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VorgV Paragraph 5

Begonnen von Andreas_Pf, 20. Januar 2014, 22:30:59

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Andreas_Pf

Guten Abend,

mir ist eine Frage eingefallen, wobei ich mir aktuell nicht sicher bin.
Folgender Fall:

Lehrgang mit allen Dg bis Olt vertreten.
Nun wird ein Uffz zum Hörsaaldienst befohlen.
Er ist somit nach Paragrah 5 VorgV vorgesetzt.
Den Offizieren und Feldwebel ist er nur zu besonderen dienstlichen Erfordernissen vorgesetzt.
Den Mannschaften natürlich normal,
Wie verhält es sich aber mit Stabsunteroffizieren?
Ist der Hörsaaldienst der gleichen Dienstgradgruppe vorgesetzt?
Laut VorgV ja nicht, ich meine das aber anders zu kennen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe'

Andi

Zitat von: Andreas_Pf am 20. Januar 2014, 22:30:59
Ist der Hörsaaldienst der gleichen Dienstgradgruppe vorgesetzt?

Laut VorgV ja nicht, ich meine das aber anders zu kennen.

??? Er darf den Offizieren in seinem Hörsaal Befehle erteilen, aber den Angehörigen seiner eigenen - niedrigeren - Dienstgradgruppe nicht? ;)
Natürlich darf er das. Und es steht doch auch genau so in der Vorgesetztenverordnung:

§5 (2) VorgV: "Durch die Anordnung der Unterstellung, die den Untergebenen dienstlich bekanntzugeben ist, erhält der Soldat die Befugnis, den unterstellten Soldaten Befehle zu erteilen, die zur Erfüllung seiner Aufgabe notwendig sind."

Gruß Andi
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Andreas_Pf

Vielen Dank Andi,

Ich hab mich etwas hieran gestoßen:
,,Dabei soll die Unterstellung eines im Dienstgrad höheren Soldaten nur erfolgen, wenn besondere dienstliche Gründe dies erfordern"
Da ein Hörsaaldienst meiner Meinung nach kein besonderer dienstlicher Grund darstellt, war ich der Annahme er ist nur allen Unteroffizieren und Mannschaften vorgesetzt, nicht aber Stabsunteroffizier aufwärts, weil die ja wie oben geschrieben Dienstgradhöher sind.
Wenn aber Hörsaaldienst ein besonderer dienstlicher Grund ist, dann schon.

Andi

Zitat von: Andreas_Pf am 20. Januar 2014, 22:48:32
Da ein Hörsaaldienst meiner Meinung nach kein besonderer dienstlicher Grund darstellt

Aber was du meinst ist doch völlig irrelevant. Relevant ist, was der den Hörsaaldienst einsetzende Vorgesetzte (hier wohl der Inspektionschef) möchte und was er dann schriftlich in einem entsprechenden Befehl oder einer Dienstanweisung festhält. Wenn er nicht möchte, dass der Hörsaaldienst Angehörigen höherer Dienstgradgruppen Befehle erteilt, dann wird er das schon entsprechend formulieren.

Gruß Andi
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Andreas_Pf

Klar ist das irrelevant was ich meine, nur daher war ich dieser Annahme.
Es gibt nur einen mündlichen Befehl des Hörsaalfeldwebels ohne Bemerkungen, daher schaute ich in die VorgV und war mir eben nicht sicher

Iceman0275

In der Praxis aber eher unüblich, daß ein Uffz zum Hörsaldienst eingeteilt wird, wenn Offiziere dabei sind... oder?

funker07

Das soll nicht heißt hier soviel wie: Der Chef/Hörsaalleiter/.. soll drauf achten, nicht den Uffz zu nehmen, wenn n OLt da ist.
Wenn ers doch macht, hat das aber keine Auswirkungen auf das Vorgesetzenverhältnis. Der Uffz ist dann Vorgesetzter.

Ob hier ein zwingender dienstlicher Grund vorliegt, mögen andere entscheiden. Ich hätte zumindest kein Problem, darin, dass die Arbeit (Hörsaaldienst) gleichmäßig verteilt werden soll, einen zu sehen.

Steve87

Und im Übrigen ist der Stabsunteroffizier in der gleichen Dienstgradgruppe wie der Unteroffizier!
Beamter im mittleren technischen Dienst

BulleMölders

Ich kenne das nicht anders von gemischten Lehrgängen.
Ich habe da auch noch nie Probleme gehabt als Maat oder Obermaat auch Offizieren bis einschließlich FKpt als Hörsaaldienst entsprechende Befehle zu erteilen.
Z. B. bei der Meldung an den Unterrichtenden alle ins Stillgestanden zu befehlen.
Allerdings gab es an den Einrichtungen wo ich war auch immer Entsprechende Befehle zum Hörsaaldienst. Meistens war es eine Schul- oder Lehrgruppenbefehl.

F_K

Stellen wir mal fest:

- Ein "Hörsaaldienst" befiehlt eh nur das "Offensichtliche", einen Handlungspielraum hat er quasi nicht (geht ja nur um Meldung, Stärke, Antreten, ggf. "rüberführen").
- Wenn man immer den "einen" Offizier machen lassen würde, wäre dieser ständig eingeteilt.

InstUffzSEAKlima

Meist wurden/werden ja dienszzeitjüngere Soldaten für diese Dienste eingeteilt, weil dort in der Regel noch Defizite in den auszuführenden Handlungen bestehen, beispielsweise Routine beim Führen im Zug-/Hörsaalrahmen usw. Es dient(e) somit gleichzeitig als Ausbildung und nicht als Zeitvertreib.

BulleMölders

Na ja, in einem Offiziers B-Lehrgang war das nicht nötig.
Aber es war schon ganz nett, wenn ein KptLt vorm Unterichtsraum steht und einem Bootsmann Meldung macht.

Da gab es dann schon mal den einen oder anderen verwunderten Blick von anderen Hörsaaldiensten auf dem Flur, besonders zum Ende eine Quartals wenn die Hörsaaldienste aus der GA schon mal allein da standen.

InstUffzSEAKlima

Stand irgendwo, um welchen konkreten Lehrgang es sich handelte? Gibt ja etliche Truppenlehrgänge, wo Lehrgänger vom Msch bis zum Offz dabei sind.

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