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Milit. Fahrlerer - Was kommt auf mich zu???

Begonnen von Pofi, 26. Januar 2014, 14:54:10

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Pofi

Hallo  ::)

Ich hab versucht in den letzten Tagen ein paar Informationen zu sammeln. Das ist nicht gerade einfach, da es offensichtlich nicht sehr viele Fahrlehrer gibt, die ihre Erfahrungen auch im Netz veröffentlichen.
Nach einigen Gesprächen mit meiner Frau sind ein paar Fragen aufgekommen, die ich mir selber nicht beantworten konnte.


Ich habe gelesen, dass sich ein Feldwebel für 12 Jahre verpflichten muss. Ist das so richtig?!? Geht auch länger???  ;D

Dann habe ich über ein Standortverzeichnis herausgefunden, dass es eine Ausbildungsstätte für Fahrlehrer in Erfurt gibt?!? Auch richtig, oder gibt es noch andere?!?

Die grösste Sorge meiner Frau ist aber ein Auslandseinsatz. Ich hab ihr versucht zu erklären, dass das nun mal sein kann, wenn man sich verpflichtet. Aber wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das auf mich zukommt?!? Und wie lange dauern die Einsätze heute im Regelfall?!?


Klasse wäre es natürlich, wenn sich hier im Forum ein Fahrlehrer finden lässt, der mir ein wenig erzählen kann..
Wie auch immer, ich freu mich schon auf den ein oder anderen Kommentar zur Sache... ;)

KlausP

ZitatIch habe gelesen, dass sich ein Feldwebel für 12 Jahre verpflichten muss. Ist das so richtig?!?

Das ist die Mindestverpflichtungszeit in der Feldwebellaufbahn.

ZitatGeht auch länger???

Verpflichten können Sie sich auch für länger. Ob die Bw die längere verpflichtungszeit auch annimmt, hängt von ihrem Bearf ab.

ZitatDann habe ich über ein Standortverzeichnis herausgefunden, dass es eine Ausbildungsstätte für Fahrlehrer in Erfurt gibt?!?

Welche soll das genau sein? Als wir im Standort noch ein KfAusbZ hatten (also schon mehr als 10 Jahre her) fanden die Fahrlehrerlehrgänge in Garlstedt bei der NschS statt.

ZitatDie grösste Sorge meiner Frau ist aber ein Auslandseinsatz.

Auslandseinsatz? Für den stinknormalen Bw-Fahrlehrer? Was soll der da?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pofi

Zitat von: KlausP am 26. Januar 2014, 15:01:12Auslandseinsatz? Für den stinknormalen Bw-Fahrlehrer? Was soll der da?

Hab mir die Frage auch gestellt  ::) Aber wir haben halt versucht mal alle Eventualitäten in diese Überlegung mit einzubeziehen... Da wird sich das Frauchen wohl freuen..  ;)

Zu der Erfurt-Frage... Es war ein Verzeichniss auf Wikipedia, wo einfach ein paar Standorte genannt wurden. Da habe ich gesehen, dass es in Erfurt wohl eine Ausbildungsstätte geben soll, oder gegeben hat... Ich weiß nciht wie aktuell das war...

KlausP

In Erfurt gibt es das Kraftfahrausbildungszentrum (KfAusbZ), das soll aber verlegt werden nach Sondershausen (sagt die Stationierungsbroschüre 2011). Das KfAusbZ ist aber keine "Ausbildungsstätte für Fahrlehrer" sondern eine "Bundeswehrfahrschule".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jens79

Hallo Pofi

Einen Auslandseinsatz kann man nie ganz ausschließen. Das hast du ja selbst schon geschrieben.
Auch als Fahrlehrer hast du Chancen in einen Einsatz zu kommen. Die Möglichkeiten sind zwar gering, aber durchaus vorhanden.

Mir würden da die Einweisungs und Überprüfungsfahrten auf alle möglichen Kfz einfallen. In der Regel finden die eigentlich durch Lehrgänge in Deutschland statt, bzw durch Kraftfahrfeldwebel, aber so ganz ausschließen würde ich das nicht.

Weiterhin kannst du dich freiwillig für einen Einsatz bewerben. In welcher Verwendung würde man dann sehen.


 

PzHurra

Hallo Pofi

Sind Sie schon in einem KC gewesen? Nach meinen Informationen werden dieses Jahr wenig bis gar keine Fahrlehreranwärter eingestellt. Kurz zu mir ich bin MKFL daher glaube ich vom Fach zu sein.

Zur Ausbildung. Sie werden nach der AGA in ein KfAusbZ Versetzt oder Kommandiert. Meistens wird das ein so genanntes MKL Zentrum sein. Das sind Ausbildungsfahrschulen in dem der Fahrlehreranwärter komplett Ausgebildet wird bis er in das KfAusbZ kommt, in dem er eingesetzt wird. Bei Interesse gerne mehr Info. Ausbildungszeit sollte man ca. 3 Jahre rechnen.

Grober Ablauf:
AGA
SGA KfGA C/CE u. A
FwAnwLehr
FwLehrg AMT
FwLehrg Sprache
FahrlAnwLehrg
FahrlLehrg
Seminar I+II

Wenn keine Lehrgänge stattfinden dann Ausbildung im dem MKL Zentrum.

Gruß



Pofi

Vielen dank zunächst. Bin gerade nicht zu Hause. Ich gehe später mal auf die antworten ein...

Pofi

Das mit den Lehrgängen ist schon interessant... Zu beginn wird man wohl ein paar Wochen unterwegs sein  ::) Ich kann mir vorstellen, dass ich die SWA auch nochmal machen muss...

Im KC habe ich noch nicht angerufen, eine Email hatte ich mal geschrieben... Ich warte noch ein paar Tage, dann frag ich mal vorsichtig ob die schon bearbeitet wird ::)

PzHurra

Hallo Pofi Sie waren Soldat und wollen jetzt als Wiedereinsteller zurück? Sind Sie zivil schon Fahrlehrer oder möchten Sie die Ausbildung bei der Bundeswehr machen?
In Garlstedt sind Sie z.B. mind. 13 Monate.

Pofi

Zitat von: PzHurra am 27. Januar 2014, 12:21:37Hallo Pofi Sie waren Soldat und wollen jetzt als Wiedereinsteller zurück?
Genau, ich habe 1989/99 dem W10 +2 gemacht und ein Jahr später schon einen Antrag auf Wiedereinstellung gestellt. Damals hatte ich allerdings noch keine abgeschlossene Berufsausbildung und war denkbar schlecht auf die Musterung und die Gespräche dort vorbereitet  ::)
Wie hier beschrieben

Zitat von: PzHurra am 27. Januar 2014, 12:21:37Sind Sie zivil schon Fahrlehrer oder möchten Sie die Ausbildung bei der Bundeswehr machen?
Ich bin gelernter Berufskraftfahrer, habe eine betriebliche Ausbildung gemacht, die ich aufgrund meines Realschulabschlusses und des guten Notendurchschnittes um ein Jahr verkürzt habe.

Zitat von: Jens79 am 26. Januar 2014, 15:43:10Einen Auslandseinsatz kann man nie ganz ausschließen. Das hast du ja selbst schon geschrieben.
Auch als Fahrlehrer hast du Chancen in einen Einsatz zu kommen. Die Möglichkeiten sind zwar gering, aber durchaus vorhanden.
So haben wir wenigstens schon mal drüber gesprochen. Ich denke, wer Familie hat, sollte auch diese "unangenehmen" Themen nicht aussen vor lassen... ;) Ich persönlich hätte da nichts gegen, sehe das als eine Erfahrung, die man als aktiver ruhig mal machen sollte...

Zitat von: PzHurra am 26. Januar 2014, 16:49:46Sind Sie schon in einem KC gewesen?
Immer noch nicht, allerdings habe ich eine Antwort auf meine Email erhalten. Habe versucht dort anzurufen, allerdings geht nur das Band dran... :( Ich schreibe gleich nochmal dahin und versuche recht zeitnah einen Termin zu bekommen.

Das nicht viele Fahrlehreranwärter eingestellt werden habe ich mir gedacht. Es gibt noch andere Verwendungszwecke, die ich gerne beim KB ansprechen werde...  ;) Immer schön flexibel bleiben  ::)

Pofi


PzHurra

Ob Sie dann vom Höchstalter noch in die Verwendung des Fw passen müssten Sich die Fachleute der SLV hier im Forum äußern.

Ralf

Wer mit nutzbarem Zivilberuf eingestellt wird, unterliegt keiner Altersgrenze.
Ein Alter bzw. Beruf konnte ich noch nicht genau rauslesen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

PzHurra

Zitat von: Pofi am 27. Januar 2014, 14:26:12
Zitat von: PzHurra am 27. Januar 2014, 12:21:37Hallo Pofi Sie waren Soldat und wollen jetzt als Wiedereinsteller zurück?
Genau, ich habe 1989/99 dem W10 +2 gemacht und ein Jahr später schon einen Antrag auf Wiedereinstellung gestellt. Damals hatte ich allerdings noch keine abgeschlossene Berufsausbildung und war denkbar schlecht auf die Musterung und die Gespräche dort vorbereitet  ::)
Wie hier beschrieben

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

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