst ausgeschieden, sondern als H(au)ptFw!

Davon abgesehen sollten Sie Kontakt mit dem BFD aufnehmen, denn nur der kann Ihnen konkret sagen, welcher Förderanspruch für Sie noch besteht.

Ausländer

Zitat von: miguhamburg1 am 08. Januar 2014, 15:56:52
Sie sind bestimmt nicht als H(eeres)Fw aus dem Aktiven Dienst ausgeschieden, sondern als H(au)ptFw!

Davon abgesehen sollten Sie Kontakt mit dem BFD aufnehmen, denn nur der kann Ihnen konkret sagen, welcher Förderanspruch für Sie noch besteht.

Danke fuer die freundliche Belehrung! Jetzt weiss ich auch wieder was mir die letzten 7 1/2 Jahre seit ich dass letzte mal eine deutsche Uniform angehabt habe nicht fehlt, die "korintenkakerei" bei dem Verein :-\
Auch wenn es mir völlig Latte ist welchen Dienstrgrad ich hatte und es auch fuer die Frage unerheblich ist. Ich war also HptFw und bin jetzt und fuer alle Ewigkeit A.D.

Mit dem BFD habe ich persönlich leider immer nur schlechte Erfahrungen gemacht. Deswegen habe ich mir angewöhnt, erst die einschlägigen Vorschriften/Gesetze/Erlasse zu wälzen und dann mein Anliegen mit dem Verweis auf die entsprechende Rechtslage vorzutragen.

In diesem Fall ist es mir nicht möglich, da ich nirgendswo eine Erklärung finde ob sich die 60 Monate Förderungszeitraum auf den Höchsbetrag beziehen oder ich weitere Massnahmen innherhalb dieses Zeitraums selbst bezahlen kann und die ensprechenden "Nebenkosten" (Wohnkosten/Trennungsgeld) uebernommen werden.

Ist also eine eher allgemeine Frage und nicht nur speziell auf meinen Fall bezogen.

Ralf

Zitatdie "korintenkakerei" bei dem Verein
ZitatAuch wenn es mir völlig Latte ist welchen Dienstrgrad ich hatte
Die Anonymität des Internets bringt schon wahrlich skurrile Floskeln an den Tag.
Da ist mir deine Frage auch "völlig Latte"!
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InstUffzSEAKlima

Wenn man dem BFD-Beratern auch so ungehalten und unsachlich gegenüber auftritt, sind eigentlich Probleme vorn vorn herein zu erwarten.

Es wiederspricht sich außerdem, dass ein ausgeschiedener SaZ sich a.D. nennt. Das gilt nur bei BS, Beamten usw. beim Übertritt in die Pensionierung. SaZ nach DZE sind bis zur Altersgrenze d.R..

Das mag vielleicht auch wieder "korintenkakerei" sein, aber so heißt es nun einmal korrekt.

wolverine

Immerhin haben wir jetzt schon zusammengetragen, dass er HptFw d. Res. ist. ;D
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InstUffzSEAKlima

Vermutlich am Tag des Ausscheidens zum Hauptfeldwebel d.R. befördert. Zu dieser Zeit waren die Z 12er doch maximal Oberfeld.

Ausländer

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 08. Januar 2014, 20:36:28
Wenn man dem BFD-Beratern auch so ungehalten und unsachlich gegenüber auftritt, sind eigentlich Probleme vorn vorn herein zu erwarten.

Es wiederspricht sich außerdem, dass ein ausgeschiedener SaZ sich a.D. nennt. Das gilt nur bei BS, Beamten usw. beim Übertritt in die Pensionierung. SaZ nach DZE sind bis zur Altersgrenze d.R..

Das mag vielleicht auch wieder "korintenkakerei" sein, aber so heißt es nun einmal korrekt.

Ich habe eine sachliche Frage gestellt und nicht um eine Belehrung gebeten, wie man Hauptfeldwebel korrekt abkuerzt.

Ich bezeichne mich als a.D. da ich mittlerweile die Staatsbuergerschaft meiner neuen Heimat angenommen habe und vor einem Jahr hier als Reservist in die Streitkräfte eingetreten bin.
Werde also egal was passiert keine deutsche Uniform mehr tragen und keinesfalls mehr "treu und tapfer" dienen.

Ausländer

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 08. Januar 2014, 20:51:15
Vermutlich am Tag des Ausscheidens zum Hauptfeldwebel d.R. befördert. Zu dieser Zeit waren die Z 12er doch maximal Oberfeld.

Nein. Man konnte zu dieser Zeit auch schon während der 12-jährigen Dienstzeit Hauptfeldwebel werden.
Man sieht also wie in meinem Fall, das die Bundeswehr auch mal Fehler macht  8)

miguhamburg1

Da ich ja Anlass für Ihren Adrenalinschub war: wie Sie zu Ihrem ehemaligen Dienstherrn stehen, ist mir schnurzegal. Sie haben, was Ihren sicher nicht aberkannten Reservedienstgrad anbelangt, doppelt daneben gelegen. Das ist keine Belehrung, sondern schlicht sachlich richtige Feststellung, die man in einem Spezialforum wie diesem erwarten darf.

Inwiefern Sie sich den Vorwurf einer Rechtsverletzung schuldig machen, indem Sie Reservedienst in einer ausländischen Armee ableisten, mögen Sie selbst im Gesetz feststellen.

Da auch BFD-Angelegenheiten Einzelfallentscheidungen sind, die der zuständige BFD-Berater nach Gesetz und pflichtgemäßem Ermessen zu treffen hat, hilft Ihnen eine allgemeine Antwort hier herzlich wenig weiter. Denn auch wenn grundsätzlich ein Förderungsanspruch bestünde, würde längst nicht alles Denkbare genehmigungsfähig sein. Insofern müssen Sie sich wohl oder übel mit Ihrem BFD-Berater in Verbindung setzen, wenn Sie finanzielle Berufsförderung erhalten möchten. Ob Sie das nun anstrengend oder Korinthenkackerei empfinden, ist für uns hier ebenfalls vollkommen belanglos.

Ausländer

Zitat von: miguhamburg1 am 08. Januar 2014, 21:25:21
Da ich ja Anlass für Ihren Adrenalinschub war: wie Sie zu Ihrem ehemaligen Dienstherrn stehen, ist mir schnurzegal. Sie haben, was Ihren sicher nicht aberkannten Reservedienstgrad anbelangt, doppelt daneben gelegen. Das ist keine Belehrung, sondern schlicht sachlich richtige Feststellung, die man in einem Spezialforum wie diesem erwarten darf.

Inwiefern Sie sich den Vorwurf einer Rechtsverletzung schuldig machen, indem Sie Reservedienst in einer ausländischen Armee ableisten, mögen Sie selbst im Gesetz feststellen.

Da auch BFD-Angelegenheiten Einzelfallentscheidungen sind, die der zuständige BFD-Berater nach Gesetz und pflichtgemäßem Ermessen zu treffen hat, hilft Ihnen eine allgemeine Antwort hier herzlich wenig weiter. Denn auch wenn grundsätzlich ein Förderungsanspruch bestünde, würde längst nicht alles Denkbare genehmigungsfähig sein. Insofern müssen Sie sich wohl oder übel mit Ihrem BFD-Berater in Verbindung setzen, wenn Sie finanzielle Berufsförderung erhalten möchten. Ob Sie das nun anstrengend oder Korinthenkackerei empfinden, ist für uns hier ebenfalls vollkommen belanglos.

Soweit mir bekannt wurde mir mein Reservedienstgrad nicht aberkannt und wir haben nun festgestellt, dass so eine Bezeichnung fuer einen Dienstgrad wie von mir gebraucht eines Spezialforums unwuerdig ist. Gut, dass wir das geklärt haben!

Ich habe schon festgestellt, dass ich mich keiner Rechtsverletzung schuldig mache.

Die Verbindungsaufnahme mit dem BFD empfinde ich ausdruecklich nicht als "anstrengend" oder "Korinthenkackerei" sondern als "schwierig was mich hierher gefuehrt hat. Dies ist ja ein Spezialforum fuer Fragen rund um die Bundeswehr.
Ich habe sogar schon vor ca. 4 Wochen (entgegen meiner Angewohnheit erst die Gesetzeslage zu kennen) versucht Kontakt aufzunehmen. Per Mail, die bis heute unbeantwortet blieb und einmal telefonisch was in einer "Hin-und her-Verbindungsorgie" endete mit dem Ergebnis, das ich bis heute auf den zugesagten Rueckruf warte.....

Deswegen die grundsätzliche Frage zu Höchstbetrag und Förderungszeitraum auf die ich bei einer beantwortung mit Quellenangabe mein weiteres Vorgehen aufbauen könnte

Abt.Fw

Mal eine Frage an die Allgemeinheit!
Geht es in diesem Forum eigentlich darum, Informationen rund um die Bundeswehr auszutauschen, Mitglieder dieses Forums ein wenig Hilfe zu leisten bzw. Bewerbern und Wiedereinstellern einen Einstieg zu erleichtern, oder ist hier der allgemeine Tenor: "Ich will mit meinen Antworten (größtmöglich anonym!) andere belehren bzw. auf Konfrontation aus zu sein?
Fakt ist doch in diesem Fall, dass ein Ü40er, HF d.R. der wahrscheinlich länger bei der Bundeswehr war (und früher) als einige Mitglieder hier, eine sachliche Frage zum Thema BfD gestellt hat!!!
Ob er in seinem Schreiben eine nicht ganz korrekte Bezeichnung genutzt hat oder nicht, spielt doch in keinster Weise eine Rolle bezüglich zur Frage.
Sollte es dem einen oder anderen gegen den Strich gehen, dass hier Abkürzungen, Bezeichnungen oder Ansichten benutzt werden, die streng nach Vorschrift (im Dienst) falsch sind, dann ist das doch einzig und allein sein Problem. Entscheidend ist doch eine Verständlichkeit der Frage und für die Beantwortung die notwendige Kompetenz! Bei entstehender Aggression des Lesenden, steht meistens eine dicke Tischkante zur Verfügung, in die man sich dann notfalls festbeißen kann!!!
Ich für meinen Fall, werde maximal auf Fragen Antworten, wenn ich zur Beantwortung beitragen kann (aus meiner Sicht!) oder kann mir bei einigen unverständlichen Fragen, die offensichtlich über keinerlei Substanz verfügen, einen kurzen ironischen Kommentar  nicht vermeiden! Dies ist bei dieser Frage nicht der Fall!
Was ist in meinem Fall also auf die Frage bezogen das Mittel der Wahl?.....Genau: "SCHN...E halten"!!!
Also sollte wir hier mal auf Sachlichkeit und Höflichkeit achten und nicht das "Schlauschwein" raushängen lassen!

Viele Grüße eines Ü40er und HptFw d.R. (der leider zu dumm war, während der Dienstzeit, sondern erst bei Entlassung 2004, zum HptFw d.R. befördert zu werden) (bzw. war eine Beförderung zu meiner Zeit noch an den Status "BS" und die Planstelle gebunden!!!)

So, viel Spaß beim "Dissen" und "Belehren" meinerseits!

miguhamburg1

Diese Abkürzungen sind auch nach und außer Dienst falsch und von einem ehemaligen Langdiener darf man es auch erwarten, dies zu berücksichtigen.

Und sonst: Brauchen Sie jetzt ein Taschentuch? Aber schön zu wissen, wie Sie es hier halten.

Abt.Fw

Sehr geehrter Nutzer "miguhamburg1",

dass ich bei Ihnen auf taube Ohren stoßen würde, war mir natürlich von vorn herein klar! Manche Menschen sind nicht durch Nichts und Abernichts zu erreichen und damit muss man sich dann auch abfinden!
Mein Beitrag war der Deeskalation geschuldet und nicht der Verschärfung!!!
Ich kann es leider nicht vermeiden, dass Sie in Ihrer eigenen kleinen Welt leben und anderen mit Ihren ganz persönlichen Einstellungen Zeit und Verständnis rauben. Machen Sie so weiter wie bisher, es ist Ihr Weg!

Ein Taschentuch wäre wirklich manchmal nötig, aber entgegen Ihrer Vermutung nicht zum Trocknen meiner Tränen der Trauer, sondern um Creme für meine Lachfalten aufzutragen.

Also nichts für Ungut, es war schon immer so: "Lustig ist das Soldatenleben"....oder so ähnlich!!!

miguhamburg1

Na, dann ist es ja gut.

Ich darf Sie nur darauf hinweisen, dass ich dem Fragensteller die Frage beantwortete - und zwar so, dass es ihm wirklich hilft! Dass es ihm nicht in seine Vorstellungen passte, scheint Ihben ebenfalls entgangen zu sein. Die allgemeinen Bestimmungen kann er ja im SVG nachlesen. Aber die BFD-Förderung IST immer Einzelfallentscheidung.

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