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Trennungsgeld und Steuer.

Begonnen von Rollo83, 03. November 2011, 09:20:36

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Rollo83

Hallo zusammen.
Die Frage ist zwar ehr was für den ReFü, aber das ich das Gefühl habe das ich mehr weiß als unser ReFün lass ich das lieber diesen damit am Telefon zu penetrieren.
Also am Montag kamen ja die Dienstbezüge und ich hab knapp 200€ zu wenig bekommen. Gut dachte ich mir, passiert schomma. Heute bei der WBV angerufen und die Dame meinte zu mir das es an den anfallenden Steuern des TG liegt. Ich hab noch raus bekommen das man ab dem 4. Monat TG dieses versteuern muss. Hab dann kurz überlegt und hab diese Info dann irgendwo hin in meinem Kopf gefunden und konnte dies bestätigen.

Jetzt die Frage.
Wie ist das mit dem ab dem 4. Monat gemeint. Generell ab dem 4. Monat?
Oder wenn ich jetzt z.B. in meiner Einheit 3 Monate TG bekomme dann kommandiert werde und nach der Kommandierung wieder in meine Einheit kommen, zählen die 3 Monate von neu oder werden die auf die anderen 3 Monate aufgerechnet?
Das würde ja bei mir heissen das ich jetzt Steuer nachbezahlt habe ab letztes Jahr Juli. Wenn ich da die Lehrgänge raus rechne würd sich das auch ähnlich mit der Summe von knapp 200€ decken die mir bei meinen Dienstbezügen abgerechnet wurden.
Ist das normal das die Steuer vom TG von den ganz normalen Dienstbezügen abgezogen wird? Vor allem was wird da alles abgezogen. Genau das gleiche wie bei den Dienstbezügen, also ca. 14% Lohnsteuer+ Soli+Kirche?

Ich weiss nicht ob mir hier diese Fragen jemand beantworten kann, aber dies am Telefon den ReFü zu fragen will ich nicht. Bin grad zu Hause und werd dies Montag persönlich nachholen, das ist klar, aber eine fundierte Antwort wäre jetzt nicht ganz so schlecht.

AriFuSchr

#1
Hallo Rollo,

Grundsätzliches findest Du

hier!

Ab dem 4. Monat entfällt die Steuerfreiheit und das Trennungsgeld ist steuerpflichtig. Das bedeutet, ganz normale Behandlung als Bruttobezug und der Abzug von LSt/KiSt/SolZ


Edit:
Link wegen besserer Übersichtlichkeit bearbeitet
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Rollo83

Ok, wie ich mir gedacht habe. Wird denn die Steuer dann jedes Jahr jährlich abgezogen oder wie. Wie gesagt bei mir wurde jetzt die Steuer abgezogen von letztes Jahr Juni bis jetzt. Das hat wundert mich halt ein bischen. Das werd ich wohl dann beim ReFü mal prüfen am Montag.

Andi

Zitat von: Rollo83 am 03. November 2011, 09:44:37
Wird denn die Steuer dann jedes Jahr jährlich abgezogen oder wie.

Nein, sofern die WBV die Steuerpflicht mit dem Trennungsgeldmonatsbetrag in SAP eingibt wird jeden Monat das in diesem Monat mit ausgezahlte Trennungsgeld als Bruttobezügeanteil mit versteuert. Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer.

Zitat von: Rollo83 am 03. November 2011, 09:44:37
Wie gesagt bei mir wurde jetzt die Steuer abgezogen von letztes Jahr Juni bis jetzt. Das hat wundert mich halt ein bischen.

Dann sind 200€ ja mal ganz entspannt. ;) Warum das so ist wird dir nur die WBV erklären können, denn nur die ist für den Steuerabzug verantwortlich, da hat der ReFü keine Aktien drin. Der berechnet das Trennungsgeld nur und veranlasst die Auszahlung als sachlich richtig Zeichnender. Mutmaßlich wurde es schlicht vergessen.

Gruß Andi
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

AriFuSchr

ZitatLink wegen besserer Übersichtlichkeit bearbeitet

vielen Dank Herr Pfarrer.

@ Rollo

Differenzen werden bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

dabei

Hallo zusammen kennt sich von euch jemand mit Trennungsgeld etc. aus.

Ich schildere mal im kurzen mein Fall.
Bin momentan noch in ..... stationiert einfach 15 Km ( Heimschläfer )
werde zum 1.4.2014 versetzt nach ..... einfach 75 Km würde ich jeden Tag pendeln würde ich über 11 Std. unterwegs sein.
Anerkannte Whg. seit 3 Jahren.

Wie viel würde ich dann im Monat rausbekommen nach § 3 und § 6

Bjarka

@ Rollo83

Bei "Stamm-Trennungsgeld" - also einer dienstlichen Maßnahme bei Versetzung ohne Zusage der UKV - wird nach §6 ab sofort und nach § 3 ab dem 4. Monat versteuert. Zeiträume wie Lehrgänge in Rahmen von Kommandierungen etc. fallen da nicht mit rein. Die Versteuerung wird taggenau durchgeführt! (Dienstantriit: 17.01.14; TG-Anspruch ab 18.01.14 - somit erste Versteuerung ab dem 18.04.2014).
Sobald der Refü deine Trennungsgeldzahlung in SAP durchführt bekommt im selben Zuge das BVA eine Änderungsmeldung Soldaten die Höhe des Trennungsgeldes mitgeteilt. Von deiner TG-Zahlung geht grob ein Drittel Steuern runter, die das BVA von deinem Gehalt abzieht.


@ dabei
Das kann man mit den vorliegenden Informationen nicht pauschal sagen. Dazu haben zuviele Kriterien Einfluss auf die Höhe der Zahlung (Unterkunft vorhanden? Selbsteinmietung? Familenstand; eventuell Kinder im Haushalt? Pendler? wenn ja, sind öffentliche Verkehrsmittel unzulänglich. Bleibe ich bei Benutzung des eigen PKW unter 12 Std und unter 3 Std. Fahrzeit?)
Lasse Dich vor der Versetzung durch dein BwDLZ ausgiebig beraten, sodass Du für dich eine Entscheidung treffen kannst.


unwissender

hallo zusammen,

@bjarka:

wie siehts denn aus wenn ich ausm auslandseinsatz gekommen bin? beginnen die 3 monate steuerfrei beim tg nach § 3 dann wieder? oder zählt das nicht?

danke

mfg

Bjarka

Zitat von: unwissender am 20. Februar 2014, 10:10:32
wie siehts denn aus wenn ich ausm auslandseinsatz gekommen bin? beginnen die 3 monate steuerfrei beim tg nach § 3 dann wieder? oder zählt das nicht?

Nein! Die Versteuerung wird sofort fortgesetzt. Erst im Rahmen einer erneuten Versetzung mit Dienstortwechsel fängt eine neue Maßnahme an.

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