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Richtlinien einer Versetzung?

Begonnen von NikoB, 21. Februar 2014, 11:44:21

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NikoB

Servus,

ich warte auf meine Versetzungsverfügung, egtl soll ich zum 04.03. versetzt werden. Wann muss denn egtl eine Versetzungsverfügung ankommen? Ich muss ja auch noch eine Wohnung usw. suchen.

Vielen dank für die Hilfe!

Ralf

Die Versetzung ist grundsätzlich durch Aushändigung der Versetzungsverfügung oder der Abschrift einer entsprechenden Verfügung (z. B. auch Fernschreiben), die auch die Entscheidung über die Zusage/Nichtzusage der Umzugskostenvergütung enthalten muss, bekannt zu geben.

Versetzungen mit Wechsel des Standortverwaltungsbereichs – ausgenommen während der Aus- und Fortbildung und in speziellen Fällen (z.B. Störung der milit. Ordnung, persönliche Härte etc.)– sind dem Soldaten spätestens 3 Monate vor Dienstantritt bei der neuen Einheit bekannt zu geben.
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Andi

Soll heißen: Wenn der Soldat nicht (idiotischer Weise) selbst einem Verzicht auf die Dreimonatsfrist zugestimmt hat trägt der Bund die Kosten, die durch eine verspätet ausgestellte Versetzungsverfügung anfallen (z.B. doppelte Miete).
the rest is silence...

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