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Trennungsgeld

Begonnen von Joker81, 13. Februar 2014, 21:04:15

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Joker81

Hallo,
Hab eine Frage zum Trennungsgeld!

Bei meinem Dienstantritt wurde mir die UKV zugesagt,
Dann wurde ich Versetzt,hab geheiratet und bin Umgezogen.
Jetzt werde ich wieder versetzt,entfernung 120km vom Wohnort
Hab die Wohnung bereits anerkennen lassen,um am neuen Standort
TG zu empfangen.

Wie läuft das ab,meld ich mich einfach bei meinem neuen Refü
Und der leitet alles in die Wege?

Wie hoch ist das TG unter diesen umständen?
(ACHTUNG Gefährliches Halbwissen! ich hab mal was von ca.900€
Aufgeschnappt. Ist sowas realistisch?

Mkg
Joker81
6./ WachBtl BMVg "Siegburg"
2./152 mTrspHubschrRg15 "Münsterland"
3./152
5./LogBtl 171 "Sachsen Anhalt"
2./LogBtl 7 "Unna"
Seit 2014 Luftwaffensoldat

Bjarka

Begebe Dich mit deiner Vergleichsmitteilung und Versetzungsverfügung zum Rechnungsführer beim zuständigen BwDLZ bzw. Standortservice. Der wird dich in allen Belangen beraten und die Anträge entgegennehmen.

(Diese utopischen Trennungsgeldzahlungen in Höhe von fast 900,00 EUR werden erst seit kurzem gewährt für die Pendler (tägliche Rückkehr an den Wohnort). Man muss gewisse Kriterien erfüllen, damit man die "echte" Wegstreckenentschädigung erhält (ohne Höchstbetragsberechnung). Wird für Dich bei 120 km sicher nicht in Frage kommen, da Du in der Woche sicher in der Kaserne bleiben wirst und somit Trennungsgeld nach § 3 bekommst (inkl. 2 Reisebeihilfen pro Monat).

Andi

Zitat von: Joker81 am 13. Februar 2014, 21:04:15
Wie läuft das ab

Bei der Vororientierung zur Versetzung wirst du befragt, ob du Trennungsgeld erhalten oder umziehen willst. Hier musst du dann entsprechend Trennungsgeld angeben. Wenn du die Versetzungsverfügung bekommst musst du prüfen, ob auch "Nichtzusage UKV" draufsteht. Wenn die UKV zugesagt ist musst du innerhalb der Frist - und in jedem Fall vor der Versetzung - schriftlich der Versetzungsverfügung widersprechen und nochmals die Nichtzusage der UKV beantragen.
BEvor du versetzt wirst solltest du mit deiner neuen Einheit klären, ob die am neuen Dienstort eine Unterkunft gestellt wird oder nicht. Wenn nicht musst du vermutlich erst mal ins Hotel und hast dann 14 Tage dir selbst eine Wohnung zu suchen für die die Bundeswehr im Rahmen des Trennungsübernachtungsgeldes aufkommt. Details zur maximalen Kostenübernahme musst du dann vor Ort mit deinem Rechnungsführer abklären.

Gruß Andi
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Joker81

Ok,dann werde ich das so machen.

Danke für die Hilfreichen tipps.
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