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Dienstzeitende.. Probleme mit BfD. was nun??

Begonnen von StUffz_BwK_87, 09. Januar 2014, 12:53:49

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Andi

Hast du deine Übergangsbeihilfe denn auch schon verplant? Denn da dürfte in 6-8 Wochen ja noch ein warmer finanzieller Regen kommen, der evtl. für Kaution und Maklerprovision zu nutzen ist. Kaution kann man übrigens auch als eine Kreditform für einen monatlichen Betrag von 3. Seite zahlen lassen.

Gruß Andi
the rest is silence...

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F_K

In Ergänzung zu Andis Bemerkung:

Wenn tatsächlich, nachweisbar, keine Wohnung zu bekommen ist, dann kommt rechtlich und tatsächlich ja nur Pendeln in Betracht. Dies sieht das TGV ja auch so.

StUffz_BwK_87

selbst der bfd ist nicht in der Lage noch eine Wohnung zu finden (Anruf gestern nachmittag!)

ja Andi das wäre auch meine Hoffnung gewesen aber wie gesagt sie WohnungsSituation sieht das einfach aktuell nicht vor..

F_K , genau an dem Punkt befinde ich mich...
in meinen Augen kommt nur noch das pendeln in Frage...

wolverine

Sie sollten sich bei Anträgen die Schriftform angewöhnen. Und bei Zusicherungen der anderen Seite ist sie unerlässlich (vgl. § 38 VwVfG).

Mal ganz blöd gesagt: Ich lasse mich doch in so einer Frage nicht von einem Sachbearbeiter am Telefon abspeisen. Ich stelle einen (begründeten) Antrag und dann erwarte ich zeitnah eine Ablehnung (hier ist die Begründung Pflicht!). Dagegen gehe ich dann vor.

Und noch einmal: es gibt keinen anderen Weg als über Bescheide! Alternative: Lassen Sie das mit dem BFD.
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StUffz_BwK_87

Gut dann werde ich das nötige Morgen in die Wege leiten!

vielen dank bis hierhin...
hoffe ja das es was bringt :/

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