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Anwartschaft

Begonnen von Bolli88, 23. Januar 2014, 20:04:07

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Bolli88

Einen schönen Guten Abend.

Ich bin seit dem 01.04.2013 bei der Bundeswehr als Status FWDL. Am gestrigen Tag wurde ich nun in das Dienstverhältnis einen SaZ (4Jahre) ernannt. Und daher habe ich mich auch bei meiner alten Krankenkasse (KKH-Kaufmännische Krankenkasse) nach der Pflegepflichtversicherung und einer Anwartschaft erkundigt. Die Pflegeversicherung war kein Problem. Nun sagt die KKH mir aber das ich gar keine Anwartschaft machen kann, sondern das ich das schon am 01.04 hätte abschliesen müssen. Obwohl nach meines wissens nach FWDL gar keine brauchen.

Habe ich nun noch die möglichkeit überhaupt eine anwartschaft zu machen oder brauche ich die gar nicht??

Tommie

Eine Anwartschaft benötigen Sie dann, wenn Sie nach den vier Jahren in die private Krankenversicherung gehen wollen/Müssen/dürfen/sollen! Wenn Sie danach jedoch z. B. eine Ausbildung beginnen, sind Sie üblicherweise in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und dafür braucht es keine Anwartschaft!

Bolli88

Gut ok dann ist diese Frage schon einmal beantwortet.

Nun ist noch die Frage ob mich überhaupt jemand in eine Anwartschaft versichert oder ob ich die wirklich schon zum 01.04.13 hätte abschliesen müssen.

Tommie

Lesen Sie mein Posting noch einmal genau durch ;) !

Wenn Sie danach in die gesetzliche KV gehen (müssen), gibt es keine Anwartschaft! Und für die PKV gibt es genau dort Anwartschaften, wo man Ihnen auch eine PKV verkaufen würde, also bei den privaten Krankenversicherern! Die KKH jedoch ist eine gesetzliche Krankenversicherung!

Wollen oder müssen Sie denn nach der Bundeswehrzeit in eine private Versicherung? Wenn nein, dann brauchen Sie auch keine Anwartschaft!

Bolli88

Ahh ok danke. Manchmal versteht mans eben erst nach dem zweiten mal lesen.^^

Dann noch ne andere Frage. Die Versicherung hat mir gesagt das wenn ich nach meiner Dienstzeit übergangsgebührnisse erhalte. Das ich dann ja Beihilfe von 70% kriege und die restlichen 30% selber zahlen muss, fals ich erkranke. Was muss ich für diesen fall machen?? Das konnten die mir nich so richtig sagen

Tommie

Diese 30 % können Sie privat absichern, das ist richtig! Aber ob es sich dafür lohnt, vier Jahre lang in eine Anwartschaft einzuzahlen, sollte wohl ein Versicherungsspezialist berechnen! Wenn Sie z. B. jetzt 18 Jahre alt sich und danach 24 Jahre alt wären, wäre wahrscheinlich eine Anwartschaft teurer über 4 Jahre, als der Mehrpreis auf Grund des Altersunterschiedes für die Zeit der Übergangsgebührnisse ;) !

Bolli88

Gut vielen dank Tommie. Dann sind jetzt alle meine fragen geklärt. Endlich mal jemand der es mir genau erklären konnt  :D :D

wolverine

Ich habe nach meiner Dienstzeit für 100% im "Luxustarif" satte 34 bezahlt (weiß nicht ob Mark oder Euro ;D).
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C.Weiss

Hallo Zusammen,

ich bin ehemaliger Soldat und mittlerweile in der Versicherungsbranche tätig.

Zur Klarstellung deiner Fragen:

Die Pflegepflichtversicherung ist für Dich gesetzlich vorgeschrieben. Diese kannst Du entweder bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Krankenversicherer abschließen.

Die Anwartschaftsversicherung kannst Du NUR bei einem privaten Krankenversicherer abschließen, da die Gesetzlichen dir keine beihilfekonforme Absicherung anbieten können, sondern nur einen 100-%-Tarif.
Und für die Zeit, in der Du Beihilfeanspruch hast, benötigst Du ja nur eine sogenannte Restkostenversicherung.

Ob Die Anwartschaft für Dich sinnvoll ist oder nicht, musst Du für Dich selbst entscheiden.

Ich persönlich halte Sie für sehr sinnvoll, da weder Du, noch sonst irgend jemand dir garantieren kann, dass Du nach Deiner aktiven Zeit noch gesund bist.
Falls Du nämlich irgend welche Erkrankungen bekommst kann es zu sogenannten Risikozuschlägen kommen.

Ich stimme in soweit der Aussage zu, dass wenn du nach deiner aktiven Zeit gesund bist, du die Anwartschaft nicht gebraucht hättest, aber wer kann das schon garantieren.

wolverine

Und wenn er nach seiner Dienstzeit abhängig beschäftigt in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, dann nützt ihm seine Anwartschaft bei einer privaten KV genau was?
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C.Weiss

Nach seiner Aktiven Zeit hat er Anspruch auf Übergangsgebührnisse.
Während dieser Zeit hat er Anspruch auf Beihilfe. Sollte er allerdings eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben fällt der Beihilfeanspruch weg und er muss sich ganz normal krankenversichern.
In diesem Falle gebe ich Dir Recht, hier hätte die Anwartschaft keinen Sinn.

ABER was ist, wenn nach seiner aktiven Zeit in den öffentlichen Dienst wechselt?

wolverine

#11
Ich schrieb bisher immer, dass eine Anwartschaft sinnvoll sein kann wenn man hinterher privat krankenversichert ist (Eintrittsalter, keine Gesundheitsprüfung, keine weiteren Risikozuschläge). Das ist bei Beamten, Selbstständigen bzw. Beschäftigten mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze der Fall.

Bei allen anderen ist dies nicht der Fall und für alle diese ist eine Anwartschaft während der Dienstzeit schlicht rausgeschmissenes Geld!

Zitat von: C.Weiss am 27. Januar 2014, 14:26:59
ABER was ist, wenn nach seiner aktiven Zeit in den öffentlichen Dienst wechselt?
Das ist schon wieder zu unpräzise formuliert! Was hat ein TVÖD-Angestellter von einer Anwartschaft bei einer PKV? Selbst mit TVÖD 13 ist man noch pflichtversichert. Von einer ordentlichen Beratung in Versicherungsfragen würde ich mehr erwarten.
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F_K

@ wolverine:

Zitatund mittlerweile in der Versicherungsbranche tätig.

Er hat nirgentwo geschrieben, dass der beraten würde - ich gehe eher von VERKAUF aus.

(Ich halte es eher für unwahrscheinlich (und es soll keine Beratung sein), dass man als SaZ 4 Mannschafter eine Anwartschaft benötigt).

Abt.Fw

Kurze Nachfrage:

Wie sieht der Fall aus, wenn der Soldat während der Dienstzeit, aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung (nicht dienstlicher Natur) dienstunfähig wird und aus der Bw ausscheidet. Aufgrund der Erkrankung oder Verletzung keine sozialversicherungsfähige Tätigkeit aufnehmen kann und auch keine Möglichkeit der Mitversicherung (z.B. Familienversicherung) hat. In diesem Fall könnte oder sollte eine Anwartschaft vielleicht sinnvoll sein ?!?
Schließlich ist es wie bei vielen (Risiko-)versicherungen immer rausgeschmissenes Geld, wenn der Ernstfall nicht (aber glücklicherweise) eintritt.
Bitte verbessern, sollte ich einer Fehlannahme erlegen sein!

wolverine

#14
Dann dürfte der Ex-Soldat höchstwahrscheinlich ein Sozialfall sein und dementsprechend von Sozialhilfe (SGB XII) oder Leistungen gem. SGB II leben. Darin sind auch seine Heilbehandlungskosten enthalten.

Er wird sicherlich keine private Krankensicherung abschließen und nur und ausschließlich dann (!) nützt einem eine Anwartschaft.
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