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Bewerbung abgelehnt wegen angeblich fehlendem Dienstposten

Begonnen von T.B., 09. Januar 2014, 20:49:35

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miguhamburg1

Lieber Mitnutzer Abteilungsfeldwebel,

so langsam scheint es Ihnen ja Freude zu bereiten, Ihre Vorurteile und pauschalen Wertungen an mir abzuarbeiten.

Sie werden dennoch nicht zutreffender, nur weil Sie sie ständig wiederholen. Ihre gelegentlchen Tipps an Mitnutzer erweisen sich nämlich wie in diesem Fall als schlicht unsinnig. Darüber hinaus ist Ihre Kenntnis des Gesezes über den Wehrbeauftragten allenfalls oberflächlich, zumindest was dessen Befugnisse und Einwirkungsmöglichkeiten gegenüber der Bundeswehr hat. Darüber hinaus wissen Sie - falls Sie denn überhaupt jemals in einer Ihrem Nick entsprechenden Verwendung bei der Bundeswehr waren, dass ein entsprechendes Schreiben eines abgelehnten Bewerbers zuständigkeitshalber sofort an die Arbeitsebene weiter geleitet und dort bearbeitet wird - und zwar ohne Ergebnisvorgaben.

Auch für den hier anfragenden Mitnutzer gilt: Es gibt keinen Anspruch auf Einstellung. Sollte er meinen, die ablehnende Entscheidung wäre ermessensfehlerhaft, wäre er auf den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht hinzuweisen.

Abt.Fw

Entweder reden wir hier fortlaufend aneinander vorbei oder meine Aussagen sind wirklich undeutlich.

1. Ja, ein Brief, an wen auch immer, wird auf vorgeschriebenem Weg keine Aussicht auf Erfolg haben und das ist mir bekannt bzw. das ist auch logisch!

2. Ein Recht auf Einstellung ist auch mir in fast keinem Fall (egal ob Bw oder zivil) bekannt!

3. Keinen Brief zu schreiben wird die Situation auch nicht verändern!

D.h. Bei Abwägen aller anderen Möglichkeiten oder Risiken, kann ein Brief, an wen auch immer, nicht schaden und wie ich schon so ähnlich sagte: "Man hat schon das eine oder andere Pferd vor der besagten Stelle k.... sehen!

Nicht mehr oder weniger habe ich gesagt!!!!

Abt.Fw

Zitat von: miguhamburg1 am 14. Januar 2014, 11:18:12so langsam scheint es Ihnen ja Freude zu bereiten, Ihre Vorurteile und pauschalen Wertungen an mir abzuarbeiten.

Sollte ich mich in meiner Ausdrucksweise Ihnen gegenüber ungebührlich verhalten haben, so bitte ich um Entschuldigung. Ich war der Meinung dass wir unter erwachsenen Männern (bzw. Frauen) sind und nicht auf einem Kirchengeburtstag.

Ich kann mich nicht erinnern, dass ich beleidigend bzw. verletzend war, wenn man die ironischen Anmerkungen richtig deutet!

T.B.

Moin zusammen,


Männer schlagt euch nicht die Köpfe ein.  ;) 

Ich hatte am Wochenende eine E-Mail an den Wehrbeauftragten verfasst und die Situation geschildert. Gestern bekam ich Post, das die Angelegenheit unter dem Geschäftszeichen WB .........bearbeitet wird.
Was bei raus kommt werde ich sehen. Ob und was das ganze bringt, kann ich nicht beurteilen.

Andi

the rest is silence...

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StOPfr

Ist sicher Kindergeburtstag gemeint und ein Opfer des Worterkennungsprogramms  :D!
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Abt.Fw

Zitat von: Andi am 16. Januar 2014, 13:46:50
Zitat von: Abt.Fw am 14. Januar 2014, 11:38:21
Kirchengeburtstag.

::) Pfarrer, was ist das? ;D

Wenn die Ü80er in unserere Gemeinde zur "Teestunde" auch noch einen Geburtstag feiern dürfen. Da ist dann die Hölle los und man achtet schon auf seine Wortwahl gegenüber dem älteren Semester! Aber "Kindergeburtstag" kann man genauso einsetzen! ;-) Spielt keine Rolle, da jeder weis was gemeint war und die Umgangsformen bei den Kleinen sind ähnlich. Irgendwann werden wir alle wieder zu Kindern!

T.B.

Moin zusammen,

falls es jemanden interessieren sollte, ich habe heute ein Schreiben vom Wehrbeauftragten ( natürlich nicht persönlich ) erhalten. Mir wurde mitgeteilt, das meine Eingabe zum Anlass genommen wird eine Überprüfung einzuleiten. Die zuständigen/beteiligten Stellen werden zu einer Stellungnahme aufgefordert.


KlausP

Das hätten Ihnen einige User auch vorher sagen können. Vermutlich mit Wortlaut ...  ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


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