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Rangabzeichen tragen schon in der AGA?

Begonnen von EinsSan, 04. Mai 2013, 19:22:08

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EinsSan

Guten Tag

Bin Wiedereinsteiger zum 1.7. als OG.
Dazu zwei Fragen  wie verhält es sich mit den DG abzeichen in der AGA, bekomm da ja noch nicht am Anfang meinen Dienstausweis?
Und wird da ein neuer Dienstausweis gemacht oder bekomm Ich meinen Alten wieder?

Danke im vorraus.

MkG OG d.R. ehemals 3./801

KlausP

ZitatDazu zwei Fragen  wie verhält es sich mit den DG abzeichen in der AGA, bekomm da ja noch nicht am Anfang meinen Dienstausweis?

Was hat das mit demTruppenausweis zu tun?

ZitatUnd wird da ein neuer Dienstausweis gemacht oder bekomm Ich meinen Alten wieder?

Im Normalfall ja, wenn nicht, bekommen Sie wie die Rekruten einen "vorläufigen Truppenausweis".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

Da Sie bereits einen Dienstgrad haben, werden Sie diesen auch definitiv tragen. Ihren Truppenausweis bekommen Sie zurück.
Wieso absolvieren Sie überhaupt die AGA, wenn Sie bereits Wiedereinsteller sind?


SpitFire

Entweder ist die AGA so lang her, dass der TE sie nochmal machen soll (Die Grundlage kenne ich nicht, meine aber, 3 Jahre sind da die übliche Grenze), oder der TE mutmaßt lediglich, dass er nach der Einberufung zunächst die AGA erneut durchläuft.
Wer lacht, hat Reserven.

KlausP

Lest doch einfach mal seine Beiträge. Er wird in die San-GA eingesteuert, weil er vorher in einer anderenTSK war. Die San-GA ist nun mal anders als die beim Heer.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


ulli76

3 Jahre ist ganz sicher nicht die Frist für die Wiederholung der Grundausbildung.
Rein wegen der Zeit müssen die wenigsten die Grundausbildung wiederholen.

Wie schon vermutet, liegt es daran, dass der TE früher beim Heer war und jetzt zu uns Sanis will.
Auch wenn man zur Marine wechselt, muss man in der Regel die Grundausbildung wiederholen.

Liegt einfach an den unterschiedlichen Inhalten.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

InstUffzSEAKlima

Es wird aber sicher kein Wiedereinsteller, der bereits 6-7 Jahre Dienstzeit hinter sich hat (als SaZ 8 ausgeschieden), im Fall einer Wiedereinstellung (z.B. nach zivilem Studium) die GA erneut absolvieren. Bei ehem. GWDL/W23, die lange Jahre "draußen" waren, mag das was anderes sein.

viviane

Hallo ich wollte mal fragen wer am 1.10.2013 auch nach ahlen in die kaserne zu seiner Grundausbildung kommt ?:)

Vivi  :)

pLoory

Zitat von: viviane am 18. September 2013, 15:52:48
Hallo ich wollte mal fragen wer am 1.10.2013 auch nach ahlen in die kaserne zu seiner Grundausbildung kommt ?:)

Vivi  :)

Dann bist du glaube ich im falschen Thema gelandet...versuch mal HIER ( http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?board=105.0] [url]http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?board=105.0 [/url] ) ein neues Thema zu eröffnen ;)
"Glück ab."

avanti

#10
Guten Tag zukünftige Wieder-Kammeraden,

ich finde dieses Thema sehr interessant, denn ich werde zum 02.01.2014 auch wieder zurückkehren, nach 13jähriger Abstinenz.
Über die Beweggründe liese sich vielleicht an anderer Stelle diskutieren. Auch ich muss die AGA noch einmal durchlaufen. Erstens, weil es schon sehr lang her ist und zweitens, weil auch noch ein TSK-Wechsel (Marine zu Heer) statt fand. Nun meine eigentliche Frage hier. Habe ich das Recht, erworbene Abzeichen wie zum Bsp. Seefahrerabzeichen und Tätigkeitsabzeichen wieder oder überhaupt tragen zu dürfen? Ich konnte in der ZDV dazu nichts konkretes finden. Es sind ja Dinge die ich erreicht habe und noch Bestand haben. Mir hat es ja niemand aberkannt oder ähnliches. Es geht mir hier weniger um die Frage ob ich es will, sondern um die Regelung in solchen Fällen.


avanti

Na vielen Dank:-)
Knackige Antwort, da hätte ich die Frage auch kürzer fassen können. ;D

Kamerad Schnürstiefel

Zwar ist der Thread schon etwas älter, aber ich mag auch gerne meinen Senf dazu geben.
01.07.2010 hab ich meinen GWDL geleistet und jetzt (genau 4 Jahre später) 01.07.2014 beginne ich als SaZ 12, auch ich muss die AGA(StdLwSichTr/Sicherungs-/WachsoldatSK) wiederholen.
Dabei habe ich die TSK nicht gewechselt oder der gleichen, bin sogar am selben Standort (Germersheim) :)
Mir wurde gesagt, dass ich dann wohl als stellvertretender Gruppenführer eingesetzt werde.

F_K

... Feldwebelanwärter machen keine AllGA, sonder einen Feldwebelanwärterlehrgang (der Inhalter der AllGA enthällt, aber eben nicht deckungsgleich).

Insoweit also KEINE Wiederholung der Grundausbildung.

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