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Vor einem Versetzungsantrag selber erkunden?

Begonnen von Frage123, 20. Februar 2014, 09:31:01

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Frage123

Guten Tag,

Ich habe viele Themen gefunden die mein Thema sehr ähnlichen sind, jedoch meine Fragen nicht genau beantworten.

Ich habe noch 5 Jahre bis DZE (Mannschaftslaufbahn SAZ 10).

Und überlege über eine Versetzung nähe meines Vaters, da er 40% Schwerbedingert durch ein Autounfall ist und mit der Zeit es ihm schlechter geht. Hierbei handelt es sich jedoch nur um ca 40 Km
Jedoch ist das bei dem Verkehr hier in der Umgebung eine Zeitgewinn von ca. 1 Stunde. (einfach)
Ich fühle mich nach 5 Jahren sehr wohl in der Einheit und würde daher nicht unbedingt gern mich Versetzen lassen, doch mein Vater geht es im Alter immer schlechter, und ihm würde etwas unterstützung gut tun. Da die Zeit jedoch so schon Recht wenig ist, Würden die 2 Stunden mich sehr ansprechen.

Nun zu meiner Eigendlicher Frage:

Ich wollte mich erstmal erkundigen ob in der von meiner Heimat näheren Einheit überhaupt ein Dienstposten für mich frei ist, es giebt doch einen Linkkataloge wo ich diese einsehen kann? Will hierbei auch niemanden umgehen lediglich nur für kein Wirbel sorgen und anschließend natürlcih mit meinen Vorgesetzten darüber reden!
Ich weiß das eine Versetzung ein großer schritt ist den ich mir definitiv noch paar Nächte durch den Kopf gehen lassen will. Aber würde ich sehen ob überhaupt eine Stelle für mich frei ist oder nicht könnte ich mich leichter entscheiden diesen Schritt zu beschreiten.

Gruß

miguhamburg1

Diesen Zugang hat Ihr Personalfrldwebel/-Uffz. Und genau dafür wird er auch bezahlt, dass er Ihnen bei Ihrer Frage hilft.

Frage123

Ok, danke für die info.
Hoffe das er dies dann auch bei einem Persöhnlcihen gespräch erstmal für sich behält. Um ebend nicht den Falschen eindruck zu erwecken das ich von hier weg will.....
Das bereitet mir am meisten sorgen, einen schlechten eindruck hier zu hinterlassen.

miguhamburg1

Dann sollten Sie ihm auch offen den Grund für Ihr Anliegen nennen.

Frage123

Das sowieso!

Die frage ist lediglich ob das Argument reicht das 40 Km näher an der Heimat zu sein.
Da es viele mit der entferfnung schlimmer getroffen hat.

ulli76

Ich würde mal einen Blick in diesen Thread werfen:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=45746.0

Entgegen dem Titel geht es dabei nicht ausschließlich um Versetzungen mit Tauschpartner.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Wenn Ihr Fall einen Härtefall begründen würde, könnten auch 40 km Entfernung ein Grund für eine Versetzung sein. Ich bezweifele aber unter den dargestellten Umständen, dass es ein Härtefall ist. Bearbeitet wird dieser Antrag wohl eher als Abwägung eines persönlichen Wunsches gegenüber dienstlichen Belangen.
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Frage123

Danke erstmal für die ganzen hilfreichen Beiträge.

Ich bezweifel auch das dies als Härtefall eingestuft wird, dennoch ist zu bedenken das Mein Vater alleinstehen ist und ich nunmal die einzige möglichkeit bin ihm derzeit zu helfen,
Ich mache mir nur Sorgen wenn ich einen Antrag stelle und dieser nicht genehmigt wird für mich die restliche Dienstzeit hier nicht besonders erfreut verlaufen wird.
Mein Vater ist nicht zwingend Pflegebedürftig dennoch quelt er sich mit jeder aufgabe und das ist auch besonders an seinem Verhalten zu erkennen nachdem er Einen seiner 2 Söhne und vor kurtzen auch die Mutter verloren hat ist er in einem Tiefpunkt das ihm gesundheitlich auch zu schaffen macht. Zum Arzt will er nicht wirklich gehen, nur wenn es wieder Extrem ist und ich sehe meine Aufgabe darin ihn zu unterstützen.

Hat der PersFw denn schweigepflicht wenn ich mich erkundigen möchte ob in der Dienststelle XY ein für mich Passender Posten frei ist?


wolverine


§ 14 Verschwiegenheit

(1) Der Soldat hat, auch nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst, über die ihm bei oder bei Gelegenheit seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt nicht, soweit
1. Mitteilungen im dienstlichen Verkehr geboten sind,
2. Tatsachen mitgeteilt werden, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen, oder
3. gegenüber der zuständigen obersten Dienstbehörde, einer Strafverfolgungsbehörde oder einer von der obersten Dienstbehörde bestimmten weiteren Behörde oder außerdienstlichen Stelle ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach den §§ 331 bis 337 des Strafgesetzbuches angezeigt wird.
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Frage123

Das Klingt erleuchtend.

Ich werde es aber noch dazu ansprechen das dies ein Persöhnliches Gespräch ist und ich viel wert darauf lege das es unter mir und dem PersFw bleibt.


BSG1966

Ich würde halt auch einfach mal offen mit der Einheit umgehen. Spieß und DV nehmen es sicherlich besser auf wenn man im persönlichen Gespräch mitteilt dass man sich in der Einheit sauwohl fühlt, aber eben diese Probleme hat und dann das und das plant. Ist einfach der fairere Umgang als ene so gut wie bewilligten Versetzungsantrag aufn Schreibtisch zu knallen.

Frage123

Habe probiert alles richtig zu machen, mit meinem TE Führer gesprochen mim Spieß und mim Chef!
Alle konnten es nachvolziehen, dennoch ist nun mein TE führer mit dem Umgang zu mir anders geworden.
Ich weiß nun echt nicht mehr weiter.... Habe das gefühl nun bleibt mir nix anderes übrig. Er sagte auch er würde nur zustimmen wenn für mich ersatz kommt.
Bin ratlos. Normal konnte ich ohne Probleme mit meinem TE Führer sprechen egal über was.
Wie soll ich nun die ganze sache angehen. Mir ist bewusst das ich meine Situation verschlechtert habe, obwohl ich sie verbessern wollte vll war es nicht der Richtig weg, dennoch ist es nun glaub
ich zu spät. Und wenn nun kein ersatz für mich da ist? Habe das gefühl so wird alles nicht leicht für mich.
Will hier nicht rumjammern lediglich meine Situation schildern.

LG

Andi

Diese Ersatzgestellungsgeschichte kann dein Disziplinarvorgesetzter gerne in seine Stellungnahme reinschreiben, aber weder er oder ein Teileinheitsführer entscheiden über deinen Versetzungsantrag! Dies tut deine personalführende Dienststelle unter Einbeziehung aller relevanter Fakten. Und wenn in der Bundeswehr nur versetzt werden würde, wenn es (sofort) Ersatz gibt würde die Masse der Versetzungen gar nicht stattfinden.

Stell deinen Antrag, geh auf deine Beweggründe ein und warte die Entscheidung ab.

Gruß Andi
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F_K

.. dann stell doch jetzt den Versetzungsantrag, begründe ggf. den Härtefall und dann wird man weitersehen.

Die Frage "Ersatz" oder nicht stellt sich beim Härtefall nicht und wird sowieso grundsätzlich von der Personalführung (nicht von der Kp) entschieden.

Viel Erfolg.

Frage123

Ich danke für die aufmunternde Aussagen!
Ich glaub das ist auch das einzige was mir übrig bleibt.
Wieviel zeit kann sowas in anspruch nehmen ca.? Muss ich mit wochen oder Monaten rechnen?