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AGA psychische Probleme was tun?

Begonnen von Paquiao, 02. März 2014, 09:27:41

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Paquiao

Guten Morgen Leute,
ich versuche mich so knapp wie möglich zu halten und hoffe jemand kann mir helfen.
Ich bin 22 und mache seit Januar meinen freiwilligen Wehrdienst,und zwar nicht aus wirklicher Eigenmotivation und erst Recht nicht des Geldes wegen.
In den vergangenen Jahren habe ich ziemlich viel scheisse erlebt (Opa vor meinen Augen gestorben,langjährige Freundin mit meinem besten Freund im Bett erwischt und einiges mehr),woran ich ziemlich zerbrochen bin.Ich wurde depressiv,habe Tabletten dagegen bekommen,das Ganze im Januar 2013.Ich hab das Haus kaum noch verlassen,habe mich überall unwohl gefühlt und mich nur deshalb beim Bund gemeldet um mir selbst zu beweisen dass ich immer noch stark genug bin so eine Herausforderung zu meistern.Jedoch habe ich beim Bund nie etwas von meinen Depressionen gesagt..
Kommen wir zum wichtigen Punkt:
Die letzten 2 Monate liefen gut,ich habe alles mitgezogen,auch wenn es mir mental unfassbar schwer fiel.Nun aber ist ein Punkt erreicht an dem ich merke es geht nicht weiter,es ist schwer zu umschreiben damit Menschen die nie Depressionen hatten es verstehen..Ich schaffe es nicht mich morgens aufzuraffen,zu konzentrieren,Donnerstag und Freitag lief alles schief.Ich habe Zuhause so viel um die Ohren,bräuchte eine Woche oder zwei zum abschalten und Familienangelegenheiten zu klären...Ich weiss aber nicht was ich jetzt tun soll.Neukrank melden und meine psychischen Probleme erläutern? Wenn ja,darf ich offen sagen dass ich diese Probleme schon vorm Bund hatte oder sollte ich besser sagen sie sind neu entstanden? Oder doch erstmal mit einen meiner Ausbilder darüber sprechen?
Ich hoffe jemand kann mir helfen und bitte haltet mich nicht für jemanden der einfach keine Lust mehr auf die Aga hat,so ist es nicht..

Tommie

Was Sie gemacht haben, wäre dann, wenn man Sie als SaZ eingestellt hätte, der klassische Einstellungsbetrug! Sie haben Ihren Gesundheitszustand arglistig verschwiegen! Wenn Sie nicht mehr können, dann kündigen Sie!° Als FWDL ist das problemlos möglich innerhalb der ersten sechs Monate! Ansonsten melden Sie sich am Montag neukrank und gehen Sie zum Truppenarzt, der Sie wahrscheinlich ausmustern wird!

Dieses Forum kann, wird und will keine Therapie ersetzen, auch wenn sich hier einige Patienten tummeln, die diese vielleicht bitter notwendig hätten ;) !

Paquiao

Aber ich will ja weiter machen,ich freue mich ja sogar auf die Zeit nach der Aga...

ulli76

Warum nochmal soll die Bundeswehr jetzt für die Behandlung einer Erkrankung zahlen, mit der du wahrscheinlich nicht eingestellt worden wärest?
Wenn es dumm läuft, wird auf Einstellungsbetrug entschieden. Bedeutet: Schnelle Entlassung, evtl. noch eine Anzeige. Zum Glück kommen ja noch keine Kosten wegen teurer Ausbildungen oder Therapie auf dich zu.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Das ändert nichts an der Tatsache, dass Sie mit Ihrer Erkrankung untauglich sind und ausgemustert werden, wenn Sie zum Truppenarzt gehen! Auch die Bundeswehr ist keine Therapieeinrichtung!

Fazit: Gehen Sie zum Truppenarzt, fliegen Sie raus, weil Sie untauglich sind. Gehen Sie nicht dorthin, wird Ihre Erkrankung nicht besser! Und ich möchte nicht wissen, wie es dann weiter geht!

ulli76

Mit dem Entlassen ist das so eine Sache:
Die Regelung sagt ja, dass ein DU-Verfahren eingeleitet werden kann, wenn keine Dienstfähigkeit innerhalb eines Jahres zu erwarten ist. Und das ist bei Depressionen regelmäßig nicht der Fall.
Die 4-Wochen-Frist für die Schnellentlassung aus gesundheitlichen Gründen ist ja schon verstrichen.

ABER: Es kommt eine schnelle Entlassung wegen Einstellungsbetrug in Betracht.
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kleuber

Lieber Paquiao,

auch wenn in diesem Forum zur Zeit wieder einmal Beschimpfungen mit vielen Ausrufezeichen im Vordergrund stehen, ist jetzt nicht der - fragliche - Einstellungsbetrug das wichtigste, sondern, dass Dir geholfe wird.
Diese Hilfe erhältst Du bei Deinem Truppenarzt. Lass Dich bitte nicht aus Angst vor etwaigen Konsequenzen abhalten, diese Dir zustehende Hilfe in Anspruch zu nehmen und melde Dich morgen neukrank.

k.

Paquiao

also sage ich dem arzt auf jedenfall nicht,dass ich schon vorher diese probleme hatte..möchte natürlich nur ungern Ärger wegen Betrugs auf mich nehmen und ausserdem auch keine kostenlose Behandlung abgreifen,denn beim Psychologen bin ich schon jeden 2.Freitag nachmittag in meiner Heimatstadt.Ich hätte lediglich gern eine Beurteilung wie es weiter geht vom Arzt aus und ob es möglich wäre eine Woche KZH zu bekommen um hier einige sehr wichtige Angelegenheiten zu regeln die sich am Wochenende wo alle Behörden geschlossen haben nunmal nicht regeln lassen..

ulli76

Falsch: Die Hilfe steht ihm eigentlich nur in dem Rahmen zu, wie ansonsten eine unterlassene Hilfeleistung in Betracht käme.
Also ggf. Notfallbehandlung (wobei er im ungünstigsten Fall die Kosten selber tragen müsste), Schnellentlassung und weitere Therapie über die zivile Krankenkasse.

Wenn du wichtige Angelegenheiten regeln musst, ist übrigens nicht der Truppenarzt zuständig (dabei handelt es sich ja nicht um eine Krankheit), sondern dein Disziplinarvorgesetzter.

Am besten wäre, wenn du kündigen würdest, deine familiären Probleme klären und die Therapie zivil machen würdest.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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BravoNovember

Vor einer möglichen Strafe aufgrund eines angeblichen Einstellungsbetrugs solltest du wirklich keine Angst haben.
Du kannst deinem Truppenarzt sagen dass du diese Krankheit schon länger hast, Sie aber zum Zeitpunkt deiner Bewerbung und Eintritts in die Bundeswehr deutlich besser war.

1. Entweder wirst du dann ein DU-Verfahren bekommen und wirst Dienstunfähig geschrieben und bist raus und kannst dich dann zivil weiter behandeln lassen,

oder

2. du wirst in ein BWK verlegt um dort Hilfe zu bekommen.

Was tatsächlich passiert ist schwer zu sagen, da wir leider nicht wissen wie schwer und ausgeprägt deine Depressionen sind.
Meiner Erfahrung nach wollen die Truppenärzte meist schnelle Hilfe für die Patienten.
Ich habe selbst einen ähnlichen Fall erlebt, in dem ein FWDL 15 sich beim Truppenarzt mit psychischen Problemen (Angstattacken, Depression) gemeldet hat. Es wurde nicht einmal die Frage gestellt warum er das nicht bei der Musterung angegeben hat, sondern wurde sofort ins BWK auf die FU VI (Psychiatrie und Neurologie) verlegt. Dort wurde ihm dann tatsächlich bis zu seinem DZE geholfen. Also keine Angst!


kleuber

Zitat von: ulli76 am 02. März 2014, 10:20:07
Falsch: Die Hilfe steht ihm eigentlich nur in dem Rahmen zu, wie ansonsten eine unterlassene Hilfeleistung in Betracht käme.
Also ggf. Notfallbehandlung (wobei er im ungünstigsten Fall die Kosten selber tragen müsste), Schnellentlassung und weitere Therapie über die zivile Krankenkasse.


Und genau das kann man nicht - auch nicht ein SanStOffz oder ein SanFw d. R. - aus der Ferne in einem Forum entscheiden, und damit einen Kameraden vielleicht davon abhalten, die Hilfe zu erhalten, die er benötigt und die ihm vielleicht zusteht.

Etwas mehr Empathie gegenüber den Fragestellern und Hilfesuchenden täte diesem Forum mal wieder gut.

k.

ulli76

In deinem Beitrag stimmt einiges nicht.
Eine Vorstellung in einem BWK ist nicht zwingend erforderlich zumal die Kapazitäten dort nicht ausreichen um im größeren Stil ambulante Therapien durchzuführen.
In der Regel gibt es eine Überweisung zu einem zivilen Therpapeuten.
Eine "Verlegung" erfolgt erst recht nicht. Bei Begutachtungsfragen ist in der Regel ein 10-tägiger stationärer Aufenthalt erforderlich.

Und ja, es gibt inzwischen tatsächlich Truppenärzte, die nachfragen, wie lange die Erkrankung schon besteht (nicht nur bei psychiatrischen Erkrankungen) und SanKdos die eine frühzeitige Entlassung in so einem Fall befürworten. Ganz einfach, weil wir langsam kein Bock mehr darauf haben, dass Bewerber alle möglichen Krankheiten verschweigen um ihre Tauglichkeit zu bekommen und die Bundeswehr dann die Kosten dafür tragen soll (sei es für medizinische Maßnahmen, sei es für den Arbeitsausfall). Des weiteren bindet das in der Regel Ressourcen, die dann anderen Kameraden nicht zur Verfügung stehen.

Fassen wir mal zusammen: Der TE hat massive familiäre Probleme, die offenbar auch bei Einstellung absehbar waren und er hat massive psychiatrische Probleme wegen denen er schon in Behandlung zivil ist (wer zahlt das eigentlich?). Er ist gerade einmal 2 Monate bei der Bundeswehr und stellt fest, dass sein Plan, es sich zu beweisen, dass er es kann, nicht aufgeht.

Die eigene Kündigung wäre die sinnvollste Maßnahme.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Und selbst die Vorstellung bei einem zivilen Therapeuten kann schon mal eine Wartezeit von 8 bis 12 Wochen mit sich bringen!

Fakt ist, dass der TE der Bundeswehr eine relevante psychische Vorerkrankung verschwiegen hat, was bei einem SaZ einem Einstellungsbetrug gleich käme! Dass man diese Sache bei einem FWDL anders regeln wird, ist ebenfalls klar, aber ich möchte nicht wissen, was diejenigen, die jetzt einen auf "Berufsgutmensch" und "...versteher" machen, dann von sich geben, wenn der Kamerad beim nächsten Schulschießen die Waffe nicht aufs Ziel, sondern woanders hin richtet! Da poppen dann wieder die Bedenkenträger und Berufsmitleidigen hoch wie die Klappfallscheiben!

BravoNovember

Zitat von: ulli76 am 02. März 2014, 10:37:50
In deinem Beitrag stimmt einiges nicht.
Eine Vorstellung in einem BWK ist nicht zwingend erforderlich zumal die Kapazitäten dort nicht ausreichen um im größeren Stil ambulante Therapien durchzuführen.
In der Regel gibt es eine Überweisung zu einem zivilen Therpapeuten.
Eine "Verlegung" erfolgt erst recht nicht. Bei Begutachtungsfragen ist in der Regel ein 10-tägiger stationärer Aufenthalt erforderlich.

Und ja, es gibt inzwischen tatsächlich Truppenärzte, die nachfragen, wie lange die Erkrankung schon besteht (nicht nur bei psychiatrischen Erkrankungen) und SanKdos die eine frühzeitige Entlassung in so einem Fall befürworten. Ganz einfach, weil wir langsam kein Bock mehr darauf haben, dass Bewerber alle möglichen Krankheiten verschweigen um ihre Tauglichkeit zu bekommen und die Bundeswehr dann die Kosten dafür tragen soll (sei es für medizinische Maßnahmen, sei es für den Arbeitsausfall). Des weiteren bindet das in der Regel Ressourcen, die dann anderen Kameraden nicht zur Verfügung stehen.

Fassen wir mal zusammen: Der TE hat massive familiäre Probleme, die offenbar auch bei Einstellung absehbar waren und er hat massive psychiatrische Probleme wegen denen er schon in Behandlung zivil ist (wer zahlt das eigentlich?). Er ist gerade einmal 2 Monate bei der Bundeswehr und stellt fest, dass sein Plan, es sich zu beweisen, dass er es kann, nicht aufgeht.

Die eigene Kündigung wäre die sinnvollste Maßnahme.

Ist jetzt fraglich ob Sie, oder Ich diesen Fall begleitet haben. Er war rund 3 Monate im BWK in Behandlung, keine 10 Tage!



BravoNovember

Zitat von: Tommie am 02. März 2014, 10:42:15
Und selbst die Vorstellung bei einem zivilen Therapeuten kann schon mal eine Wartezeit von 8 bis 12 Wochen mit sich bringen!

Fakt ist, dass der TE der Bundeswehr eine relevante psychische Vorerkrankung verschwiegen hat, was bei einem SaZ einem Einstellungsbetrug gleich käme! Dass man diese Sache bei einem FWDL anders regeln wird, ist ebenfalls klar, aber ich möchte nicht wissen, was diejenigen, die jetzt einen auf "Berufsgutmensch" und "...versteher" machen, dann von sich geben, wenn der Kamerad beim nächsten Schulschießen die Waffe nicht aufs Ziel, sondern woanders hin richtet! Da poppen dann wieder die Bedenkenträger und Berufsmitleidigen hoch wie die Klappfallscheiben!


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