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Springerlehrgang doch bei 12 Monaten Dienst?

Begonnen von Ewald96, 29. Januar 2014, 19:00:38

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Ewald96

Hallo zusammen,

war heute beim Wehrdienstberater (möchte nach dem Abi ca. 12 Monate zum freiwilligen Wehrdienst) und wurde gefragt wo ich hin will - anschließend hat er mir erzählt, dass man, wenn bei der Musterung alles passt, auch in der kurzen Zeit grundsätzlich den Springerlehrgang macht. Im Internet hab ich meistens das Gegenteil gelesen, weil man in 12 Monaten sowieso nicht ins Ausland muss und die Dienstzeit einfach zu kurz ist.

Weiß jemand, ob ich dem Herrn glauben kann, oder ob er mich nur "überzeugen" wollte, zum Bund zu gehen?

Vielen Dank im Vorraus  :)

KlausP

Zitatdass man, wenn bei der Musterung alles passt, auch in der kurzen Zeit grundsätzlich den Springerlehrgang macht

Ich würde eher davon ausgehen, er hat gesagt dass man in dieser Zeit den Springerlehrgang grundsätzlich machen kann (dazu muss man aber Fallschirmjäger werden!). Die Regel ist es nämlich nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Doch, das geht prinzipiell. Viele gehen im Quartal nach ihrer Grundausbildung- auch FWDL mit kurzer Dienstzeit, nur bei unter 12 Monaten wird es natürlich knapp. Mit einem Auslandseinsatz hat das nichts zu tun.


•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ewald96

Vielen Dank für die Antworten.
Wenn ich dann als Wunsch Fallschirmjäger angib (und auch an einen entsprechenden Standort komme), kann ich auch davon ausgehen dass ich in den 12 Monaten springen darf oder?

Andi

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KlausP

Zitat von: Ewald96 am 29. Januar 2014, 19:29:44
Vielen Dank für die Antworten.
Wenn ich dann als Wunsch Fallschirmjäger angib (und auch an einen entsprechenden Standort komme), kann ich auch davon ausgehen dass ich in den 12 Monaten springen darf oder?

Wenn Sie "Fallschirmjäger" als Wunsch angeben heisst das noch lange nicht, dass Sie auich als Fallschirmjäger verwendungsfähig sind. Und ob Sie in Ihre "Wunschkaserne" kommen hängt dann davon ab, ob dort Stellen zu besetzen sind.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

FH6865

Dürfen bestimmt. Denke kommt auf die Kapazitäten und den Bedarf an. Ich persönlich würde dagegen entscheiden. Was bringt mir jemand, der 12 Monate Soldat ist und einen Springerlehrgang besucht? Kostet auch alles Geld.

Ewald96

Mir wurde gesagt, dass es noch um die 100 freien Stellen zum 1.7. gibt und ich da ganz zuversichtlich sein kann.
Und klar, es hängt natürlich auch von der Tauglichkeit ab. Danke euch

KlausP

ZitatMir wurde gesagt, dass es noch um die 100 freien Stellen zum 1.7. gibt und ich da ganz zuversichtlich sein kann.

Davon werden aber täglich welche besetzt. Und jetzt kommen Sie ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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