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Fahrtkosten erstattung bei SaZ8 in AGA?

Begonnen von nobody92, 26. Februar 2014, 20:04:28

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nobody92

hallo zusammen
ich hab mir schon einen Ast abgesucht um etwas darüber zu finden.
Muss ich die Fahrt nach hause am Wochenende selbst bezahlen oder wird das übernommen (sind ca. 5,5h mit Zug...)
Bzw. welche kosten kommen in der AGA auf mich zu? Also ich weiß das ich Essen und Unterkunft bezahlen muss (essen ca. 7.50€ pro tag wenn ich mich nicht irre...) das ist ja auch kein ding. Mich Interessiert eigentlich nur wie ds mit den Fahrten nach hause aussieht....
FWD bekommt das soweit ich weiß ja bezahlt...

dunstig

Als SaZ zahlen Sie die Fahrten selber. Verdienen ja schließlich auch genug. Sie können jedoch einen Zuschuss zur Bahncard 50 beantragen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Tommie

Und ein SaZ eben nicht ;)= ! BahnCard 50 kaufen, (anteilig) erstatten lassen und zum halben Preis fahren! Das Thema wurde gefühlte 5.000 Mal in diesem Forum diskutiert ;) !

nobody92


Ralf

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Andi

Und für die Unterkunft werden dir jeden Monat ca. 90€ vom Brutto direkt abgezogen.
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Indianer

@nobody92

die Informationen reichen nicht aus die sie gegeben haben. Grundsätzlich bekommen Sie eine Fahrkarte für den Dienstantritt. Für alle anderen Fahrten sind Sie grundsätzlich alleine Verantwortlich. Es sei denn, dass Sie Trennungsgeldempfänger sind. Hier bekommen Sie zwei Familienheimfahrten im Monat bezahlt. Voraussetzung ist das Ihre Wohnung anerkannt wurde. Und wenn Ihre AGA Einheit nicht Ihre Stammeinheit ist müssen Sie für die Unterkunft während der AGA auch nichts bezahlen. Bleibt also nur die Verpflegung, die müssen Sie bezahlen.

Das steht aber alles in der Aufforderung zum Dienstantritt, bzw. wurde beim Einplaner Ihnen mitgeteilt.

wolverine

Eigentlich erklärt man den Regelfall, von welchem es dann Ausnahmen geben kann, und nicht umgekehrt. ;)
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Indianer

habe ich doch
...grundsätzlich sind Sie eigenverantwortlich... ...es sei denn Sie sind Trennungsgeldempfänger....

Der Regelfall ist doch die Eigenverantwortung und Ausnahmen das Trennungsgeld oder?

wolverine

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Indianer

stimmt,

ich hätte mich besser ausdrücken können und anstelle bzw. zusätzlich zum Wort"Eigenverantwortlich" Privatzahler dazu schreiben sollen.

Vielen Dank für den Hinweis, aber ich glaube der TE ist nun schlauer, oder?

wolverine

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Andi

Zitat von: Indianer am 27. Februar 2014, 08:41:06
Es sei denn, dass Sie Trennungsgeldempfänger sind. Hier bekommen Sie zwei Familienheimfahrten im Monat bezahlt.

Nein, als Lediger eine, als Verheirateter zwei...
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Indianer

Auch das ist richtig Andi,
hier bin ich von mir ausgegangen, ich sag ja zu wenig Informationen vom TE hier kann man bestimmt noch mehr aufzählen!!! :-\

nobody92

Zitat von: Indianer am 27. Februar 2014, 10:30:21
stimmt,

ich hätte mich besser ausdrücken können und anstelle bzw. zusätzlich zum Wort"Eigenverantwortlich" Privatzahler dazu schreiben sollen.

Vielen Dank für den Hinweis, aber ich glaube der TE ist nun schlauer, oder?
ja bin ich gut erklärt :-)
Da ke dafür :-)

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