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Erstattung Arztkosten, im Ausland, durch den LSO

Begonnen von Silver1382, 22. Februar 2014, 10:00:00

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F_K

@ Andi:

Derzeit haben wir nunmal die Situation, das die Verwaltungsbestimmungen beschreiben, was "UTV" ist.

Es ist durchaus denkbar, dass diese Verwaltungsbestimmungen genauso in Gesetzesform übernommen werden - Erstattung nach Vorkasse ist nämlich auch "ohne Geld" - unendgeltlich.

Bis zu einer gerichtlichen Klärung oder neuen Gesetzgebung haben wir aber die derzeitige Sachlage - und diese bindet das Verwaltungshandeln.

Rein "technisch" müssen auch Rechnungen von Vertragsärzten geprüft werden, inwieweit da Verwaltungsaufwand minimiert werden kann, ist zumindest nicht offensichtlich.

Andi

Zitat von: F_K am 25. Februar 2014, 12:52:44
Derzeit haben wir nunmal die Situation, das die Verwaltungsbestimmungen beschreiben, was "UTV" ist.

Ja und noch ein paar andere Dokumente, aber im Kern folge ich dir da.

Zitat von: F_K am 25. Februar 2014, 12:52:44
Bis zu einer gerichtlichen Klärung oder neuen Gesetzgebung haben wir aber die derzeitige Sachlage - und diese bindet das Verwaltungshandeln.

Deswegen ist in diesem Fall eine Beschwerde (und weitere Beschwerden) schlicht das einzige geeignete Mittel, um dem TE wirklich zu helfen.

Zitat von: F_K am 25. Februar 2014, 12:52:44
Rein "technisch" müssen auch Rechnungen von Vertragsärzten geprüft werden, inwieweit da Verwaltungsaufwand minimiert werden kann, ist zumindest nicht offensichtlich.

Viele Antragsteller, viele Fehlerquellen. Wenig Antragsteller, wenig Fehlerquellen.
Viele Antragsteller, viele Daten. Wenig Antragsteller, wenig Daten.
Viele Antragsteller, viel Bearbeitungszeit. Wenig Antragsteller, wenig Bearbeitungszeit.

Und nebenbei: Keine Anträge, die durch den Soldaten auszufüllen sind = null Arbeitsaufwand für den Soldaten. Und vor allem kein (vielleicht rechtswidriger) Eingriff in die Vermögensverhältnisse des Soldaten.

Gruß Andi
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F_K

@ Andi:

Prima, in den meisten Punkten Einigkeit.

ZitatViele Antragsteller, viele Fehlerquellen. Wenig Antragsteller, wenig Fehlerquellen.
Viele Antragsteller, viele Daten. Wenig Antragsteller, wenig Daten.
Viele Antragsteller, viel Bearbeitungszeit. Wenig Antragsteller, wenig Bearbeitungszeit.

Da hätte ich dann aber gerne das Datenmodell dazu.

Es müssen Datensätze "der Behandlung" geprüft werden (wer wurde wann von wem mit was behandelt, was hat es gekostet - was kann bezahlt / erstattet werden).
Die Menge der Daten verändert sich nicht, wenn es weniger Antragsteller sind - dass System wird sogar anfälliger für Betrug - weil weniger Kontrollmöglichkeiten vorhanden sind.

Andi

Zitat von: F_K am 25. Februar 2014, 13:03:06
Da hätte ich dann aber gerne das Datenmodell dazu.

Logik?

Zitat von: F_K am 25. Februar 2014, 13:03:06
Die Menge der Daten verändert sich nicht, wenn es weniger Antragsteller sind

??? Heißen in deiner Welt alle Menschen gleich, haben die selbe Adresse und die selben Kontoverbindungen? Bei mir nicht

Zitat von: F_K am 25. Februar 2014, 13:03:06
dass System wird sogar anfälliger für Betrug - weil weniger Kontrollmöglichkeiten vorhanden sind.

Und das ist das Problem des Soldaten?

Gruß Andi
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MMG

ZitatZitat von: F_K am Heute um 13:03:06<blockquote>dass System wird sogar anfälliger für Betrug - weil weniger Kontrollmöglichkeiten vorhanden sind. </blockquote>
Zitat
Und das ist das Problem des Soldaten?
Schlechtesten Fall bleibt der Soldat gerade auf diesen Kosten sitzen. 

F_K

ZitatHeißen in deiner Welt alle Menschen gleich, haben die selbe Adresse und die selben Kontoverbindungen? Bei mir nicht

Du willst bei der Menge der Daten nunmehr damit argumentieren, dass das eine Objekt "Kontoverbindung" einen Unterschied macht?

Ich würde spielend dagegenhalten, dass es an Kleinststandorten mehr Ärtzte / Krankenhäuser / Behandler / Apotheken gibt, als Soldaten. Insoweit ist die Anzahl der Kontoverbindungen der Soldaten geringer als die Anzahl der Kontoverbindungen der Dienstleister.

Unabhängig davon, die Datensätze der Soldaten (Name, PK, Personalnummer, ...) werden benötigt, um zu prüfen, ob überhaupt eine berechtigte Person behandelt worden ist. Ob da jetzt noch ne Kontoverbindung "dranhängt", macht dann keinen Unterschied ...

Bei einer professionellen Abrechnungsorganisation werden diese personenbezogenen Daten des Antragsstellers einfach über eine "Kundennummer" vorbelegt - ist dann ein Deckblatt, das vorgeheftet wird.
Die Masse der Daten ist:
- wer hat wann was und warum behandelt, was soll es kosten ...

@ MMG:

Genau - der im Ausland behandelte Soldat bleibt bei Privatreisen ggf. auf Kosten "sitzen", daher wird ja eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend angeraten.

Der im Ausland dienstleistende Soldat wird ja vom LSO beraten, daher sollte der Fall nicht eintreten.

Ich würde meinem Arzt jedenfalls klarmachen, dass ich ein entsprechendes Zahlungsziel wünsche und eine Behandlung gemäß den erstattungsfähigen Kosten - will der Arzt das nicht, suche ich mir halt einen anderen ... ist nicht wirklich ein Problem.

Andi

Zitat von: F_K am 25. Februar 2014, 13:32:18
Ich würde spielend dagegenhalten, dass es an Kleinststandorten mehr Ärtzte / Krankenhäuser / Behandler / Apotheken gibt, als Soldaten.

...und offenbarst damit nur mal wieder selektive Wahrnehmung, denn das kann bei vorhandenen Vertragsärzten eben nicht sein.
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F_K

Zitat...und offenbarst damit nur mal wieder selektive Wahrnehmung, denn das kann bei vorhandenen Vertragsärzten eben nicht sein.

Beispiel: Kleinststandort Botschaft in "Whatever" - da gibt es einen Militärattachee (Stabsoffizier) und seinen Feldwebel. Anzahl Soldaten genau zwei (2).
Diese benötigen als Dienstleister: Einen Allgemeinmediziner, einen HNO Arzt, einen Chirug, eine Apotheke, ein Krankenhaus, einen Optiker, einen Dermatologen, einen  Zahnarzt, einen Zahntechniker, .... you name it.

Anzahl deutlich größer als zwei - selbst an den großen Botschaften gibt es maximal einen Attachee pro TSK, dazu einen "Chef" und die entsprechenden Feldwebel - in aller Regel unter "zwei Handvoll" Soldaten.

(.. und wenn im Idealfall (keine Erkrankung des Soldaten) nur eine Handvoll Behandlungen im  Jahr stattfinden, ist die Suche und Festlegung eines Vertragsarztes "weit weg im Ausland" nicht kosteneffektiv. Da gäbe es dann Ärger mit dem Rechnungshof).

Es ab einer Anzahl Soldaten in Größenordnung Zug / Kp wird dieses Verhältnis anders sein.

christoph1972

9 Wochen sind inakzeptabel.

Das Hauptproblem dürfte wohl eher die Frage sein, wie geht die zuständige Dienststelle mit den Belegen um und welche Bearbeitungsschwierigkeiten oder -hindernisse führen zu 9 Wochen bis das Geld wieder da ist.

An Kleinststandorten könnte man die Sache einfach mit der Ausstattung der Soldaten mit einer elektronischen Gesundheitskarte lösen wobei die Bw eine eigene "Kassennummer" bekommt. Alles keine Hexerei, nur müsste das BMVg hier vielleicht einfach mal "Druck" bekommen.

Das kann nur über den WBdDBT und/oder den Gesetzgeber oder die Justiz erfolgen.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Andi

@F_K: Das ist alles nicht das Problem des Soldaten. Der (zeitweise) Rückgriff auf Privatvermögen kann und darf immer nur die letzte Möglichkeit sein.
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F_K

@ Christoph1972:

Du hast schon verstanden, dass es hier ums "Ausland" geht? Im Inland hat die Bw (die WBV als Abrechnungstelle) quasi eine eigene Kassennummer - nur deshalb sind Überweisungen von Truppen- oder Vertragsärzte an "zivile" Kollegen möglich.

@ Andi:

... es ist die letzte Möglichkeit, es wird von den Verwaltungsbestimmungen als solche angesehen.

Ohne die genauen Zahlen zu kennen, vermute ich mal, dass da insgesamt nur ca. max. 500 Soldaten betroffen sind - bei 185.000 ist das tatsächlich und gewollt der "Auffangtatbestand".

Andi

Zitat von: F_K am 25. Februar 2014, 15:08:49
... es ist die letzte Möglichkeit, es wird von den Verwaltungsbestimmungen als solche angesehen.

Eben deswegen lohnt es sich überprüfen zu lassen, ob hier in pflichtgemäßem Ermessen vergegangen wurde.

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F_K

@ Andi:

... man kann natürlich alles überprüfen lassen, aber der Forendoc sieht die Situation so:

Zitat1. An der Tatsache, dass die Kosten direkt vor Ort beglichen werden müssen und die Ärzte vor Ort nicht mit der WBV abrechnen können oder wollen wird man nichts ändern können. Offenbar kann auch keine truppenärztliche Versorgung durch das Gastgeberland genutzt weredn. Also ist es unsinnig, darüber zu diskutieren.

Gerade für Kleinststandorte im "ferneren" Ausland habe ich mit Beispielen belegt, warum es auch kaum anders realisierbar ist - jedenfalls nicht mit vertretbarem Aufwand - und das der "Zusatzaufwand" für den Soldaten ja vergütet wird.

Aber wie schon oft von mir geschrieben: So soll der TE sich beschweren - ist sein Recht, viel Erfolg.

ulli76

Das mit der Versorgung über Vertragsärzte ist im Inland kein Problem,auch wenn diese Möglichkeit eher selten genutzt wird (abgesehen von den Vertragsärzten,die als Honorarkräfte beauftragt sind,aber die sind nicht gemeint). Die Abrechnung läuft in der Regel problemlos und es sogar einen Rahmenvertrag mit der kassenärztl. Vereinigung.
Der TE befindet sich aber im Ausland. Je nach Land wird die Versorgung über Vertragsärzte und damit direkte Abrechnung einfach nicht möglich sein.

Ich glaube aber auch nicht,dass das das Hauptprobem des TE ist. Sondern die unnötige Verzögerung der Kostenerstattung dadurch dass die eingescannten Unterlagen nicht mehr akzeptiert werden.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

Zitatdadurch dass die eingescannten Unterlagen nicht mehr akzeptiert werden.

Letztendlich muss sich der TE erneut äußern und die Sachlage darstellen.

Ich konnte lediglich entnehmen, dass die Beihilfe (! - also Angehörige ohne UTV im Ausland !?) in der Regel Scans bei Beträgen oberhalb 250 Euro akzeptiert, da stellen sich doch dann die Fragen:

- was akzeptiert die (private) Versicherung?
- hat die Bundeswehr jemals Scans akzeptiert?
- Warum sind die Postlaufzeiten so lang (selbst aus China bekomme ich meine Bestellungen unter zwei Wochen, und das sind Warensendungen)?
- was sagen die Kameraden dazu, die schon länger an dem Standort sind?
- was sagen die Kameraden aus Nachbarländern zu der Situation?

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