Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Oberstabsgefreiter Luftwaffe Weiß

Begonnen von Revenge, 23. Februar 2014, 00:15:12

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

F_K

@ Rabbit:

Weicheier!

(.. eine solche Situation "schreit" geradezu nach einer Beschwerde - und da dürfte sich dann der DV des Generals mit auseinandersetzen ....).

Swobby

Naja, die Befehlsausgabe ist fraglich, das ist richtig, wenn ich was von meinen Jungs und Mädels verlange sollte ich es auch vorleben.

Klar ist es so, das die Bundeswehr uns ja alles stellt, was auch sehr nett ist. Doch man muss ja nicht unbedingt mit der Ausrüstung dann auch zufrieden sein ;) Aber die merken zum Glück auch selbst, auf Grund von Erfahrungsberichten, das die eine oder andere Dienstlichgelieferte Sache nicht unbedingt sehr ZWECKMÄSSIG für die Einsatzlagen sind.

Dennoch bin ich nun auch wieder einen ganzen Batzen intelligenter was die 37/10 angeht, da ich sie mir jetzt wirklich auch mal genauer angesehen habe ;) Danke für die aufklärung hier im Forum, auch wenn sie manchmal etwas "frech" formuliert wird ;)

schwarzbunt

Wir sind uns wohl einig, dass auch Kommandeure und Generäle nicht immer 37/10 konform sind.

Aber dass ein Verstoß gegen die 37/10 allgemein durch eine Weisung erlaubt wird und nicht nur in begründeten speziellen Fällen, ist mir neu. Die Frage ist, bricht eine solche spezielle Weisung die allgemeine Vorschift?

F_K

@Schwarzbunt:

Du hast das Problem nicht verstanden:

- Wenn ein einzelner Kdr / General einen Befehl nicht beachtet, so muss sich dessen DV darum kümmern.
- Gibt er "schlechtes Vorbild", besteht aber bei seinen Untergebenen auf "Umsetzung", so ist ein Beschwerdegrund gegeben - und wenn es eine Beschwerde gibt, MUSS sich der DV drum kümmern und den Mangel abstellen.

- Wenn aber jemand eine Weisung herausgibt, die Befehlen widerspricht - so wird da die dienstliche Notwendigkeit fehlen - und dann sind wir ggf. sogar im Bereich von Wehrstraftaten - da wird es richtig lustig ...

schwarzbunt

Zitat von: F_K am 24. Februar 2014, 10:14:28
@Schwarzbunt:

Du hast das Problem nicht verstanden:

- Wenn ein einzelner Kdr / General einen Befehl nicht beachtet, so muss sich dessen DV darum kümmern.
- Gibt er "schlechtes Vorbild", besteht aber bei seinen Untergebenen auf "Umsetzung", so ist ein Beschwerdegrund gegeben - und wenn es eine Beschwerde gibt, MUSS sich der DV drum kümmern und den Mangel abstellen.

- Wenn aber jemand eine Weisung herausgibt, die Befehlen widerspricht - so wird da die dienstliche Notwendigkeit fehlen - und dann sind wir ggf. sogar im Bereich von Wehrstraftaten - da wird es richtig lustig ...
Doch, ich habe das Problem verstanden u. wir sind einer Meinung. Worauf ich hinauswollte: Deine beiden Bsp.  a) und b) rechtfertigen nicht, dass Untergebene gegen die Vorschrift verstossen - Bsp. b) allenfalls noch eine Beschwerde, wie du schon gesagt hast. Mangelabstellung hieße hier, dass der Vorgesetzte das "schlechte Vorbild" abstellt und nicht, dass dieses plötzlich allen erlaubt wird.

Aber Bsp. c) (Weisung) ist viel schwerwiegender, denn diese sollte doch verbindlich für den einzelnen sein. Hier wird ohne Not durch den Verfasser der Weisung eine Kollision mit bestehenden Vorschriften geschaffen. Die Frage war, ist eine solche Weisung dann überhaupt verbindlich?

F_K

@ Schwarzbunt:

.. ohne den genauen Wortlaut der Weisung läst sich vieles nicht beurteilen.

Ich gehe mal davon aus, dass eine solche Weisung rechtswidrig aber verbindlich wäre - der letzte Befehl gilt.

Wegen der Rechtswidrigkeit lägen durch die Weisung aber zumindest Dienstpflichtverletzungen vor ....

Rabbit

Da fällt mir gleich noch son Schwachsinn ein :) letzter KFOR Einsatz. Die machen eine große Übung im Einsatzland um den Befehlshabenden General zu zeigen, dass sie kurz vor den Wahlen gut vorbereitet und schlagkräftig sind... Soweit so gut. Ein Kamerad und ich bewachten eine zufahrt. Ich muss kurz erwähnen, dass 3 helis in der Luft waren und noch einige sicherungsposten, damit den Herrn General auch nichts passiert. Jedenfalls kam nach einer weile eine Feldjägerpatroulie vorbei und hielt neben uns. Es steigt ein Leutnant aus und klopfte an mein Fenster. Ich machte das Fenster auf und fragte was los sei. Er sagte dann zu mir, ich soll doch bitte den Wolf ausmachen, weil es schlecht für den Umweltschutz ist ( es war nicht grade warm und die Karre hat ja keine Standheizung). Daraufhin guckte ich ihn an und sagte, Herr Leutnant, wir lassen für einem General 3 helis Fliegen und sie erzählen mir hier was von Umweltschutz? Er guckte mich verdutzt an, schüttelte komisch sein Kopf und ging wieder :-)))

schwarzbunt

Zitat von: Rabbit am 24. Februar 2014, 21:28:39
Daraufhin guckte ich ihn an und sagte, Herr Leutnant, wir lassen für einem General 3 helis Fliegen und sie erzählen mir hier was von Umweltschutz? Er guckte mich verdutzt an, schüttelte komisch sein Kopf und ging wieder :-)))
Glück gehabt. Eine solche Antwort ginge für mich schon grob in die Richtung Ungehorsam, auch wenn der Leutnant "bitte" gesagt hat und den Befehl noch nicht wiederholt hatte.

Rabbit

Glaube er hat selber gemerkt, dass ich recht hatte :) wenn es nen Befehl wäre, der auch Hand und Fuß hätte, hätte ich den auch befolgt, aber auf so einen Unsinn, konnte ich nur so reagieren :) aber der arme konnte ja nichts dafür, liegt in der Laufbahn :-)

schwarzbunt

Zitat von: Rabbit am 25. Februar 2014, 13:47:34
Glaube er hat selber gemerkt, dass ich recht hatte :) wenn es nen Befehl wäre, der auch Hand und Fuß hätte, hätte ich den auch befolgt, aber auf so einen Unsinn, konnte ich nur so reagieren :) aber der arme konnte ja nichts dafür, liegt in der Laufbahn :-)
Du hast mich falsch verstanden. Ich meinte, dass DU Glück gehabt hast, mit dieser Antwort ungeschoren davonzukommen (was mich auch ein bißchen wundert). Ein Befehl muß nicht Hand und Fuß haben (was auch immer das bedeuten soll), um verbindlich zu sein. Und auch mit "bitte" ist es i.d.R. ein Befehl.
Da ist es völlig egal, ob es sinnvoll oder unsinnig ist, den Motor anzulassen. Ich persönlich halte es für sinnvoll, bei der Sicherung einer Zufahrt ihn laufen zu lassen, damit man bei Bedarf auch ohne langes Vorglühen zügig losfahren kann- aber das tut nichts zur Sache.
Zitat von: Rabbit am 25. Februar 2014, 13:47:34
aber der arme konnte ja nichts dafür, liegt in der Laufbahn :-)
Wüsste nicht, was das mit der Laufbahn zu tun haben soll.

Rabbit

Naja. Im Einsatz ist sowieso einiges anders all im Inland... Man hat einige Freiheiten mehr als hier.

Das mit der Laufbahn ist ein Insider scherz, aber wie man sieht, kennt den wohl nicht jeder ;-)

Kormoran

Es wird ja nicht gleich der Wehrstraftatbestand des Ungehorsams erfüllt, bloß weil der Soldat statt statt eines zackigen "Jawoll!" eine flapsige Bemerkung gemacht hat. Befehle müssen auch durchgesetzt werden, und wäre es dem Führer der Feldjägerstreife wichtig gewesen das der Motor ausgemacht ist, hätte er seine Anweisung einfach wiederholt, der Fahrer hätte den Schlüssel gedreht und das Thema wäre erledigt gewesen.

schwarzbunt

Zitat von: Kormoran am 25. Februar 2014, 16:51:11
Es wird ja nicht gleich der Wehrstraftatbestand des Ungehorsams erfüllt, bloß weil der Soldat statt statt eines zackigen "Jawoll!" eine flapsige Bemerkung gemacht hat. Befehle müssen auch durchgesetzt werden, und wäre es dem Führer der Feldjägerstreife wichtig gewesen das der Motor ausgemacht ist, hätte er seine Anweisung einfach wiederholt, der Fahrer hätte den Schlüssel gedreht und das Thema wäre erledigt gewesen.
Völlig richtig, der Befehl wurde offenbar auch nicht wiederholt. Aber sich von einem Untergebenen anranzen zu lassen auf die Art "Sie erzählen mir hier was von..." kann auch im Einsatz ein ganz anderes Echo erzeugen - deshalb Glück gehabt.

Zum Insiderscherz: Ich finde es unkameradschaftlich, Soldaten einer gewissen Laufbahn pauschal verallgemeinert als Deppen hinzustellen - und so ist der Post für mich rübergekommen.

Jetzt weiche ich allerdings erheblich vom ursprünglichen Thema ab und es wurde auch alles gesagt.

Andi

Zitat von: Kormoran am 25. Februar 2014, 16:51:11
Es wird ja nicht gleich der Wehrstraftatbestand des Ungehorsams erfüllt, bloß weil der Soldat statt statt eines zackigen "Jawoll!" eine flapsige Bemerkung gemacht hat.

Öh, doch. ;) Ganz banal sogar. Das nennt sich "mit Wort gegen einen Befehl auflehnen" - und da der Befehl dann auch noch nicht ausgeführt würde ich da durchaus den Anfangsverdacht einer Wehrstraftat sehen. Und beim Herrn Leutnant dann den Anfangsverdacht eines Dienstvergehens. ;)

Aber wir kommen vom Thema ab.
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Kormoran

Wird der Straftatbestand nicht erst durch Eintritt einer schwerwiegenden Folge erfüllt? Aber im Prinzip habt ihr natürlich absolut recht. Genauso wie der Streifenführer jedes Recht hätte, dem Kameraden einen Schuss vor den zu setzen, was diesem scheinbar ganz gut getan hätte. Aber genauso hätte er die Umsetzung seines seines Befehls auch durchsetzen müssen.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau