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Urlaubsansprüche - alter Arbeitgeber - EÜ

Begonnen von Swobby, 25. Februar 2014, 06:49:42

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Swobby

Also Mietvertrag musste ich vorlegen, hab allerdings jetzt keine ahnung ob anerkannt oder nicht...hab das auch nicht beim einstellungstest gefragt, da ich das nicht so akut auf dem schirm hatte.

Indianer

Dazu haben Sie auch ein Formblatt bekommen und unterschrieben. Wenn nicht ist Ihr Hausstand nicht anerkannt. Sind Sie verheiratet und / oder haben Sie Kinder mit denen Sie zusammen in einer Wohnung leben?

Wenn das der Fall ist sollten Sie nochmal gründlich nachschauen ob Sie dies unterschrieben haben. Wenn nicht nochmals im KC anrufen und nachfragen. Sonst bekommen Sie kein Trennungsgeld oder erst ab dem Zeitpunkt wo Ihre Wohnung anerkannt wurde.
Ich glaube die zahlen nicht Rückwirkend!?

Swobby

Nein bin nicht verheiratet und habe auch keine Kinder. Ne Wohnung habe ich ja trotzdem und soviel ich weiß, habe ich diesbezüglich nichts unterschrieben und auch nichts bei meinen Unterlagen dabei.

Indianer

Dann ist die Wohnung nicht anerkannt. Somit sehr warscheinlich kein Trennungsgeldempfänger. Es kann durch aus möglich sein das sie es bekommen solange Sie nicht in Ihrer Stammeinheit sind, da die Verweilzeiten zu kurz sind und ein Umzug sich nicht lohnt.

Genau kann ich Ihnen dies aber nicht sagen.


Swobby

Hab das Problem gerade selbst erklären können ;)

Ich hab unter umständen eine anerkannte Wohnung, aber diese wird nicht berücksichtigt, da die Entfernung zum Truppenteil größer ist als sie sinn macht, weil ich müsste um sie auch geltend zu machen mindestens 3 Tage die Woche zu Hause schlafen.
Und das macht es schier unmöglich von hier aus täglich zu pendeln ;)

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