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Dienstzeitende.. Probleme mit BfD. was nun??

Begonnen von StUffz_BwK_87, 09. Januar 2014, 12:53:49

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StUffz_BwK_87

Hallo liebe Community,

als erstes möchte ich mich für Rechtschreibfehler hnd der gleichen entschuldigen.  :D

Also ich habe folgendes Problem und brauche schnell (!) Hilfe! (bitte,danke)

Ich bin Z8, mit ZAW, und komme nun Richtung Beginn der BfD-Zeit. (Ca. noch 4Wochen).
Ich möchte eine Weiterbildung machen, um meinen Techniker zubekommen. Die Schule, die mir mein gewünschtes Ziel anbietet, liegt in München. Ich selbst wohne in Nürnberg (anerkannt). Nun suche ich seit über einem Jahr nach einer Wohnung, in München, die bezahlbar und im Rahmen der Kosten, für die Bundeswehr, ist.
-erfolglos-
Auch bei militärischen Unterkünften besteht keinerlei Möglichkeit unterzukommen.
Nun hat sich bei mir privat etwas ereignet, dass es mir unmöglich gemacht hat, selbst wenn ich eine Wohnung gefunden hätte, die Kosten für die Vorrauszahlung, von Provision und Miete (Kaution wird nicht übernommen, verständlich!), zutragen.

Nun habe ich mich hingesetzt, recherchiert, gerechnet und verglichen....

Lösung: tägliche Heimfahrt mit der Bahn (Direktzug N-M) mit bahncard100.

Meine Rechnung:
Bund würde bis zu 750€ (lauf BfD) für eine Wohnung bezahlen. Für den Zeitraum der Maßnahme.
Die Bahncard100 kostet laut meinem Wissensstand monatlich 386€ (ohne Gewähr  :P)

wäre das schon mal Ersparnis Bund!

Bei mir sehe es wie folgt aus:
Mit der bahncard würden bei mir sämtliche Sprit und Nutzungskosten für mein Auto wegfallen (Ca. 60 die Woche)
ich müsste keine zwei Haushalte bewirtschaften.
und könnte die Fahrzeit sinnvoll nutzen.
ich würde also auch durch den verminderten Satz des Gehalts über die runden kommen.
wohlgemerkt bin ich ab 1.1.2015 zivilist, ergo muss ich meine KrankenVersicherung selbst tragen.
und und und....


das habe ich detailiert dem bfd geschrieben, mit Auflistung etc etc etc


Antwort:
Das ist nicht möglich, da die bahncard100 zuteuer sei (!!!) [siehe Rechnung oben], der Bund ja die Kosten der Wohnung übernimmt (wie oben schön beschrieben: keine Wohnung! Nicht die Möglichkeit in Vorkasse zu gehen! UND Kaution auch nich möglich zu bezahlen) und es mir nicht zuzumuten wäre (was ja immernoch meine Entscheidung ist!).


uff, nur um eins klarzustellen:
ich wil mich nicht aufregen... ich benötige Hilfe. was kann ich tun? wo sollte ich mich meldem? etc.
mir ist auch bekannt das den Herren und Damen des bfds die Hände ans Gesetz gebunden sind, also keinen Vorwurf gegen diese.



also bitte ich euch



teilt mir bitte Erfahrungen, Hinweise...  egal alles mit was mir helfen könnte.. mir drückt der zeitschuh im rücken...
17.2. gehts los.....


mkg

miguhamburg1

Ist es nicht so, dass Sie während der Zeit Ihrer Übergangsgebührnisse nicht Beihilfe bekommen? Das wäre dann ja ein überschaubarer Aufwand.

Als Nächstes würde ich den BFD-Berater fragen, welche Alternativen es bei nicht vorhandenem Wohnraum gibt. Und ob die angestrebte Ausbildung alternativ woanders möglich wäre.

F_K

Inhaltlich, TGV

ZitatDie tägliche Rückkehr zum Wohnort ist in der Regel nicht zuzumuten, wenn beim Benutzen regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel die Abwesenheit von der Wohnung mehr als zwölf Stunden oder die benötigte Zeit für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung und Dienststätte und zurück mehr als drei Stunden beträgt.

Wie lange sind denn die Fahrtstrecken Ausbildungsstätte - Wohnung (Tür zu Tür im monatlichen Mittel), Wartezeiten mit berücksichtigt?

Wie lange dauert die Maßnahme? Die Bahncard 100 gibt es nur für 1 Jahr (Minimum).

InstUffzSEAKlima

Ich befand mich ja während des BFD in einer vergleichbaren Situation, wo jedoch der BFD die Kosten der Unterkunft am Ort des Studium und auch während des Praxissemesters übernahm. Grundlage bildete ein Formblatt "Zumutbarkeit der tägl. Rückkehr Wohnort", wonach die anfallenden Kosten der Unterkünfte durch die sonst zu absolvierenden Wegstrecken, nebst Zeitaufwand, geringer kalkuliert worden. Die Entfernungen betrugen auch > 100 km.

Mag sein, dass 2014 noch strengere Maßstäbe bei der Förderung und Erstattung gelten und etwaige Ermessensspielräume bei den Einzelfallentscheidungen umso schärfer auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hin abgeprüft werden, während das SoldVersGes ja die gesetzliche Grundlage bildet.

StUffz_BwK_87

das ist mir auch schon bekannt, das war der Text den ich zur Zumutung bekommen hatte  :D

24Monate dauert die Massnahme.
im durchschnitt wäre ich 11std weg von der Wohnung.

da ich sowohl zum Bahnhof in Nürnberg, wie auch in München zur schule schnell ohne Probleme mit Fahrrad erreiche, fallem Wartezeiten weg.
und die Fahrzeit mit Zug 1:15 einfach dauert (ICE)

bin ich 2,5 Stunden unterwegs...



alternativ in meiner Nähe gibt es nichts. und andere Schulen bieten nicht dieses spezielle Thema an was ich gerne behandeln möchte.

F_K

Lieber Klimamann,

das Dokument gibt es nach wie vor - Grundlage bildet aber die von mir genannte TGV - nun ist also der TE "dran", die Zeiten zu bestimmen - überschlägig wird das wohl nichts, wenn er nicht direkt am HBF wohnt und die Bildungsstätte nicht auch direkt am HBF ist.

Lieber TE:

Wie WEIT ist die Strecke Wohnung - HBF, wie weit Ausbildungstätte HBF, Wartezeiten als "Puffer" fallen übrigens nie ganz weg.

StUffz_BwK_87

okay dann nehmen wir nen puffer von zehn Minuten  :)

und zum Bahnhof sind das ähm keine zwei km
zur schule.... 15 min mit dem fahrrad...

F_K

Lieber StUffz,

die Fahrtstrecken (ohne ÖPNV) werden zu Fuß zurückgelegt, also 2 km = 24 Minuten, damit bist Du dann deutlich über 3 Stunden - die Zumutbarkeit ist damit nicht mehr gegeben.
Wenn Du ÖPNV nutzt, wird es vermutlich ähnlich aussehen.

Außerdem wird dann Trennungstagegeld fällig, dass wirkt sich auch auf Deine "Wirtschaftlichkeitsrechnung" aus.

Ich sehe nur die (kleine) Möglichkeit, den Bearbeiter vom "Fahrradfahren" zu überzeugen (obwohl Du dann auch über 3 Stunden bist) - wenn das nicht gelingt, bleibt nur der Klageweg (mit vermutlich eher geringen Chancen).

Randbemerkung: Da sind wir wieder bei den 2 bis 3 Monatsgehältern "Puffer", wobei die Kaution / Provision ja eigentlich eine vorher planbare Ausgabe gewesen sind.

StUffz_BwK_87

okay wenn (was total sinnfrei ist xD) ich die öffentlichen nutze, zum Hbf zwei Stationen (Fahrzeit 4min)
zur schule mit öffentlichen Ca 20min (mit Fahrrad laut google 10min).

das ist mir klar mit den drei Stunden, es ist ja so das ich diese Zeit nutzten kann im ICE... lernen etc.
auch das mit dem trennungstagegeld ist mir bekannt, wäre mit diesen Kosten trotzdem noch unter dem maximal Satz für eine Wohnung ;)
wie gesagt ich habe alles bis ins detail gerechnet..

für eine Klage keine Zeit!

randbemerkung:
es ereignete sich etwas in meinem Leben, was hier nicht hingehört, was diesen puffer verpuffen ließ :D (wie ich schon am Anfang beschrieben habe ;)

p.s. danke für die sehr kompetente antwort, hoffe wir finden dennoch eine Lösung :(

wolverine

Hat eigentlich der BFD einmal seine Rechnung offengelegt? Ansonsten, was soll man da raten? Sie haben einen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung. Bei Widerspruch/ Beschwerde wären Sie schon einmal bei einem Vorgesetzten. Sollte der nach Prüfung zum gleichen Ergebnis kommen, bleibt nur die Klage. Was denn sonst? Zauberstab?

Ich würde auch einmal argumentieren, dass "Zumutbarkeit" bedeutet, dass der Dienstherr einer hieraus nicht zwangsweiße verweisen darf; freiwillig auf mich nehmen darf ich das sehr wohl. (Wortlaut; Sinn und Zweck...).
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StUffz_BwK_87

schriftlich bekommen habe ich nichts, lediglich telefonisch. dort hat mir der Bearbeiter gesagt, dass er auf Grund der Kosten und zumutbarkeit mir das nicht gewähren kann.
er hat mich dann an seinen vorgesetzten verwiesen, der mir eine ähnliche Antwort gab.
er würde es aber nochmal prüfen.

nur da es eben wie gesagt schon in knapp vier Wochen anfängt, muss ich mir anders Rat suchen und nicht auf bescheide warten :/

alle hängen sich an der zumutbarkeit auf.. wie du/sie schon sagen.. es ist doch meine freiwillige Entscheidung, ob ich mir das antun will.

und eine Rechnung, wie der bfd die Kosten hochgerechnet hat, habe ich nicht. könnte nur mit den Zahlen jonglieren, die mein Berater mir gab.

F_K

@ wolverine und Stuffz:

Ich denke, die SACHLICHE Bewertung ist klar: Sowohl nach BfD Methode, als auch die tatsächliche Reisezeit liegt oberhalb von 3 Stunden.

Insoweit bleibt nur die Argumentation, die wolve hier dargelegt hat - und dann ggf. die Klage.

Also zuerst mal eine Frist für den Bescheid setzen - wobei die Suche nach der Wohnung wohl nicht mehr ernsthaft ist, oder?

StUffz_BwK_87

ich habe schon über einem Jahr versucht eine Wohnung zu bekommen (Puffer war da ja noch da)... glaub Ende 2012 hab ich angefangen....
Stundenwohnheime, privat, übern markler (was ja bezahlt worden wäre) und Freunde/verwandte gefragt...
und immer die selben Absagen oder Gründe...
zuteuer, überfüllt oder zu kurzer mietzeitraum...

schlimm der wohnungsmarkt. xD


das mag schon sein das die Zeit überschritten wird, nur es kann mir doch keiner vorschreiben was ich mir zumuten würde..?!

und was soll ich bis dato machen? ich bezweilfe das die Klage, wenn ich da überHaupt eine Chance hätte, binnen zwei Wochen abgehackt ist. mal ganz davon gesehen, dass ich nach wie vor nix schriftliches habe.

F_K


StUffz_BwK_87

wie darf mich mir das vorstellen, anrufen und sagen ich möchte den bescheid bis nächste Woche bei mir auf dem Tisch haben?!

geht das so einfach? xD

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