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Feldwebellaufbahn aberkannt

Begonnen von Locke05, 06. März 2014, 22:41:12

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Locke05

Guten Abend,
heute war ich im Rahmen der Eignungsprüfung (in Hannover) im Gespräch mit der Psychologin und einem Hauptmann.
Dort wurde mir letztendlich nach langem Gespräch und langem Warten gesagt, dass ich das mit der Feldwebellaufbahn sein lassen soll,
da ich 2x geblitzt worden bin und 1x wegen Körperverletzung angezeigt worden bin.
Beim geblitzt, kann ich nichts gegen sagen. Ist leider so.
Wegen der Anzeige, die Anklage wurde fallen gelassen, da die Beweise nicht gereicht haben und die Aussagen von dem vermeidlichen Opfer sich in Wiedersprüche verstrickt haben.
Aber ich habe das Gefühl, dass die das falsch verstanden haben.
Oder kann das sein, dass mir deswegen die Laufbahn nicht anerkannt wird?
Kann man da evtl noch etwas gegen machen?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Rabbit

In 12 Monaten neu bewerben  ;D

Wieso haben Sie das nicht da gleich so erklärt?

Locke05

Hab ich ja, die meinten nur ,,Ja, sagen wir ja" und waren dann ziemlich unentspannt.
Als ich dann fragte wie das denn so sein kann, da haben die nur gesagt: ,,Weil wir das so beschlossen haben."
Aber ich kann das ehrlich gesagt immer noch nicht so ganz fassen.

Firli

Dagegen vorgehen könnten Sie meines Wissens nach nur wenn gegen Vorschriften verstoßen wurde. Ist ziemlich schwer das nachzuweisen wenn es um ein Gespräch zur Feststellung charakterlicher Eignung geht.

Ergo: 12 Monate abwarten und bei Interesse neu bewerben.


SanFw/RettAss

Stabsuffz93

Du kannst versuchen dagegen vorzugehen. Gibt aber keine Erfolgsquote und ist Zeitaufändig.

AGSHP

mal so aus interesse, ab wann gelten die 12 Monate frist eigentlich?
Ab Bewerbungsabgabe oder ab Testtag(e), dazwischen können ja schon mal ein paar Monate liegen

BSG1966

Zitat von: Locke05 am 06. März 2014, 22:41:12
Wegen der Anzeige, die Anklage wurde fallen gelassen, da die Beweise nicht gereicht haben und die Aussagen von dem vermeidlichen Opfer sich in Wiedersprüche verstrickt haben.

Herrje, Sie waren in ne Prügelei verwickelt, die sich sicherlich nicht so zugetragen hat, dass Sie friedlich beim Kirchgang von finsteren Gestalten überfallen worden sind. Nicht das, was die Damen und Herren, die da was zu sagen hatten, für adäquat für die Laufbahn einer Führungskraft in der Bundeswehr erachtet hatten.

KlausP

ZitatWegen der Anzeige, die Anklage wurde fallen gelassen, da die Beweise nicht gereicht haben und die Aussagen von dem vermeidlichen Opfer sich in Wiedersprüche verstrickt haben.

Was aber nicht bedeutet, dass Sie nicht beteiligt waren. Es hat nur nicht für eine Anklage gereicht, weil man es Ihnen nicht zweifelsfrei nachweisen konnte. Im Übrigwen sind alle JVA dieser Welt voll von unschuldigen Justizopfern.  ::)

ZitatOder kann das sein, dass mir deswegen die Laufbahn nicht anerkannt wird?

Ja. Weil es keinen Anspruch auf Tauglichkeit oder eine bestimmte Laufbahn oder auf Einstellung gibt.
Ein ziviler Arbeitgeber muss Sie ja auch nicht auf Biegen und Brechen einstellen. Warum sollte die Bundeswehr das tun?

ZitatKann man da evtl noch etwas gegen machen?

Ja, kann man. Ein Jahr warten.

Zitat von: AGSHP am 06. März 2014, 23:52:46
mal so aus interesse, ab wann gelten die 12 Monate frist eigentlich?
Ab Bewerbungsabgabe oder ab Testtag(e), dazwischen können ja schon mal ein paar Monate liegen

Mit ein wenig Logik sollte sich diese Frage eigentlich von selbst beantworten.

Zitat von: Stabsuffz93 am 06. März 2014, 23:09:41
Du kannst versuchen dagegen vorzugehen. Gibt aber keine Erfolgsquote und ist Zeitaufändig.

Hier erübrigt sich eigentlich jeder Kommentar.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

TheScientist

Mit anderen Worten, Sie haben sich mal in was reinziehen lassen, mal die Kontrolle verloren und anstatt de-eskalierend zu wirken und der Konfrontation aus dem Weg zu gehen, kam es zu einer.

Das ist halt für eine Führungskraft, auch wenn nur auf der mittleren Ebene, ein no-go in der Bw.

Die Gefahr, dass Sie im Einsatz, unter Stress über sich die Kontrolle verlieren und die Situation falsch einschätzen, reagieren, agieren, ist gegeben.

Das ist ein zu grosses Risiko. Ergo, keine Fw-Eignung.

In 12 Monaten nochmals versuchen, charakterliche Reife zeigen, Kritik annehmen, selbstkritisch die Vergangenheit betrachten, die richtigen Konsequenzen ziehen und eventuell, dann, und nur dann könnten Sie doch noch zeigen, das Sie Soldaten führen könnten.

Die Verfehlungen aus der Vergangenheit wiegen halt schwer, auch wenn diese strafrechtlich nicht angegangen wurden.

F_K

Jungs, versteift Euch nicht so auf das Justizverfahren - der Bewerber ist zweimal AKTENKUNDIG geblitzt worden, hier hat er nachweislich Vorschriften nicht eingehalten, und zwar so weit, dass dies jetzt in den Akten steht (da geht es nicht um ein Verwarnungsgeld oder eine mündliche Verwarnung. Randbemerkung: Auch StOffze werden mal geblitzt - ist aber nicht problematisch, solange es in dem genannten Rahmen bleibt).

Die Feldwebeleignung als solche sollte auch nicht auf "zweimal blitzen" beschränkt werden - der Bewerber wird ja in der Gesamtheit der Testergebnisse betrachtet, und da gibt es halt ein Ergebnis.

Frage an den TE: Hat es denn für die Uffz o. P. Eignung gereicht? Mannschaftereignung?

schlammtreiber

Ob man das jetzt moralisch werten muss sei mal dahingestellt, aber es sei mal ganz emotionslos1 festgestellt: ein Jahr2 abwarten und dann kann man sich erneut bewerben.










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Helft mit, daß es so bleiben kann

Stabsuffz93

KlausP, Es gibt tatsächlich eine Möglichkeit. Der TE kann ein Brief aufsetzen wo alles drin steht. Und den schickt er dann zum Wehrbeauftragten des deutschen Bundestages. Und von dort wird nochmals alles geprüft.

Diese Möglichkeit ist nicht weit verbreitet aber es gibt sie!

Firli

Zitat von: Stabsuffz93 am 07. März 2014, 10:40:58
KlausP, Es gibt tatsächlich eine Möglichkeit. Der TE kann ein Brief aufsetzen wo alles drin steht. Und den schickt er dann zum Wehrbeauftragten des deutschen Bundestages. Und von dort wird nochmals alles geprüft.

Diese Möglichkeit ist nicht weit verbreitet aber es gibt sie!

Vielleicht deshalb nicht so weit verbreitet weil das absoluter Schwachsinn ist. Der Wehrbeauftragte hat nicht die Befugnisse das Ergebnis einer Eignungsfeststellung zu ändern oder eine neue Eignungsfeststellung anzuordnen.


SanFw/RettAss

KlausP

Zitat von: Stabsuffz93 am 07. März 2014, 10:40:58
KlausP, Es gibt tatsächlich eine Möglichkeit. Der TE kann ein Brief aufsetzen wo alles drin steht. Und den schickt er dann zum Wehrbeauftragten des deutschen Bundestages. Und von dort wird nochmals alles geprüft.

Diese Möglichkeit ist nicht weit verbreitet aber es gibt sie!

Ja ... Nee ... Ist klar. Dann lesen Sie mal z.B. Den Paragraphen 3 des Wehrbeauftragtengesetzes.

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Stabsuffz93

Ich habe eben genau das gleiche probiert. ES gab viel schriftverkehr. Es wurde eine Überprüfung durchgeführt. Im endeffekt waren die werten Herren der gleichen Ansicht wie Das Karrierecenter.

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