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AvZ=Trennungsgeld?

Begonnen von ftownchris, 22. Februar 2014, 11:33:54

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ftownchris

Hallöchen ich habe von einem Oberst gehört das meine Ehefrau für den Zeitraum meines Einsatzes Trennungsgeld beantragen kann. Wenn ja wo kann Sie das beantragen und entspricht das der Wahrheit?
wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren...

Andi

Beantragen kann sie alles, nur kriegen wird sie nichts...
the rest is silence...

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wolverine

Wird sie denn während dieser Zeit versetzt oder kommandiert?
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Tommie

Was Ihnen wirklich weiter helfen sollte, ist die Google-Suche nach den begriffen "Auslandsverwendungszuschlagsverordnung" und "Trennungsgeldverordnung" ;) !

Somit gilt ganz klar: AVZ ist nicht gleich Trennungsgeld und Leistungen gibt es nur für den Soldaten, aber nicht für die Ehefrau, selbst wenn diese auch Soldatin sein sollte, aber nicht in den Einsatz geht!

MMG

Ich denke, die Frage bezieht sich auf den folgenden Auszug §5 Auslandsverwendungszuschlagsverordnung
(AuslVZW;  VMBL 2002, S.249).

Satz 1: Wird der Hausstand des Berechtigten am bisherigen Dienstort im Ausland fortgeführt und halten sich mit
dem Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen (§55 Abs. 2 und 3 Nr. 3 des Bundes besoldungs-
gestzes) weiterhin dort auf, beträgt der Anrechnungsbeitrag 15 vom Hundert des gezahlten Auslandszuschläge.




Tommie

Zitat von: MMG am 22. Februar 2014, 14:50:35..., beträgt der Anrechnungsbeitrag 15 vom Hundert des gezahlten Auslandszuschläge.

Tja, leider sind die hier erwähnten Auslandsbezüge nicht deckungsgleich mit dem AVZ! Hier geht es um die sog. "Auslandsdienstbezüge"!

Fakt ist, wenn ein Soldat in einem Auslandseinsatz kommandiert wurde und am Einsatzort AVZ erhält, bekommt seine Familie deswegen exakt ... NICHTS extra!

MMG

ZitatTja, leider sind die hier erwähnten Auslandsbezüge nicht deckungsgleich mit dem AVZ! Hier geht es um die sog. "Auslandsdienstbezüge"!

Das ist mir bekannt, aber dem Fragesteller nicht!

Daher habe ich den § zitiert, um dieses Missverständnis aufzudröseln.

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